Rentenbescheidcheck

Die Rentenbescheide können eigenständig unter Nutzung unten stehender Angaben überschlägig überprüft werden. Erscheint die Rentenhöhe zweifelhaft, sollte Einspruch eingelegt werden. Dabei können örtliche Rentenberatungsstellen behilflich sein.

 

Altersrente

  • Nachweis aller Beschäftigungszeiten von der Lehre bis Rentenantrag.
    Die Rentenversicherung teilt die Beschäftigungszeiten in regelmäßigen Abständen (Feststellungsbescheid über den Versicherungsverlauf) mit. Sie sollten überprüft und auf Vollständigkeit kontrolliert werden.
  • Nachweis der Kindererziehungszeiten.
  • Aus dem Verhältnis zum Durchschnittslohn werden Entgeltpunkte errechnet, die über die Jahre aufsummiert die Höhe der Altersrente bestimmen. Die Summe der bereits angesammelten Entgeltpunkte wird im Versicherungsverlauf genannt.
  • Aktueller Rentenwert (2023) i.H.v. 37,60 €.
  • monatliche Bruttorente = Entgeltpunkte * aktueller Rentenwert.
  • Ggf. Abschläge bei vorzeitiger Rente oder Zuschlag bei späterem Renteneintritt.

 

Hinterbliebenenrente

  • Sie beträgt 55% der Altersrente der verstorbenen Person.
    Bei Heirat vor 2002 und Geburt vor dem 2.1.1962 werden 60% angesetzt.
  • Aktueller Rentenwert (2023) 37,60 € ergibt einen
    Freibetrag i.H.v. 992,64 € (37,60 * 26,4) für Hinzuverdienst.
  • ggf. Freibetrag pro Kind i.H.v. 210,56 € (37,60 * 5,6)
  • Hinzuverdienst wird zum Teil angerechnet und mindert die Rente.
  • Bruttolohn abzgl. 40% ergibt Bezugsgröße Nettolohn für Anrechnung.
  • Bruttorente abzgl. 14% ergibt Bezugsgröße Nettorente für Anrechnung.
  • Bei Vermietung 1/12 der Jahresmieteinnahmen abzgl. Werbungskosten.
  • Anrechnung, gekürzt um Freibetrag, mindert um 40% die Hinterbliebenenrente.

Beispiel 1

 

Bisherige Altersrente der verstorbenen Person 2.200,00 €
ergibt mögliche Hinterbliebenenrente (55%) 1.210,00 €
Bruttolohn 2.000,00 €
gekürzt um 40% (= 60% Bruttolohn) 1.200,00 €
abzgl. Freibetrag (37,6 * 26,4)  0.992,64 €
 ergibt anrechenbares Einkommen  0.207,36 €
davon werden 40% angerechnet auf H.Rente 0.082,94 €
gekürzte tatsächliche Hinterbliebenenrente 1.127,06 €
   
unterm Strich: Nettolohn + H.Rente netto 2.169,27 €

 

Beispiel 2

 

Bisherige Altersrente der verstorbenen Person 2.200,00 €
ergibt mögliche Hinterbliebenenrente (55%) 1.210,00 €
Bruttolohn 1.000,00 €
gekürzt um 40% (Ansatz 60% Bruttolohn)  0.600,00 €
Altersrente (brutto) 1.500,00 €
gekürzt um 14% (Ansatz 86% Bruttorente) 1.290,00 €
ergibt Gesamteinkommen (Rente + Lohn) 1.890,00 €
abzgl. Freibetrag (37,6 * 26,4) 0.992,64 €
ergibt anrechenbares Einkommen   0.897,36 €
davon werden 40% angerechnet auf H.Rente  0.358,94 €
gekürzte tatsächliche Hinterbliebenenrente  0.851,06 €
   
unterm Strich: Nettolohn + Renten netto 2.621,91 €
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