Anträge und Stellungnahme zum Haushalt 2025

Stellungnahme zum Haushalt 2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
mit wenig Zuversicht brachte der Herr Oberbürgermeister in der letzten Gemeinderatssitzung vor Weihnachten 2024 den Haushalt für das laufende Jahr 2025 deutlich zu spät zur Beratung in den Gemeinderat ein. Mit Blick auf anstehende Investitionen in Millionenhöhe und eine „angespannte Finanzsituation“ nicht nur in Rheinstetten wurde in Rheinstetten aktuell Nr. 1-2/2025 sogar von einem „bedrückendem Gefühl“ des im 17. Jahr amtierenden Oberbürgermeisters berichtet.
Gestern, also einen Tag vor der geplanten Verabschiedung des Haushalts für 2025, teilte die Verwaltung mit, dass die Ansätze von geplanten Grundstücksverkäufen nicht den Weg in den Haushaltsplan gefunden hätten. Durch drei Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats erkannte die Verwaltung dies. Damit verringert sich der Ansatz für die Neuverschuldung 2026 um 5 Mio. Euro. Wer die zwei anderen Anfragen gestellt hat, ist bisher nicht bekannt. Stellt sich die Frage, wie „vertrauenswürdig“ das Zahlenwerk überhaupt ist. Nachdem das erste Vierteljahr schon fast gelaufen ist, steht jetzt die Verabschiedung des Haushalts für das schon laufende Jahr 2025 an.
Zunächst ein Blick über Rheinstetten hinaus. Auf offener Bühne können wir derzeit beobachten wie ganz weit oben Politik gemacht wird. Da bemächtigen sich einige Tech-Milliardäre zusammen mit einem rechtmäßig verurteilten Straftäter an der Spitze der größten Volkswirtschaft und machen mit einem der 
gewalttätigsten Länder unter der Führung eines auf der Fahndungsliste für Kriegsverbrecher stehenden ehemaligen Geheimagenten gemeinsame Sache. Dabei geht es neben dem eigenen Machterhalt um die Durchsetzung der jeweils eigenen wirtschaftlichen Interessen. Menschenleben und -rechte, Werte, Verträge spielen keine Rolle mehr. Im gerade zurückliegenden Bundestagswahlkampf haben sich auch hier insbesondere die „wirtschaftlich Starken“, wie die
Sprecher der Verbände oder Vorstände großer Unternehmen von Industrie, Finanz-, Energie-, Bau- oder Landwirtschaft und weitere, mit ihrer „Bedürftigkeit“ gegenüber der Allgemeinheit zu
Wort gemeldet. Günstigere Industriestrompreise, Bürokratieabbau, kürzere Planungszeiten, längere Arbeitszeiten und Rücknahme angeblich die Wirtschaft einengender Gesetze besonders in den Bereichen Soziales oder auch des Natur- und Klimaschutze waren die ständig wiederholten Forderungen. Nebenbei wurde damit durch anhaltendes Schlechtreden dem Ansehen unserer Wirtschaft und Gesellschaft besonders im Ausland großer Schaden zugefügt. Immerhin hat Deutschland nach den USA und China weltweit das höchste Bruttoinlandsprodukt.
Zurück nach Rheinstetten, inzwischen ist selbst in der gerade entstehenden Neuen Stadtmitte zu erkennen, wie bei uns die Kräfte verteilt sind. Zwischen zwei beherrschenden massigen
Investorengebäuden „duckt“ sich etwas bescheiden im Hintergrund das Bürger- und Kulturhaus. Im Gegensatz dazu wusste die Bürgerschaft in vielen historischen Stadtzentren ein selbstbewusstes Zeichen zu setzen. Abgerundet wird die Architektur durch eine etwas merkwürdig geratene

