Anträge und Stellungnahme zum Haushalt 2023

Anmerkungen zum Haushaltsplan 2023 der Stadt Rheinstetten
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 22. Februar dieses Jahres wurde der Haushalt für das laufende Jahr
2022 der Stadt Rheinstetten verabschiedet. Damals hatten wir keine
Vorstellung von dem Unheil und Leid, das die verbrecherische
Staatsführung der Russischen Förderration mit dem zwei Tage später
am 24. Februar 2022 beginnenden völkerrechtswidrigen Überfall auf die
Ukraine insbesondere für die Menschen in der Ukraine bisher gebracht
hat. Tausende Menschen wurden seither getötet oder aufs schwerste
verletzt, misshandelt, gefoltert und traumatisiert, auch viele junge
Russen, die gegen ihren Willen zum Kriegsdienst gezwungen wurden
und werden gehören zu den Opfern, Millionen Menschen haben ihre
Heimat unfreiwillig verlassen müssen. Die Auswirkungen sind weltweit
auch hier bei uns in Rheinstetten zu spüren. Wir müssen feststellen,
dass die Politik der vormaligen Bundesregierungen unser Land in eine
beispiellose Abhängigkeit und unvorbereitete Lage geführt haben.
Obwohl es schon jahrelang zahlreiche warnende Hinweise aus dem In-
und Ausland gegeben hat, befinden wir uns in Europa derzeit in einer der
größten Krisen seit dem zweiten Weltkrieg, deren Ende und weiterer
Verlauf nicht absehbar ist. Erstaunlich, dass die Verantwortlichen für
diese katastrophale und fahrlässige Politik sich nicht einmal vor einem
Untersuchungsausschuss des Bundestages verantworten müssen, und
die zwei höchsten Staatsämter nach wie vor mit einem maßgeblichen
Förderer dieser fahrlässigen Politik bzw. einem damals vier Jahre als
Vizekanzler mitregierenden besetzt sind. Die Achtung vor unserem
demokratischen Gemeinwesen kann eigentlich nur durch einen Rücktritt
dieser und weiterer noch amtierenden Mitverantwortlichen einigermaßen
hergestellt werden, ansonsten ist mit großem Schaden und
Vertrauensverlust in unseren Staat und seine demokratischen
Einrichtungen zu rechnen.
Im Gegensatz dazu zeichnen die Planzahlen des Haushaltsplanentwurfs
der Stadt Rheinstetten für das Jahr 2023 auf den ersten Blick ein
erstaunlich unpassend erfreuliches Bild. Seit Jahren verzeichnet der
Ergebnishaushalt erstmals einen Überschuss von knapp 1,7 Mio. Euro.
Sondereffekte bei der Gewerbesteuer und die nach wie vor hohen
staatlichen Steuereinnahmen entfalten hier ihre Wirkung. Der Verdacht,
der Staat ist auch ein Krisengewinner, scheint nicht ganz aus der Luft
gegriffen. Der Blick in die weitere Zukunft zeigt allerdings, dass es sich
wohl nur um ein kurzes „Zwischenhoch“ handelt, jedenfalls lassen die
Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung dies erahnen. Insgesamt sollte
man aber einzelne Zahlenwerte nicht überbewerten. Nach meinen
bisherigen Erfahrungen gehe ich davon aus, dass die Zahlen im
Haushaltsentwurf mehr als Orientierungswert mit einer Genauigkeit von
bis zu plus/minus 10% zu verstehen sind, insofern ist der Haushaltsplan
eher als Schwerpunktsetzung für die künftige Entwicklung der Stadt zu
sehen.
