„Rheinstetten am Limit???“ Entsprechend Beschlusslage wird demnächst das Hebelschulgebäude mit einem Gebäudewert von ca. 1.000.000 Euro abgebrochen werden. Dabei entstehen ca. 150.000 Euro Gebäudeabbruchkosten. Zur Errichtung der notwendigen Ersatznutzflächen dürften anteilig mind. ca. 700.000 Euro zusätzliche Rohbaukosten anfallen. Für eine hochwertige Deckenausbildung der neuen Pestalozzischule hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit auf besonderen Wunsch der cdu-fraktion Mehrkosten von ca. 218.000 Euro beschlossen. Besonders wertige Container mit Kosten von ca. 50.000 Euro sollen für künftige Feste auf dem neuen Marktplatz angeschafft werden. Künftige Kosten für die Folgen des zusätzlichen Ausstoßes von klimaschädlichen Gasen durch den Abbruch des Hebelschulgebäudes und das deshalb erforderliche neu zu bauende Ersatzbauvolumen, können an dieser Stelle nicht beziffert werden. Bis Bund oder Land solche Summen rüberreichen werden, wird sich der Herr Bürgermeister noch öfters kurz vor zwölf auf die Eingangstreppe des Mörscher Rathauses setzen müssen. „Mit Pfeil und Bogen auf die Gummi-Wildsau“ (zum Bericht in den BNN am 16. Juni 2026!) Viele Kinder entwickeln früh eine Zuneigung zu Tieren. In der heutigen Kinderliteratur werden auch keine Geschichten vom „bösen“ Wolf mehr erzählt. Viele Leute in Rheinstetten kümmern sich um Tiere und deren Wohl. Vor einigen Wochen haben die hiesigen Kirchengemeinden zur Tiersegnung eingeladen und damit ein Zeichen für die besondere Verantwortung gegenüber Tieren gesetzt. Nichts gegen den Schießsport, aber muss es sein, dass im Rahmen von der Stadt großzügig geförderter ehrenamtlicher Vereinsarbeit, Kinder auf Nachbildungen von Tieren schießen? Hinweis an die Bezieher von Gas in Rheinstetten: Die Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten GmbH & Co. KG (NEG) legt für 2025 einen Jahresabschluss mit einem Fehlbetrag von mehr als 50.000 Euro vor. Der Gemeinderat wird demnächst die dazu erforderlichen Beschlüsse voraussichtlich mit großer Mehrheit fassen. Fragen Sie im eigenen Interesse bei der Geschäftsführung der NEG nach, was das für Sie als Kunden bedeutet.
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Gemeindeanzeiger 26 vom 25. Juni 2026 und 27 vom 2. Juli 2026
„bilanzielle“ Klimaneutralität! Einigkeit herrschte im vorbereitenden Arbeitskreis aus Gemeinderat und Verwaltung zur Erarbeitung eines Leitbildes als ersten Baustein eines gemeinsam mit der Bürgerschaft neu zu entwickelnden Stadtentwicklungs-konzepts, Klimaneutralität als Ziel für Rheinstetten in einem Leitbild zu benennen. In der weiteren Beratung im Gemeinderat wurde daraus auf besonderen Antrag der cdu-fraktion eine „bilanzielle“ Klimaneutralität. Offensichtlich hegt die cdu-fraktion die Befürchtung, es könnte mit der Klimaneutralität etwas übertrieben werden. Sicherlich wird Klima-neutralität entsprechend einem wissenschaftlichen Verfahren bestimmt oder gemessen werden, das im Weiteren festzulegen ist. In einem grundlegenden Leitbild sind hierzu eigentlich keine Aussagen erforderlich. Im Übrigen vollzieht sich der Klimawandel entsprechend Naturgesetzen, die sich menschlicher Gesetzgebung ebenso entziehen wie der Auslegung von „Rechtsgelehrten“ oder Bundesjuristen. |
Gemeindeanzeiger 21 vom 21. Mai 2026
Wald im (Klima-)Wandel? Einmal im Jahr geht der Gemeinderat in den Wald. Für dieses Jahr stand der Termin am vergangenen Samstag an. Inzwischen steht für die Forstleute fest, der Klimawandel ist auch im Rheinstettener Hardtwald angekommen. Wurde unser Wald noch vor wenigen Jahrzehnten von Kiefern (Forlen) geprägt, hat diese Art keine Zukunft mehr auf den sandigen Böden bei zunehmender Wärme (Hitze) und Trockenheit in der Rheinebene. Gleiches gilt auch für Fichten und die aus Nordamerika stammende Douglasie, die die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllte. Derzeit versucht man nach der Methode „Versuch und Irrtum“ Zukunftsbäume zu finden, z. B. die aus Südosteuropa kommende „Baumhasel“. Vielleicht hat dies irgendwann zur Folge, dass der Name „Forchheim“ in „Haselheim“ angepasst wird. An der Waldbegehung nahmen 9 von 22 Mitgliedern des Gemeinderats teil. Während die cdu als größte Fraktion mit 2 von 9 Mitgliedern vertreten war, zeigten bei den Grünen immerhin mit 33%, also ein Fraktionsmitglied besonderes Interesse am Thema Wald. |
Gemeindeanzeiger 17 vom 23. April 2026
