Anträge und Stellungnahme zum Haushalt 2021

 Stellungnahme zum Haushalt 2021
Anmerkungen zum Haushaltsplan der Stadt Rheinstetten

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

drei Monate nach dem ursprünglich geplanten Termin soll in der heutigen Sitzung des Gemeinderates der Stadt Rheinstetten der Haushalt für das schon laufende Jahr 2021 verabschiedet werden. Das Zahlenwerk auf knapp 700 Seiten wurde dem Gemeinderat mit einem Minus von ca. 4,3 Millionen Euro, errechnet aus ordentlichen Aufwendungen von ca. 58,3 Millionen Euro und ordentlichen Erträgen von ca. 54,0 Millionen Euro im Ergebnishaushalt als „Weihnachtsgeschenk“ vom Oberbürgermeister in der letzten Gemeinderatssitzung des abgelaufenen Jahres übergeben.
In Rheinstetten aktuell 53/2020 konnte man unter „Haushaltsentwurf 2021 eingebracht“ von einer sich „öffnenden Schere“ zwischen Erträgen und Aufwendungen oder von einem „strukturellen Problem“ lesen. Gemeint ist wohl, dass die erwirtschafteten Erträge nicht ausreichen, die im Haushaltsjahr 2021 anstehenden Aufwendungen, die entsprechend dem neuen Haushaltsrecht auch Abschreibungen beinhalten, abzudecken. Es handelt sich damit um eine grundlegende Entwicklung, die sich in der Vorausschau auch in den folgenden Jahren fortsetzen wird. Trotz Pandemie geht die Verwaltung für die grundlegenden Einnahmenquellen der Stadt wie Grundsteuern, Gemeindeanteilen aus Einkommenssteuern und Umsatzsteuer, Zuweisungen sowie weiteren Einnahmenquellen von nur geringen Rückgängen aus. Bleibt abzuwarten, wie sich dies ändert, wenn den „Bazookas“ demnächst die Munition ausgehen wird.