 „Betonschachtel“, gegenüber dem Bürger- und Kulturhaus, die im Wettbewerbsentwurf so nicht vorgesehen war. Nebenbei bemerkt hat der Investor der Stadt dafür einen haushaltswirksamen Nachtrag von ca. 100.000 Euro in Rechnung gestellt. Entsprechend dem vom Herrn Oberbürgermeister und dem Kämmerer vorgelegten Haushaltsentwurf übersteigen die Ausgaben mit ca. 5,5 Mio. Euro die Rekorderträge in Höhe von ca. 69 Mio. Euro. Damit bewegt sich das Haushaltsvolumen in nie dagewesener Höhe von gut 75 Mio. Euro. Auch der Ausblick auf die folgenden Jahren geht von zunehmenden Fehlbeträgen und damit einhergehend einer deutlichen Zunahme der Verschuldung in den nächsten Jahren bis hin zur Handlungsunfähigkeit aus.
Um es vorweg zu nehmen, leider kann ich diesem Haushaltsentwurf bzw. der zugehörigen Satzung nicht zustimmen. Entsprechend dem oben skizzierten Politikprinzip nehmen auch im beratenen Haushaltsentwurf für 2025 die Interessen der „wirtschaftlich Stärkeren“ einen zu großen Raum ein.
Kurz vor Jahresende musste noch schnell die Gründung einer „Stadtbau GmbH“ unter Dach und Fach gebracht werden. Dabei ging es dem Herrn Oberbürgermeister allerdings nicht darum, endlich den während seiner bisherigen 16jährigen Amtszeit vernachlässigten maroden Wohnungsbestand der
Stadt zu sanieren bzw. wirtschaftlich besser aufzustellen oder überhaupt etwas für den Wohnungsbau zu tun. Nein, der Investor drängte darauf, den Kauf der Gastronomie-Einheit in der Neuen Stadtmitte für knapp 4 Mio. Euro abzuwickeln. Begründet wurde die Notwendigkeit des Kaufs, eine
offensichtlich vom Investor „angedrohte“ Systemgastronomie in der Neuen Stadtmitte abzuwenden. Dass im zugrundeliegenden Vertrag zwischen der Stadt Rheinstetten und dem Investor, der gewünschte Standard der Gastronomie in der Stadtmitte nicht festgeschrieben wurde, ist dem Herrn
Oberbürgermeister anzulasten, da der es offensichtlich versäumte, dies vertraglich eindeutig zu regeln. Ein Aufsichtsrat aus Vertretern der Fraktionen von CDU, ULR, SPD und Bündniss90/Die Grünen soll die vom Oberbürgermeister geführte Stadtbau GmbH künftig „kontrollieren“. Die von den Fraktionen benannten Aufsichtsräte hielten es nicht für notwendig, sich vor ihrer Wahl dem
Gemeinderat vorzustellen oder gar ihre Vorstellungen zu ihrer Amtsführung mitzuteilen. Besonders bemerkenswert, der Vorsitzende der Fraktion von Bündniss90/Die Grünen, der sich urlaubsbedingt in Abwesenheit zum Aufsichtsrat wählen ließ. Auffallend, dass es von Frauenseite im Gemeinderat keine Einwände an dieser ausschließlichen „Herrenrunde“ gab. Mit der Stadtbau GmbH ergeben sich für künftige Haushalte Möglichkeiten, Schulden oder dem neuen Sprachgebrauch folgend „Sondervermögen“ herauszunehmen.
Große öffentliche Aufmerksamkeit erregte im letzten Jahr das Thema Grundsteuer, die eigentlich eine Bodenwertsteuer ist. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben war und ist der Handlungsspielraum der Kommune gering. Der in Rheinstetten beschlossene Hebesatz stellt durch aus die sogenannte Aufkommensneutralität her, belastet jedoch gegenüber der 

vorhergehenden Regelung künftig das Wohnen in Rheinstetten um 400.000 Euro mehr, während gewerblich genutzte Grundstücke um diesen Betrag entlastet werden. Ein Vorschlag der BfR hier unter Einbeziehung der Gewerbesteuer einen Ausgleich herzustellen, wurde von den Fraktionen im Gemeinderat und dem Oberbürgermeister abgelehnt. Inzwischen hat der CDU-Fraktionsvorsitzende im Baden-Württembergischen Landtag und künftige Möchtegern-Ministerpräsident das Thema für sich entdeckt und schlägt einen getrennten Hebesatz für Gewerbeflächen vor. Dabei war er als Fraktionsvorsitzender der kleineren Regierungspartei in Stuttgart an dem vom Herrn Oberbürgermeister als „Murks“ bezeichneten Gesetz zur Grundsteuerreform maßgeblich beteiligt.

