Anträge und Stellungnahme zum Haushalt 2020

 Stellungnahme zum Haushalt 2020
Anmerkungen zum Haushaltsplan der Stadt Rheinstetten

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Planungen sehen für den Haushalt 2020 mit ca. 54,5 Mio. Euro um ca. 1 Mio. höhere Ansätze für die Erträge wie im Jahr 2019 vor. Die Ansätze für die Aufwendungen hingegen zeigen mit einer Summe von über 56,5 Mio. Euro eine deutlich größere Steigerung gegenüber dem Vorjahr 2019 mit 54,6 Mio. Euro. Als ordentliches Ergebnis wird damit ein Minus von ca. 2 Mio. Euro ausgewiesen, das entspricht knapp 100 Euro pro Einwohner.

 

Die veranschlagten Einnahmen aus Gewerbesteuern entsprechen mit 6,7 Mio. Euro dem Vorjahresniveau. Damit bleibt Rheinstetten das Schicksal anderer Gemeinden erspart, die mit deutlichen Einbrüchen dieser Einnahmen für die nächsten Jahre rechnen. Realistisch hierzu die Einschätzung von Oberbürgermeister Schrempp, der die Gewerbesteuer bei Einbringung des Haushalts in der Oktobersitzung sinngemäß kommentierte: „wo nichts ist, kann auch nichts wegbrechen“. In Rheinstetten spielen die Einnahmen aus Gewerbesteuern eine deutlich untergeordnete Rolle und dies trotz eines großen Flächenverbrauchs besonders für Gewerbeflächen in den letzten 15 Jahren. 

 

Entsprechend einem Antrag der CDU-Fraktion wird für Gewerbeflächen künftig der Preis um 10 Euro auf 140 Euro pro Quadratmeter erhöht werden. Ein weitergehender Antrag der Bürger für Rheinstetten, den Preis für Gewerbeflächen denen der für Wohnbebauung anzugleichen wurde abgelehnt. Damit wird auch in Rheinstetten der Ausverkauf der nicht
vermehrbaren Ressource Grund und Boden unter Wert mit allen negativen Auswirkungen für die Allgemeinheit fortgesetzt werden. Grundstücksverkäufen, die in der Regel in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen werden, werde ich auch in Zukunft nicht zustimmen.

 

Aus Erbbauzinsen fließen dem Haushalt wie jedes Jahr als sichere Einnahmen mehr als 800.000 Euro zu. Trotzdem unterlässt es die Verwaltung, unterstützt von den Altfraktionen
im Gemeinderat, diese nachhaltige Einnahmequelle für künftige Generationen weiter zu erschließen. Die alleinige Überlassung von Grund und Boden den „freien Marktkräften“ hat zu unguten Verwerfungen in unserer Gesellschaft geführt. Hier ein Gegengewicht aufzubauen liegt auch in der Verantwortung der Gemeinde.

 

Die Aufwendungen für das Personal der Verwaltung werden entsprechend der Planung um ca. 650.000 Euro auf ca. 15,7 Mio. Euro steigen. 2018 waren noch 13,6 Mio. Euro veranschlagt. Insbesondere die Digitalisierung erfordert die Schaffung neuer Stellen. Die Herausforderung für die Verwaltung wird allerdings hauptsächlich darin bestehen, die Stellen angesichts eines nicht einfachen Arbeitsmarktes für „Fachkräfte“ überhaupt zu besetzen und das geplante Geld ausgeben zu können.

 

 Zunehmend wird es zu anderen Lösungen kommen, wie sie aktuell für die Trinkwasserversorgung durch Auslagerung der technischen Betriebsführung vom Gemeinderat „alternativlos“ beschlossen werden musste. Das freut vielleicht den Vertreter
der FDP, stellt aber für die Stadt ein Kompetenzverlust und eine zusätzliche Abhängigkeit mit wahrscheinlich mittelfristig steigendenden Kosten dar. Ein positiver Ansatz, den man weiter
verfolgen könnte, ist die interkommunale Zusammenarbeit sowie die Entwicklung neuer 

Beschäftigungsmodelle, die z. B. ältere qualifizierte Fachkräfte miteinbezieht. Eine kreativ engagierte Verwaltung könnte hier ein beispielhaftes Modell entwickeln.