Ohne den Verkauf von ca. 2 Hektar Wald für den Bau einer Gasverdichteranlage für ca. 1,1 Millionen Euro würde der Fehlbetrag im aktuellen Haushalt deutlich höher ausfallen. Mit der Gasverdichteranlage hat der Oberbürgermeister ein höchst fragwürdiges Vorhaben nach Rheinstetten gebracht. Seinem Ettlinger Amtskollegen hat er damit sicherlich in dessen damaligen Wahlkampf ein schwieriges Thema erspart. In Rheinstetten folgte die große Mehrheit des Gemeinderates
einschließlich der Fraktion Bündnis90/die Grünen dem Vorschlag des OB. Einen „ökologischer Mehrwert“ im Hinblick auf den Umbau unserer Energieversorgung zu mehr Klimaneutralität hin wurde von den Betreibern, der Terranet BW einer hundertprozentigen Tochter des EnBW Konzerns, nicht nachgewiesen, geschweige denn von Herrn OB Schrempp oder der o. g. Mehrheit ein solcher Nachweis eingefordert oder für notwendig erachtet. Man begnügte sich mit formalen Begründungen, Hinweisen auf die Bundesnetzagentur und Behauptungen seitens des Betreibers. Natürlich hielt man sich auch hinsichtlich des Preises für das erforderliche Grundstück im Mörscher Wald, das der zurückgetretene Vorsitzende der SPD-Fraktion sinngemäß als „nicht so ganz wertvoll oder wertig“ einstufte, vornehm zurück, um den Vorhabenträger nicht zu überfordern und fand einen Ansatz deutlich unter den sonst in Rheinstetten geforderten 140,00 Euro pro Quadratmeter Gewerbeflächen. Bleibt noch der Hinweis, dass die 125 Millionen Euro Anlage auch künftig Rheinstetten wenig bis nichts bringen wird, obwohl davon auszugehen ist, dass sie an ihren Mutterkonzern jährlich ein betriebswirtschaftliches Ergebnis von bis 20 Millionen Euro abführen wird. Den Befürwortern des Vorhabens kann ich Vorwurf, die Interessen Rheinstettens nicht ausreichend vertreten und eingefordert zu haben, nicht ersparen und mache sie verantwortlich für einen weiteren vermeidbaren Verlust an natürlichen Lebensgrundlagen und Artenvielfalt in Rheinstetten. Bestätigt sehe ich diesen Vorwurf auch in dem weiteren Verhalten des Betreibers, der von seinen im Vorfeld gemachten Versprechungen gegenüber Rheinstetten hinsichtlich zusätzlicher Ausgleichs- und Naturschutzmaßnahmen jetzt offensichtlich nichts mehr wissen will und der Verwaltung Rheinstettens erhebliche Arbeit und Mehraufwand verursacht.
Unabhängig von dem vorgenannten Fall ist festzustellen, dass es Rheinstetten derzeit offensichtlich nur schafft, mit Grundstücksverkäufen einen einigermaßen ausgeglichen Haushalt hinzubringen. Dass dem Oberbürgermeister dies bewusst ist, ergibt sich auch daraus, dass er die Umlegung neuer Flächen plant und befördert, wie etwa ein Gewerbegebiet „Pfeifenäcker“ oder ein Baugebiet Kirchbühl. Es sei an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, dass hier massive Einzelinteressen am Werk sind, die sich hinter Begründungen wie „Schaffung von bezahlbarem
Wohnraum für Einkommensschwache“ oder „Erhaltung von Arbeitsplätzen“
verstecken, um z. B. die Bebaubarkeit eigener Grundstücke auch für persönliche Nutzungen voranzutreiben. Den Umgang insbesondere mit Gewerbeflächen halte ich für nicht nachhaltig, die Preise, auch wenn sie in den Nachbargemeinden noch niedriger sind, sind weder fair noch wertgerecht, das zeigt die Nachfrage nach diesen Flächen. Es ist erfreulich, dass der Vertreter der FDP im Gemeinderat ebenfalls für die Vergabe von Gewerbegrundstücken auf Grundlage von Erbbaupachtverträgen eintritt, schade, dass die ULR von dieser Forderung offensichtlich angesichts der Haushaltslage resigniert abgerückt ist.
Die Rheinstettener Bauverwaltung hat derzeit eine (zu) große Zahl von Vorhaben, wie im Stadtbild durchaus wahrnehmbar ist, zu betreuen. Ein Gutachten zur Personalsituation, das dem Gemeinderat noch nicht bekannt ist, soll ca. 10 weitere