Mit einer „Blitzeraktion“ an der B36 stellte das Ordnungsamt der Stadt Rheinstetten seine Leistungsfähigkeit unter Beweis, was im Herbst letzten Jahres überörtliche Beachtung in der Presse fand. Auch wenn es um regelwidriges Parken geht, kann das Ordnungsamt durchaus hartnäckig sein, was ein weiterer Pressebericht im Februar dieses Jahres zeigte. Es gibt jedoch auch Bereiche in Rheinstetten, die offensichtlich unter einem „besonderen Schutz“ stehen. Seit Jahren werden im Bereich einer größeren Gewerbeansiedlung zahlreiche LKW auf Gehwegen entgegen den Regelungen der Straßenverkehrsordnung oder auf dafür nicht geeigneten Parkstreifen geparkt. Inzwischen sind dort auch Schäden am öffentlichen Eigentum in Höhe von mehreren 10Tausend Euro entstanden.

Insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes, das zur Verbesserung des Parkens in ganz Rheinstetten beitragen soll, geht es hier um Glaubwürdigkeit. Bürgerinnen und Bürgern wird einiges abverlangt werden und sie nehmen sehr wohl wahr, wenn mit „zweierlei“ Maß gemessen wird. Es muss ja nicht immer die „Bußgeldkeule“ sein. Vielleicht könnte der Herr Oberbürgermeister etwas Mut zeigen und mit den betreffenden Firmenleitungen im direkten Gespräch für Verbesserungen sorgen und sich für die Belange der Allgemeinheit einsetzen.

Gespannt darf man sein, was dem Ordnungsamt demnächst so einfällt. Der Planansatz für Bußgelder 2025 wurde schon einmal um ca. 50.000 Euro auf 350.000 Euro deutlich erhöht.

Seit Jahren schultert die Stadt hohe Kosten für die Betreuung unserer Kinder. Im Grunde genommen handelt es sich um eine besondere Förderung und Unterstützung der Wirtschaft. Damit wird es Eltern möglich gemacht, ihre Arbeitskraft den Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Eine deutliche Erhöhung der Gewerbesteuer wird unumgänglich sein, um die Steigerung auch dieser Kosten auffangen zu können und die Nutznießer dieser Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten angemessen an den Kosten zu beteiligen.

Dass die Stadt seit Jahrzehnten ihre Gewerbeflächen zu „Schnäppchenpreisen“ verkauft, hat maßgeblich zu den jetzt beklagten Haushaltsproblemen mit beigetragen und ist auch ein Grund für die oben schon dargestellte ungleiche Verteilung der Grundsteuern. Es gibt keinen Grund, warum der Wert für Gewerbeflächen ein Mehrfaches unter dem von Wohnbauflächen liegt. Es handelt sich hier um eine Begünstigung der „wirtschaftlich Stärkeren“ zu Lasten der Allgemeinheit. Dies wird bestätigt durch die große Nachfrage nach Gewerbeflächen, die meistens nicht von den Gewerbebetrieben erworben werden, sondern von dahinterstehenden Immobiliengesellschaften, was besonders der Steuergestaltung mit Auswirkungen auf die Gewerbesteuer dient. Im Übrigen könnte die Stadt sich dauerhafte Einnahmen durch Vergabe von Gewerbeflächen in Erbbaupacht mit weiteren Vorteilen erschließen.

Mit ca. 27 Mio. Euro steht derzeit der Um- und Neubau der Ganztagesgrundschule in Mörsch als größtes Vorhaben auf der Liste, das vorerst um einige Jahre in die Zukunft verschoben werden soll. Gerade bei diesen Vorhaben sollte eine Überplanung mit dem Ziel einer deutlichen Kosteneinsparung erfolgen. Zu hinterfragen ist auch, ob an dem geplanten Standort tatsächlich zwei Sporthallen im Wettbewerbsformat erforderlich sind. Die Ganztagesgrundschule in Forchheim kommt auch mit einer Sporthalle aus. Obwohl derzeit Beschlusslage, stellt sich die Frage, ob sich die Stadt den Abbruch des Hebelschulgebäudes mit einem Gebäudewert von ca. einer Million Euro wirklich leisten kann. Durch unterschiedliche vorübergehende Nutzungen konnte Stadt in den letzten Jahren mit dem Gebäude erhebliche Kosten einsparen.