 

Die Aufwandsentschädigungen für die Gemeinderäte werden demnächst steigen. In Bezug auf die Gesamthöhe des Haushaltsplanes ist dies zwar eine geringfügige Mehrbelastung
der Allgemeinheit, ich halte es dennoch für grundsätzlich problematisch und unangemessen, dass im öffentlichen Auftrag Tätige, wie ehrenamtliche Gemeinderäte über ihre Zuwendungen selbst entscheiden. Hier sind andere Regelungen möglich und erforderlich. Bis diese gefunden sind, halte ich die vorhandenen Regelungen für angemessen und ausreichend. 

 

Mit ca. 1,1 Mio. Euro beteiligt sich die Stadt Rheinstetten direkt am Öffentlichen Nahverkehr der Region. Angesichts dieser Summe ist es schon verwunderlich, dass der Antrag der SPD-
Fraktion, auf Einführung eines „Ein-Euro-Tickets“ innerhalb Rheinstettens im Gemeinderat keine Mehrheit fand. Der SPD-Fraktion erging es damit ähnlich wie anderen Gruppierungen in der Vergangenheit. Der Fraktion Bündnis 90/die Grünen war der Antrag zu eng gefasst, auch Oberbürgermeister Schrempp verweist auf überörtliche Lösungen oder „home zones“ und vertraut dabei auf die herausragende Innovationskraft des KVV bzw. der AVG, die er besonders an den von Dr.-Ing. E. h. Ludwig vor etwa 40 Jahren erfundenen Zweistrombahnen
(Karlsruher Modell) festmachte. Im Übrigen möchte ich auf den Beitrag der Lokalen Agenda - AK Mobilität und Verkehr in Rheinstetten aktuell Nr. 49, Seite 22 hinweisen. Der Beitrag
erregte übrigens das Missfallen eines Mitglieds der CDU-Fraktion, da er nicht ordnungsgemäß unterzeichnet ist.

 

Positiv sehe ich die weitere Umgestaltung des Rheinstettener Straßennetzes zugunsten von Fahrradfahrern sowie die Ausweisung von weiteren Tempo 30 Bereichen. Dabei geht es
nicht darum, wie ein Mitglied der Fraktion von Bündnis90/die Grünen sinngemäß äußerte: „zu überlegen - wie man den Autofahrern mehr weh tun kann“, sondern um die Herstellung
von mehr Gleichberechtigung unter den Verkehrsteilnehmern. Schließlich sind die meisten Rheinstettener sowohl Fußgänger, Fahrrad- als auch Autofahrer.

 

Für das neue Bürger- und Kulturhaus mit Fraktionsräumen in der Stadtmitte sind 3 Mio. Euro geplant. Ob diese schon 2020 zu Ausgaben werden, bleibt abzuwarten, bisher gibt es ja nicht
einmal eine Baugenehmigung. Auf diese Weise könnte dann das geplante Defizit von ca. 2 Mio. Euro des Gesamthaushalts zur schwarzen Null werden.

 

2,7 Mio. Euro sind für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für Alt- und Neubau der ehemaligen Johann-Rupprecht-Schule in Forchheim geplant, die Gebäude sollen in Zukunft überwiegend als Kindergarten genutzt werden. In den Folgejahren werden weitere Maßnahmen an Gebäuden der Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen erforderlich werden. Derzeit erarbeitet die Bauverwaltung dafür ein Konzept. Nicht mit
einbezogen wird das Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule. Ohne Vorliegen eines Beschlusses oder weitergehenden Untersuchungen über die städtebaulichen Auswirkungen und den künftigen Bedarf auch im Hinblick auf die neue Stadtmitte arbeitet man hier auf einen Abriss hin, man spricht von einem „städtebaulichen Filetstück“, das man offensichtlich ebenfalls „versilbern“ möchte.