Beschäftigte für erforderlich halten. Es ist jedem klar, dass sich Rheinstetten, dies nicht einmal zu einem Bruchteil leisten kann. Hinzu kommt, dass der Arbeitsmarkt dies auch gar nicht hergibt.
Eine Empfehlung an dieser Stelle, kann nur dahin gehen, keine weiteren Vorhaben zu starten und Maßnahmen wie das Gewerbegebiet Pfeifenäcker oder Baugebiet Kirchbühl zunächst nicht weiterzuverfolgen. Die laufenden Vorhaben werden sich schon von selbst verzögern, einfach weil es nicht schneller geht. Dies ist auch aus dem Haushaltsplan mit um ca. 6 Millionen Euro auf ca. 26 Millionen Euro gestiegenen Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre ablesbar. Die
verspätete Verabschiedung dieses Haushaltsentwurfs wird sicherlich auch einen kleinen Beitrag in diese Richtung leisten.
Ansonsten bietet der vorgelegte Haushaltsplan wenig Möglichkeiten zu Einsparungen, wenn man nicht Hand an die ca. 4 Millionen Euro „freiwilligen Leistungen“, die Familien, Vereinen und Kirchen zu Gute kommen, legen möchte.
Dem Antrag der BfR, die Sanierung der Ufgauhalle auf das für 
den Schul- und Vereinssport Notwendige zu beschränken, wurde von der Mehrheit des Gemeinderates nicht entsprochen.
Es wären Einsparungen im Bereich von mehr als 100.000 Euro möglich gewesen. Die wenigsten Bürgerinnen und Bürgern hätten wohl ein Problem damit gehabt, die wenigen im Jahr stattfindenden Großveranstaltungen in der Mörscher Keltenhalle zu besuchen. Das Ortsteildenken scheint im Gemeinderat noch wesentlich weiter verbreitet zu sein als in der Bevölkerung. Dank an dieser Stelle an Herrn Wernert von der Fraktion Bündnis 90/die Grünen für die argumentative Unterstützung des Antrags.
Mit einem weiteren Antrag der BfR und einem inhaltlich ähnlichen Antrag der ULR ist es gelungen, den im letzten Jahr auf Antrag der CDU-Fraktion gefassten Beschluss zur Stilllegung der Pflanz- bzw. Baumschule im Rheinstettener
Forstbetrieb rückgängig zu machen und die Pflanz- und Baumschule mit einem neuem, den aktuellen Schwierigkeiten im Wald angepassten Konzept, fortzuführen.
Noch nicht reif für eine positive Entscheidung im Gemeinderat war der Antrag der BfR, einen Teil unseres Waldes als Bannwald auszuweisen und damit der Natur die Möglichkeit zu geben, uns Menschen zu zeigen, wie man es vielleicht besser
machen kann.
Nachdem sich seit der Verabschiedung des Haushalts 2020 die Großwetterlage für die größte Fraktion im Rheinstettener Gemeinderat, deren Namen mir gerade entfallen ist, noch nicht grundlegend gebessert hat, besteht Hoffnung, das die weiteren von den BfR gestellten und zunächst abgelehnten Anträgen genügend Anregungen enthalten, um an der einen oder anderen Stelle aufgegriffen zu werden, wie z. B. der letztjährige BfR Antrag „Rheinstetten wird Solarstadt“ in etwas anderer Weise jetzt von einer Bürgerenergie Genossenschaft umgesetzt wird.
Viele, jetzt nicht ausdrücklich genannte oder erwähnte Haushaltsthemen oder Bereichen werde ich bei der Umsetzung unterstützen, insgesamt kann ich dem vorgelegten Haushalt für 2021 nicht zustimmen, Nachhaltigkeit, ökologischer Mehrwert oder Klimaschutz finden darin zu wenig Beachtung und Raum.
Mein Vorschlag für den nächsten Haushaltsplan: „weniger ist mehr“
Danken möchte ich den Mitarbeitern der Stadt Rheinstetten für Ihre Arbeit im Dienste des Gemeinwohls und unserer Stadt. Danken möchte ich auch Mitbürgerinnen und Mitbürgern (angesprochen seien auch jene, deren emails ich aus Zeitgründen nicht immer beantworte) für zahlreiche Hinweise und Anregungen in der laufenden Arbeit.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Rheinstetten, den ?. ? 2021/O. Deck