Wenn es ums Sparen geht, spart man gerne ganz unten. So hat der Gemeinderat mehrheitlich als einziger Schule in Rheinstetten dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum keine sozialpädagogische Unterstützung gewährt. Immerhin entlastet dies den Haushalt um ca. 9.000 Euro.

Dank der guten Vernetzung des Herrn Oberbürgermeisters konnte sich das Ferienprogramm über eine Spende für Bobby Cars in Höhe von ca. 455,69 Euro freuen. Der edle Spender, die Sparkassenstiftung der Sparkasse Karlsruhe in deren Leitungsspitze der Herr Oberbürgermeister nebenbei als stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender tätig ist. Inwieweit der Herr Oberbürgermeister mit dazu beigetragen hat, dass die Cum-Cum-Geschäfte der Sparkasse Karlsruhe mit einem Milliardenschaden für die Steuerzahler einer Aufklärung nähergebracht wurden, ist nicht bekannt. Die Bürgerbewegung Finanzwende kritisiert jedenfalls das Schweigen der Sparkasse Karlsruhe in der Angelegenheit, die immerhin ca. 27,5 Mio. an das Finanzamt erstatten musste oder war das eine Spende?

Spenden sind sicher in den meisten Fällen gut gemeint, zeigen aber auf, wo die Politik überall versagt und ihre Aufgaben nicht erfüllt. Leider werden Spenden sehr wohl mit Berechnung eingesetzt, um anderweitige Vorteile zu erlangen, der Annahme oben genannten Spende habe ich nicht zugestimmt.

An dieser Stelle bitte ich den Herrn Oberbürgermeister, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit demnächst einen Bericht über seine politisch oder kommunal veranlassten neben- oder „ehrenamtlichen“ Tätigkeiten vorzulegen.

Weitere Ausblicke auf das Haushaltsjahr:

Demnächst sollen die Verträge für die geplanten Windkraftanlagen auf Rheinstettener Gemarkung geschlossen werden. Ich erwarte, dass damit allen Einwohnern von Rheinstetten ein günstiges Angebot für den Strombezug gemacht wird, davon wird meine Zustimmung abhängen.

Schon einmal angedeuteten Erhöhungen von Beiträgen für die Einrichtungen der Kinderbetreuung, den Friedhofsgebühren oder weiteren Belastungen für Bürgerinnen und Bürgern werde ich nicht zustimmen. Die Mitglieder der Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und ULR können sich überlegen, ob Sie wechselweise der „schwarzen Wolke“ in Rheinstetten, bestehend aus CDU-Fraktion mit Anhängsel Junge Liste und Oberbürgermeister mit ihrem besonderen Verständnis für die Belange der „wirtschaftlich Stärkeren“ weiterhin zur Mehrheit verhelfen wollen, oder an der Seite der BfR ihr Gewicht zugunsten der Menschen in Rheinstetten einsetzen wollen.

Dem Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Wasserversorgung stimme ich zu.

Den Mitarbeitenden der Stadt Rheinstetten, den freiwillig und ehrenamtlich mitarbeitenden an einem lebenswerten Rheinstetten gilt mein besonderer Dank!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

 