 

Auf dem Roten Platz in Mörsch soll anlässlich des 75. Jahrestags der Zerstörung des Kernorts von Mörsch im April 1945 ein Mahnmal entstehen, das auch künftigen Generationen
Hinweis und Mahnung sein soll. Es ist erfreulich, dass der gesamte Gemeinderat dieses Vorhaben unterstützt. Leider konnte sich die Mehrheit des Gemeinderates nicht dafür
entscheiden, die Hintergründe, die zu diesem schrecklichen Ereignis geführt haben, entsprechend dem Stand der Geschichtswissenschaft in einer Dokumentation professionell
aufarbeiten zu lassen. Auch dem 1. ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister und Vorsitzenden des Heimatvereins war dies offensichtlich kein unterstützenwertes Anliegen.

 

Ein die öffentliche Diskussion bestimmendes Thema dieses zu Ende gehenden Jahres ist der Klimawandel. Überwiegend Schülerinnen und Schüler haben in zahllosen Demonstrationen
die Politik an ihre Verantwortung für die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen
erinnert und fordern entschiedenes Handeln dafür ein. Auch bei uns wahrnehmbare
Veränderungen z. B. im Wald mit großen Ausfällen und Schäden oder des Wetters werden von der Wissenschaft mit einer Zunahme des Gehalts an Kohlendioxyd (CO2) in der
Erdatmosphäre erklärt. Es wird der Umbau unserer auf schnelle Oxydation (Verbrennung) kohlenstoffhaltiger Brennstoffe basierende Wirtschaft gefordert. Einen Beitrag hierzu hätte der Antrag „Rheinstetten wird Solarstadt“ leisten können. Leider fand auch dieser Antrag der BfR nicht die notwendige Unterstützung der Verwaltung und Mehrheit des Gemeinderates.

 

Ich mache von meinem demokratischen Recht Gebrauch, dem von der Verwaltung der Stadt Rheinstetten vorgelegten Haushaltsplan der verpassten Möglichkeiten für 2020 nicht
zuzustimmen und freue mich darauf im nächsten Jahr die Umsetzung dieses Haushalts im Gemeinderat begleiten zu dürfen.

 

Danken möchte ich den Mitarbeitern der Stadt Rheinstetten für Ihre Arbeit im zu Ende gehenden Jahr. Danken möchte ich auch meinen Mitbewerbern auf der Liste „Bürger für
Rheinstetten“ sowie den Wählerinnen und Wählern für die nicht erwartete zahlreiche Unterstützung bei der Kommunalwahl im Mai dieses Jahres. 

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Rheinstetten, den 17. Dezember 2019/O. Deck

 Antrag zum Haushalt 2020
Die Bürger für Rheinstetten beantragen:

Rheinstetten wird Solarstadt
Die Stadt Rheinstetten entwickelt ein Konzept für den Ausbau der Stromerzeugung durch Photovoltaik auf den Dächern Rheinstettens und der lokalen dezentralen Zwischenspeicherung so dass 40 bis 50% oder darüber hinaus des Gesamtverbrauchs elektrischer Energie in Rheinstetten selbst erzeugt werden. Bürgerinnen und Bürger werden dabei weitestgehend mit einbezogen und beteiligt. Weiterhin setzt die Stadt das Konzept um und begleitet dessen Weiterentwicklung.
Es wird beantragt für die Entwicklung des Konzepts im Haushalt 2020 40.000 Euro bereitzustellen. Für die Umsetzung des Konzepts sind in den Folgejahren weitere Mittel vorzusehen.
Hinweise für die Umsetzung:
In Rheinstetten gibt es eine Vielzahl von Dachflächen, die für die Stromerzeugung durch Photovoltaik geeignet sind. Weiterhin gibt es über die ganze Stadt verteilt eine größere Zahl von kleineren Grundstücken, auf denen früher die Gebäude (Stromhäuschen) für die lokale oberirdische Stromverteilung standen. Auf diesen Grundstücken können dezentral lokale Speicher installiert werden, die die elektrische Energie zwischenspeichern und z. B. am Abend ins örtliche Netz einspeisen. Weiterhin können auf diesen Flächen Ladestationen für e-bikes und e-Fahrzeuge eingerichtet werden.
Die Aufgabe besteht darin, ein möglichst „barrierefreies“ Geschäftsmodell zu entwickeln, das es Bürgerinnen und Bürgern leicht macht, sich einzubringen und zu beteiligen.
Die Photovoltaiktechnik hat mittlerweile einen hohen technischen Stand bei akzeptablen Kosten erreicht, es gibt auch Versorgungsfirmen wie z. B. die EWS (Elektrizitätswerke Schönau), die auch beratend tätig sind. Lokale Institute, Ingenieurbüros und Firmen oder Partner aus dem Netzwerk der Technologieregion sowie die lokalen Netzbetreiber und Versorger können miteinbezogen werden.
Begründung:
Leider haben es die eigentlich zuständigen Energieversorger bisher versäumt für Bürgerinnen und Bürger attraktive und annehmbare Angebote für die Nutzung von Dachflächen insbesondere auch Bestandsflächen, für die Stromerzeugung zu machen. Stromerzeugung durch Photovoltaik auf Dächern ist eine weitgehend konfliktfrei akzeptierte und nach aktuellem Stand der Technik eine der nachhaltigsten Möglichkeiten der Stromerzeugung. Elektrische Energie ist für unsere Gesellschaft grundlegend erforderlich und wichtig wie Luft, Wasser und Wärme, es ist deshalb angemessen, dass sich die Stadt hier um eine nachhaltige Lösung kümmert und initiativ wird. Sollte der Antrag umgesetzt werden, wäre dies für Rheinstetten ein großer Schritt hin zur Klimaneutralität, mit einer Einsparung an CO2 und Vermeidung von langen Transportwegen mit aufwendiger Technik und Ressourcenverbrauch in Form von Überlandleitungen.

 

Bürger für Rheinstetten
Rheinstetten, den 22.10.2019
O. Deck

Albert-Schweitzer-SchuleAlbert-Schweitzer-Schule 1969

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Antrag zum Haushalt 2020
Die Bürger für Rheinstetten beantragen:
Die Erstellung eines Gutachtens zu den Auswirkungen eines möglichen Abbruchs der Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule auf die weitere Stadt- und Schulentwicklung in Rheinstetten.
Es werden die zwei Szenarien Erhalt- und Sanierung der Gebäude und weitere Nutzung vorwiegend für Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bzw. deren Abbruch und anderweitige Nutzung der Flächen gegenübergestellt. Insbesondere sind irtschaftliche und infrastrukturelle Auswirkungen für die Stadt kurz-, mittel- und langfristig gegenüberzustellen.
Es wird beantragt für das Gutachten im Haushalt 2020 20.000 Euro bereitzustellen.

 

Begründung:
Seit einigen Jahren sprechen die Verwaltung und Teile des Gemeinderats davon, die Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule abzubrechen und die freiwerdende Fläche als eine Art „Filet-Stück“ einer anderen Nutzung zuzuführen. Richtige Beschlüsse, geschweige denn eine nachvollziehbare Abwägung der damit verbundenen Vor- und Nachteile für die Stadt liegen bisher nicht vor. Das beantragte Gutachten soll hier einen Beitrag für eine sachgerechte Diskussion und Entscheidungsgrundlage liefern.

 

Bürger für Rheinstetten
Rheinstetten, den 22.10.2019
O. Deck

 
 
 
 

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