 Antrag zum Haushalt 2021
Die Bürger für Rheinstetten beantragen:

Die Ausweisung von ca. 300 Hektar möglichst zusammenhängender 
Waldfläche als Bannwald auf der die bisher betriebene Forstbewirtschaftung
eingestellt wird. Vom Forstbetrieb werden lediglich
Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt und falls erforderlich die zu
große Ausbreitung von Neophyten verhindert. Die finanziellen Auswirkungen
werden im Haushalt entsprechend berücksichtigt.
Begründung:
Derzeit steht unser Wald unter großen Belastungen und weist zum Teil erhebliche
Schäden auf. Der Forstwirtschaft stehen derzeit nur eingeschränkte Möglichkeiten
zur Verfügung, diese Entwicklung umzukehren. Eine weitgehend sich selbst
überlassener Wald wird eine eigenständige natürlichere Entwicklung nehmen, die
insbesondere vielen vom Aussterben bedrohten Arten und Lebewesen zu Gute
kommen wird. Möglicherweise werden sich mittelfristig die Kosten für den Wald
insgesamt verringern und damit der Haushalt entlastet werden.
Bürger für Rheinstetten
Rheinstetten, den 02.02.2021
O. Deck

 Antrag zum Haushalt 2021
Die Bürger für Rheinstetten beantragen:
Die Fortführung bzw. Wiederinbetriebnahme der bis vor kurzem vom
Forstbetrieb in Rheinstetten betriebenen Baumschule. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2021 bereit gestellt.
Begründung:
Die trockenen Sommer der letzten Jahre haben zu einem vermehrten Bedarf an
Jungpflanzen zum Ausgleich von Schäden geführt, der über den Markt nur schwer zu decken war und ist. Die Aufzucht von eigenen Jungbäumen hat darüber hinaus den Vorteil, dass die Pflanzen schon an die örtlichen Klima- und Bodenbedingungen
gewöhnt sind und haben damit geringere Ausfälle zur Folge.
Bürger für Rheinstetten
Rheinstetten, den 02.02.2021
O. Deck

 Antrag zum Haushalt 2021
Die Bürger für Rheinstetten beantragen:

Die Wertansätze für Gewerbeflächen an die Wertansätze für Wohnflächen von
ca. 600,00 Euro pro Quadratmeter anzugleichen. Die Ansätze werden im
Haushaltsplan entsprechend ausgewiesen.
Begründung:
Es ist nicht nachvollziehbar, dass für Gewerbeflächen in Rheinstetten ein Wert von
140,00 Euro pro Quadratmeter angesetzt wird, während für Wohnbauflächen der
Wert bei ca. 600,00 Euro pro Quadratmeter liegt. Wie auch jüngste Beispiele im
Gewerbegebiet zeigen, führt dies zu einem über das erforderliche Maß
hinausgehenden verschwenderischen Flächenverbrauch mit allen nachteiligen
Folgen für unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Ein höherer Wertansatz führt zu
sparsamerem und damit nachhaltigerem Umgang mit einer der wenigen uns direkt
vor Ort zur Verfügung stehenden Ressource. Weiterhin erhöhen sich damit die
Einnahmen der Stadt.

Bürger für Rheinstetten
Rheinstetten, den 02.02.2021
O. Deck

 Antrag zum Haushalt 2021
Die Bürger für Rheinstetten beantragen:

Freie Fahrt für Schülerinnen und Schüler im Netz des öffentlichen Nahverkehrs (Busse und Bahnen) in Rheinstetten. Die Kosten werden pauschal von der Stadt übernommen. Sie werden im Haushalt 2021 entsprechend berücksichtigt und werden von der Stadtverwaltung pauschal mit dem Verkehrsträger verhandelt.
Begründung:
Busse und Bahnen werden im Netz des Rheinstettener Nahverkehrsnetz wenig
ausgelastet. Schülerinnen und Schüler sind eine Bevölkerungsgruppe die regelmäßig Wege in Rheinstetten zurücklegen müssen. Die Rheinstettener Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehende „scoolcard“ ist wenig bedarfsgerecht und deshalb überteuert, es sind Leistungen zu bezahlen, die eigentlich nicht benötigt und in Anspruch genommen werden. Da sich die zusätzliche Inanspruchnahme der in Rheinstetten zur Verfügung stehenden Verkehrskapazitäten durch Schülerinnen und Schüler in Grenzen halten wird, sollten nur geringe Mehrkosten anfallen. Durch eine pauschale Regelung werden sowohl die Stadtverwaltung als auch die Verwaltung der Verkehrsbetriebe von kleinteiliger und lästiger Verwaltungsarbeit (Bürokratieabbau!) entlastet.

Bürger für Rheinstetten
Rheinstetten, den 02.02.2021
O. Deck

 Antrag zum Haushalt 2021
Die Bürger für Rheinstetten beantragen:

Die Sanierung der Ufgauhalle auf die für den Schul- und Vereinssport
erforderlichen Maßnahmen zu beschränken. Um die dadurch nicht
erforderlichen Mittel können die Ansätze im Haushaltsplan 2021 reduziert
werden.
Begründung:
Mit der Keltenhalle als Mehrzweckhalle, der Aula im Schulzentrum und den Räumen
des künftigen Bürgerhauses stehen in Rheinstetten Veranstaltungsräume
unterschiedlicher Größe auch für größere Veranstaltungen verschiedener Formate
zur Verfügung, die den Bedarf der großen Kreisstadt ausreichend decken. Die
Sanierung der Ufgauhalle auch für die Durchführung von Großveranstaltungen
schafft in Rheinstetten Überkapazitäten. Es ist in der derzeitigen Situation nicht zu
verantworten, dafür Finanzmittel bereit zu stellen.

