Bürgernahe Kommunalpolitik mit uns
Die Bürger für Rheinstetten treffen sich Montag, den 11.9.23 ab 1830 Uhr in der alten Schule in Forchheim, Haupstraße 2. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Vorstellungen einzubringen. Teilen Sie uns ihre Wünsche mit, damit wir das Leben in unserer Gemeinde verbessern können.
aktuelle Informationen
Ganz dicht?
19.7.2023 Zugang im Büro des Oberbürgermeisters der Stadt Rheinstetten:
BÜRGER für RHEINSTETTEN Anfrage gemäß Gemeindeordnung §24(4) Anfrage zur Gasverdichteranlage in Rheinstetten: Frage 01 Ist beim Betrieb der Gasverdichteranlage im Mörscher Wald mit dem Austritt von Methan in die Umwelt zu rechnen oder ist die Anlage vollkommen dicht, so dass kein Methan in die Umwelt austritt? Frage 02 Wieviel Methan tritt im Normalbetrieb in die Umwelt aus? Frage 03 Wird in der Gasverdichteranlage eine Überwachungseinrichtung eingebaut, die eventuellen unvorhergesehenen Gasaustritt schnellstens feststellt und fortgesetzten Gasaustritt verhindert? Frage 04 Welche Mengen an Methan können im Schadensfall maximal in die Umwelt entweichen?
Bürger für Rheinstetten Rheinstetten, den 18. 07. 2023 O. Deck |
11.09.2023 Antwort des Oberbürgermeisters: mit Hinweis auf § 24(4) GemO könne er gar nicht qualifiziert antworten. Nach Rücksprache mit dem Unternehmen würde gar kein Methan austreten bzw. die Anlage würde sich automatisch ausschalten.
Hinweis an den OB: mit Ihrer Erlaubnis veröffentliche ich Ihr Antwortschreiben an dieser Stelle.
Sehr geehrter Herr Schrempp, Ihre etwas belehrende Antwort auf meine Anfrage zu möglichen Methangasaustritten im Bereich der Gasverdichteranlage im Mörscher Wald kann ich nicht als ausreichend und vertrauensbildend bewerten. Als Oberbürgermeister sollten auch Sie ein Interesse an größtmöglicher Offenheit und Wissen zu diesem Thema haben. U. a. das Umweltbundesamt sieht in Methangas Austritten mit seiner gegenüber CO2 um ca. 25fachen größeren Klimaschädlichkeit ein nicht zu vernachlässigendes Problem. Bestimmt wollen auch Sie nicht, dass von unserer Gemarkung aus, solche Schäden verursacht werden. Der Aufwand, der Ihnen bzw. Ihren Mitarbeiterinnen entsteht, ist sicherlich überschaubar, da Sie die Fragen ja dem betreffenden Unternehmen zuleiten können. Das Unternehmen wiederum sollte ein großes Interesse daran haben, die gestellten Fragen möglichst ausführlich und offen zu beantworten. Nur so kann in der Öffentlichkeit ein gewisses Vertrauen dem Unternehmen gegenüber hergestellt werden. Durch die Art der bisherigen Beantwortung meiner Fragen tritt eher das Gegenteil ein. Ich bitte Sie, in diesem Sinne meine Fragen zu beantworten. Ergänzend füge ich noch folgende Frage bei: Gibt es eine Fremdüberwachung (ähnlich einer Hauptuntersuchung im KFZ-Bereich) der Anlage hinsichtlich möglicher Leckagen? Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Otto Deck |
§ 24(4) GemO verpflichtet zu kompetenter Antwort. Auskunftsverweigerung aufgrund Unwissenheit ist in der GemO nicht vorgesehen.
Ist es naiv, wenn man den Brandstifter fragt, ob sein Feuer Schaden anrichtet?
aufbereitet von Förter, ganz diffus
Die BÜRGER für RHEINSTETTEN werden von Otto Deck im Gemeinderat vertreten.
Kontakt: info (bei) buerger-fuer-rheinstetten.de
Otto.Deck (bei) gemeinderat-rheinstetten.de (Tel. 07242 5633)
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