Ungefähr ein Drittel der gesamten Ausgaben der Stadt sind für die
Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlich. Wir werden
hier mit weiter steigenden Ausgaben rechnen müssen. Nur mit
wettbewerbsfähigen Löhnen und Gehältern wird es gelingen, bestimmte
Stellen überhaupt noch besetzen zu können. Dies sehen wir besonders
im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen aber auch beim
Stadtbetrieb. Die Möglichkeiten des Tarifrechts sind dazu bis an die
Grenzen des Möglichen zu nutzen, weiterhin ist über weitere Anreize
und Vorteile für unsere Mitarbeitenden nachzudenken. Wie bisher, werde
ich die Verwaltung in sämtlichen Bemühungen, die in diese Richtung
gehen, auch künftig unterstützen. Im laufenden Jahr konnten für das
Hauptamt sowie den für Schulen und Kinderbetreuung zuständige
Bereich die Leitungsstellen neu besetzt werden. Es sieht ganz so aus,
dass sich damit in diesen Bereichen deutliche Verbesserungen ergeben
werden. Möglicherweise können im nächsten Jahr durch notwendig
werdende Neubesetzungen von weiteren Leitungspositionen in anderen
Sachgebieten weitere Leistungssteigerungen der Verwaltung erreicht
werden.
Nicht unterstützen werde ich die Verwaltung beim Vorhaben „Brauhaus -
Neue Stadtmitte“. Fünf Millionen Euro sind dafür in den nächsten zwei
Jahren vorgesehen. Bisher wurde das Vorhaben nicht im Gemeinderat
besprochen oder näher erläutert. Meine Nachfrage, wie dieser Ansatz
überhaupt in den Haushaltsplan gekommen ist, wurde nur unzureichend
beantwortet. Formal liegt die Verantwortung für diesen Haushaltsansatz
beim Oberbürgermeister. „Wir investieren sehr viel Geld in Schulen und
Kindergärten, was einer bestimmten Bevölkerungsschicht zugutekommt.
– Ein Brauhaus ist für alle da“, ist als Begründung für das Vorhaben wohl
etwas „schräg“. Abgesehen davon, dass ein „Brauhaus“ ein etwas
altbackenes Gastronomie-Konzept darstellt, das in Karlsruhe und
Ettlingen schon vor etwa 40 Jahren verwirklicht wurde, kann sich
Rheinstetten eine Investition in dieser Höhe schlichtweg nicht leisten.
Investoren haben wohl ab gewunken, sind jedenfalls nicht bereit das
Vorhaben zu finanzieren. Der Investor versucht sich seiner vertraglich
übernommenen Aufgabe, in der Neuen Stadtmitte, ein Gastronomie
Angebot zu schaffen, auf Kosten der Stadt zu entledigen, hier gilt:
„Verträge sind einzuhalten“. Es ist nicht Aufgabe des Gemeinderates,
dem Investor mit einer solch hohen Summe aus der „Patsche“ zu helfen.
Knapp gerechnet, müsste eine Mindestpacht von monatlich ca. 20.000
Euro erwirtschaftet werden, was aufs Jahr gerechnet einen um ca.
66.000 „Halbe Bier“ höheren Bierabsatz in Rheinstetten erforderlich
machen würde. Wenn der „Markt“ nein sagt, ist dies ein deutliches
Zeichen dafür, dass das Vorhaben auch für die Stadt nicht wirtschaftlich
darstellbar ist. Die „Neue Stadtmitte“ wird dann von den Menschen
angenommen und besucht werden, wenn sie ein vielfältiges und
bezahlbares Angebot für Begegnungen vorfinden werden, das
bürgerschaftliches Engagement auch in Selbstorganisation ermöglicht,
regelmäßige und offene Angebote macht, die Teilhabe für möglichst
viele Menschen, junge und alte in unterschiedlichsten persönlichen
Lebensverhältnissen ermöglichen, ein Brauhaus wird diesem Anspruch
nicht gerecht.
Keine Unterstützung fand der Antrag der Bürger für Rheinstetten, die im
letzten Jahr in der Rappenwörthstrasse gefällten Bäume zu ersetzen. In
Karlsruhe kämpft derzeit eine Initiative für den Erhalt von 48 Platanen in
der Kaiserstraße und hat damit heftige Beratungen im dortigen
Gemeinderat ausgelöst. In Rheinstetten dagegen beseitigt die
Verwaltung eine von einem Gemeinderat vor etwa 30 Jahren
beschlossene Planung nach eigenem Gutdünken still und leise und
schafft damit einfach Tatsachen und macht die Rappenwörthstraße
mittelfristig „baumfrei“. Das Erscheinungsbild der Rappenwörthstraße
wird entgegen einem demokratisch gefällten Beschluss verändert. Eine
Bestätigung für ihr Vorgehen kann die Verwaltung sicherlich aus der
Tatsache ziehen, dass die Fraktion von „Die Grünen/Bündnis 90“ diesem
Antrag ihre Unterstützung verweigerte. Möglicherweise zeigt sich hier ein
Richtungswechsel bei den Grünen insgesamt, auch die Fraktion der
Karlsruher Bündniss Grünen verweigern dem Baumschutz in der
dortigen Kaiserstraße wahrscheinlich die Zustimmung.