Bürger für Rheinstetten
Rheinstetten, den 02.02.2021
O. Deck

 Antrag zum Haushalt 2021
Die Bürger für Rheinstetten beantragen:

Gewerbeflächen im Eigentum der Stadt Rheinstetten werden Firmen für den
Betrieb von Gewerben in Erbbaupacht auf Grundlage der vom Gemeinderat
festgesetzten Bodenwerte zur Verfügung gestellt. Die Flächen verbleiben im
Eigentum der Stadt Rheinstetten.
Begründung:
Mittel- und langfristig fließen der Stadt damit gleichmäßigere und berechenbare
Einnahmen zu. Unternehmen konzentrieren sich mehr auf ihre Kerntätigkeiten womit auch unnötiger Ressourcenverbrauch vermieden wird. Weiterhin bleiben der Stadt langfristig mehr Einflussmöglichkeiten um auf geänderte Bedürfnisse und
Bedingungen gestaltend reagieren zu können. Wirtschaftliche und gesellschaftliche
Schäden durch Spekulation mit der nicht vermehrbaren Ressource Grund und Boden auf Kosten der Allgemeinheit werden vermindert.

Bürger für Rheinstetten
Rheinstetten, den 02.02.2021
O. Deck

 Antrag zum Haushalt 2021
Die Bürger für Rheinstetten beantragen:

Durchführung eines Wettbewerbs zur Auszeichnung und Hervorhebung besonders gelungener Sanierungen oder Neunutzungen von Gebäuden oder Grundstücken in den innerörtlichen Bestandsgebieten von Rheinstetten. Bewertet werden sollen die äußere Gestaltung, die Gesamtfunktionalität und die Nachhaltigkeit der ausgewählten Gebäude.
Zur Bewertung wird ein Preisgericht mit etwa folgender Zusammensetzung
eingesetzt: Ein/e Vertreter/in der Architektenkammer, ein/e Vertreter/in der örtlichen Architekten/innen, ein/e Vertreter/in des örtlichen Bauamtes, ein/e Vertreter/in des Jugendgemeinderates, zwei Vertreter/innen der lokalen Agenda, zwei nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Bürger/innen.
Bei der Zusammensetzung des Preisgerichts wird auf ein ausgewogenes
Verhältnis von Frauen und Männern geachtet.
Es werden folgende Preise vergeben:
1. Preis: 2500 Euro
2. Preis: 1500 Euro
Drei Anerkennungen von jeweils 500 Euro
Zur Durchführung des Wettbewerbs werden 10.000 Euro im Haushalt 2021
vorgesehen.
Begründung:
Derzeit ist überall in Rheinstetten eine rege Bautätigkeit zu beobachten, zum einen
werden alte Gebäude abgerissen und durch neue ersetzt. Zum anderen werden auch Bestandsgebäude saniert und modernisiert. Naturgemäß ergeben sich recht unterschiedliche Lösungen, von gut bis weniger befriedigend. Um hier einen Anreiz und ein Bewusstsein für besonders gute Lösungen zu schaffen und die öffentliche Diskussion und Auseinandersetzung über die Gestaltung unserer unterschiedlichen Ortsbilder anzuregen und zu fördern, kann der beantragte Wettbewerb einen Beitrag leisten.
Der Antragsteller erklärt sich bereit auf ehrenamtlicher Basis an der weiteren
Ausarbeitung und Vorbereitung des beantragten Wettbewerbs mit zu arbeiten.

 

Bürger für Rheinstetten

Rheinstetten, den 10.02.2021
O. Deck

 
 
 
 

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