Wird Stadtbau GmbH zur Stadtbrau GmbH? Aus gut informierten Kreisen im Umfeld der Verwaltung wurde bekannt, dass am Mittwoch, dem 1. April 2026 eine außergewöhnliche Sitzung maßgeblicher Entscheider stattfinden soll. Einziger Tagesordnungspunkt: Umbenennung der erst Ende 2024 gegründeten Stadtbau GmbH in Stadtbrau GmbH. Als Begründung wird angegeben, dass der Wohnungsbestand der Stadt am wirtschaftlichsten ohne größere baulichen Maßnahmen weiter betrieben werden kann und außerdem das Frühjahresgutachten der Wirtschaftswaisen empfiehlt, den Ausfall der Automobilindustrie für das bundesdeutsche Wirtschaftswachstum durch Ankurbelung der Binnennachfrage z. B. mittels Steigerung des Absatzes von Braugetränken auszugleichen. Der Oberbürgermeister hält es für nicht ausgeschlossen, dass noch während seiner Amtszeit Rheinstetten zur „großen Braustadt“ erhoben wird. |
Gemeindeanzeiger 13 vom 26. März 2026
„mehr Grün in Rheinstetten“ Erstaunliches ist seit einigen Wochen von der cdu-Fraktion Rheinstetten zu vermelden. Sie setzt sich seit Neuestem für mehr Grün in der Stadt ein und bedauert in diesem Zusammenhang das Scheitern ihres Antrages, den Rückbau privater unzulässiger Schottergärten mit Geldern aus dem Stadthaushalt teilweise zu finanzieren. Leider erging es der cdu-Fraktion dabei ähnlich wie der BfR, deren Antrag zum Haushalt 2026, eine zu Parkzwecken befestigte Fläche seitlich der Daimler-Benz-Straße zu entsiegeln, ebenfalls nicht angenommen wurde. Diese Fläche befindet sich auf einer der Stadt gehörenden Grünfläche, die nach Auskunft des Baurechtsamtes (liegt schriftlich vor!) eigentlich nicht befestigt werden darf. Die cdu-Fraktion ließ zusammen mit Unterstützung anderer Fraktionen diesen Antrag scheitern, obwohl sie zusammen mit der BfR damit für mehr Grün in Rheinstetten hätte sorgen können. Im Vorfeld konnte bisher ein weiterer Antrag der BfR, den naturschädlichen Einsatz von Laubsaugern und Laubbläsern im Stadtgebiet zu begrenzen, nicht vorangebracht werden. Offensichtlich ist dies in den Fraktionen von spd, ulr und Bündnis90/Die Grünen kein unterstützenwertes Anliegen. Nichtsdestotrotz werden sich die BfR gemäß ihren Wahlaussagen weiterhin für die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen einsetzen und z. B. im Rahmen demokratischer Mitwirkungsmöglichkeiten großem Flächenverbrauch und zu billigem Flächenverkauf an Investoren entgegenwirken. Was die Schottergärten oder auch die (LKW-)Parksituation im Bereich Daimler-Benz- Straße und Draisstraße angeht, ist es hauptsächlich die Verantwortung des Herrn Oberbürgermeisters und seiner Verwaltung, dafür zu sorgen, dass einfach gesetzliche Regelungen eingehalten werden. |
Gemeindenazeiger 6 vom 5. Februar 2026
| „ Gemeinderat Otto Deck bringt folgenden Antrag den anderen Gemeinderäten vorab zu Kenntnis!" “ Betreff Sitzung des Gemeinderats am xx.xx.2026 Antrag zum xxxxxx – Verkauf von Gewerbegrundstücken Die Bürger/-innen für Rheinstetten beantragen: Die Durchführung einer Ausschreibung um für die Flurstücke xxxx/xx mit ca. xx.000 qm, xxxx-xxxx mit ca. xx.000 qm und xxxx mit ca. x.000 qm jeweils eine geeignete zur Stadt Rheinstetten passende Nutzung zu finden. Die Verwaltung wird vom Gemeinderat beauftragt hierzu geeignete Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und zur Beschlussfassung dem Gemeinderat vorzulegen. In den Ausschreibungsunterlagen werden die Erwartungen der Stadt Rheinstetten formuliert. Ziel ist, langfristig den größtmöglichen Nutzen für die Stadt Rheinstetten und deren Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Wichtige Punkte und Themen sind dabei: Einnahmen der Stadt aus Verkauf oder laufende Erbbaupacht, möglichst dauerhafte und hohe Einnahmen aus der Gewerbesteuer, eine möglichst große Anzahl hochwertiger und sicherer Arbeitsplätze, ein schlüssiges und nachhaltiges Unternehmenskonzept, eine möglichst nachhaltige, umwelt- und klimaverträgliche Bauweise der notwendigen betrieblichen Einrichtungen und weitere noch festzulegend Anforderungen. Die in der Ausschreibung gemachten Angaben werden von einer unabhängigen und fachlich geeigneten Stelle/Einrichtung bewertet und bestätigt. Begründung: Wir leben in einer Marktwirtschaft, d. h. es wird angestrebt, dass sich das beste Angebot zum Nutzen und Wohle der Gemeinschaft durchsetzt. In der Regel kann die beste Lösung über eine Ausschreibung, die alle in Frage kommenden Interessenten anspricht gefunden werden. Die Stadt Rheinstetten ist darüber hinaus dazu verpflichtet im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger den größtmöglichen Nutzen aus ihren Ressourcen zu erzielen und gleichzeitig in fairer Weise alle in Frage kommenden Interessenten zu berücksichtigen. Nach dem derzeit geplanten Vorgehen ist dies nicht gegeben und gewährleistet. |