Anträge zum Haushalt 2025

  • 50 Jahre Rheinstetten – Rheinstetten pflanzt 50 Bäume!
    Anläßlich des 50. Geburtstages der Stadt Rheinstetten pflanzt Rheinstetten 50 Bäume im bebauten Stadtgebiet sowie im Bereich des Geländes um das Wasserwerk Forchheim. Bürgerinnen und Bürger erhalten Gelegenheit, Wünsche für Standorte vorzuschlagen, die von den Fachleuten der Stadtverwaltung geprüft werden. Das Konzept für die Standorte und Baumarten wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung von der Verwaltung vorgelegt. Für die Maßnahme werden im Haushalt für 2025 100.000 Euro eingeplant.
    Begründung:
    Bäume sind wichtiger Bestandteil für die Begrünung einer Stadt, sie erzeugen Sauerstoff, reinigen die Luft, spenden Schatten, bieten Lebensraum für Kleinlebewesen und wirken sich gut auf das Wohlbefinden von Mensch und Tier aus.
  • Festlegung der Verkaufspreise für Gewerbeflächen auf 400 Euro pro qm!
    Begründung:
    Die Änderung der Grundsteuer hat gezeigt, dass Gewerbeflächen im Vergleich zu Wohnflächen deutlich unterbewertet sind, was zu einer deutlichen Ungleichheit bei der Grundsteuer zwischen gewerblich Nutzenden und Wohnnutzern geführt hat. Weiterhin liegt eine große Nachfrage nach Gewerbeflächen vor, was auch darin
    begründet ist, dass diese Flächen deutlich unter Wert angeboten werden. Höhere Preise für Gewerbeflächen bewirken einen nachhaltigeren und sparsameren Umgang mit den Flächen. Durch eine Erhöhung kann im Übrigen der sich abzeichnenden Finanzschwäche der Stadt entgegengewirkt werden.
  • Erhöhung der Gewerbesteuer!
    Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird um 25 auf 425 erhöht.
    Begründung:
    Die Stadt stellt ein umfangreiches Angebot für die Betreuung von Kindern zur Verfügung, das von großen Kostensteigerungen betroffen ist. Durch das Kinderbetreuungsangebot wird es Eltern ermöglicht zu arbeiten, was der „Wirtschaft“ bzw. den Unternehmen auch in Rheinstetten zu Gute kommt. Durch die Verschiebungen bei der Änderung der Grundsteuer wurden Rheinstettener Unternehmen um ca. 400.000 Euro entlastet. Der Ergebnishaushalt erfährt dadurch eine Verbesserung.
  • Einstellung von Teilzeitkräften zur Überwachung des ruhenden Verkehrs!
    Es werden zwei Teilzeitkräfte zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in Rheinstetten eingestellt.
    Begründung:
    In Teilen von Rheinstetten kommt es durch das regelwidrige Abstellen von KFZ an einer großen Zahl von Stellen im öffentlichen Verkehrsraum zu schwierigen Lagen, mit Auswirkungen auf die Sicherheit des Verkehrs oder die Erschwerung für Einsatzfahrzeuge der Rettungskräfte. Eine regelmäßige Überwachung kann Abhilfe schaffen. Die zusätzlichen Kräfte können auch bei der Umsetzung des Mobilitätskonzepts hilfreich sein. Die Maßnahme sollte sich selbst finanzieren.
  • Kündigung der Mitgliedschaft in der Technologieregion Karlsruhe!
    Die Stadt leistet sich eine teure Mitgliedschaft in der „Technologie Region Karlsruhe“, die der Stadt wenig Nutzen bringt. Diese Ausgaben können eingespart werden, um damit den Ergebnishaushalt zu verbessern.
    Begründung:
    Die Maßnahme trägt zu einer Verbessrung des Ergebnishaushalts bei.
  • Die Unterstützung privater Nutzer von Bestandswohngebäuden bei der Sanierung!
    Private Nutzer werden bei der Sanierung und Renovierung von Bestandswohnungen, die 30 Jahre und älter sind, mit einem Zuschuss der Stadt in Höhe von 10.000 Euro unterstützt. Antragsteller legen mit Kostenvoranschlägen für die Gewerke Dacherneuerung, Fenster, Gebäudedämmung, Elektroinstallationen, Sanitär- und, Heizungsinstallationen ein Sanierungskonzept vor. Der Zuschussempfänger nutzt die Wohnung mindestens 10 Jahre selbst, ansonsten ist der Zuschuss zeitanteilig zurückzuzahlen. Für die Maßnahme werden im Haushalt 2025 100.000 Euro eingeplant, so dass maximal 10 Vorhaben in Rheinstetten unterstützt werden können.
    Begründung:
    Es ist im Interesse der Stadt, dass Wohnraum im bebauten Stadtgebiet erhalten bleibt und weiter genutzt wird. Mit der vorgeschlagenen Maßnahme wird dafür ein Anreiz geschaffen. Weiterhin können davon auch örtliche Betriebe profitieren.
Bürger/innen für Rheinstetten (BfR) 0