Die Anträge der BfR zur „Erstellung eines Grünkonzeptes für
Rheinstetten zur Milderung der schädlichen Auswirkungen der auch lokal
feststellbaren Klimaänderungen, ....“ sowie die „Einrichtung eines
Ortschaftsrates für den Silberstreifen“, dem große Veränderungen mit
der Umnutzung eines größeren Gewerbegebietes bevorstehen, sollen
demnächst in den Ausschüssen weiter beraten werden. Dies kann als
gutes Zeichen gewertet werden, offensichtlich sehen weitere
Gemeinderätinnen und Gemeinderäte hier einen gewissen Entwicklungs-
und Handlungsbedarf.
Neu aufgestellt haben sich vor kurzem der Beirat für Menschen mit
Behinderung sowie der Seniorenbeirat. Der vom Beirat für Menschen mit
Behinderung am Gemeinderat und der Verwaltung geäußerten Kritik, die
Teilhabe aller Betroffen nicht ausreichend zu berücksichtigen müssen
sich Gemeinderat und Verwaltung stellen. Z. B. wurde der Barriere freie
Zugang zum Mörscher Rathaus noch immer nicht hergestellt. Weitere
Maßnahmen werden erforderlich sein, die Vorsitzenden der Beiräte
werden dazu hoffentlich auch weiterhin die Möglichkeiten der
Bürgeranfragen zu Beginn und am Ende jeder öffentlichen
Gemeinderatssitzung nutzen. Dies empfiehlt sich übrigens für alle
Bürgerinnen und Bürger, um ihre Anliegen oder Ärger vorzubringen. Eine
Gruppe von Eltern mit Kindern, die in städtischen Betreuungseinrichten
betreut werden, hat damit vor kurzem Diskussionen im Gemeinderat
ausgelöst, die vielleicht nicht zur Erfüllung aller Wünsche führen werden
aber dennoch Hinweise und Anstöße für Veränderungen bewirken
können.
Mit dem Architektenwettbewerb wird die auch für Mörsch beschlossene
Ganztagesgrundschule einen entscheidenden Schritt weiter kommen.
Zwischenzeitlich zeigen die in der Schwarzwaldschule in Forchheim
gemachten Erfahrungen, dass das zu Grunde liegende pädagogische
Konzept abweichend umgesetzt wurde, mögliche Auswirkungen und
Veränderungen sollten hier nochmals geprüft werden. Dank der
Unterstützung des SPD-Fraktionsvorsitzenden wurde ein Professor des
KIT, der sich mit nachhaltigem Bauen beschäftigt als nicht
stimmberechtigter stellvertretender Sachpreisrichter in das Preisgericht
berufen. Damit wurde einem Antrag der BfR wenigstens teilweise entsprochen,
wenngleich diese Mehrheitsentscheidung des Gemeinderats diesem Fachmann für nachhaltiges Bauen kein Stimmrecht im Preisgericht zuzugestehen als „kleinkariert“ gewertet werden kann.
Nicht voran gekommen ist Rheinstetten bei der Begrenzung und
angemessenen Kaufpreisgestaltung von gewerblich genutzten
bisherigen Landwirtschaftsflächen. Die ULR hat hier im laufenden Jahr
einen lobenswerten Versuch unternommen, eine insbesondere für
Investmentgesellschaften angemessene Preisanpassung zu erreichen.
Das Ergebnis ist allerdings bescheiden und vergleichbar dem Sprung
eines „Tigers“ der als „Bettvorleger“ landet.
Den vorgesehenen 2 Mio. Euro für Geländekauf in den Pfeiferäckern und
500.000,00 Euro im Gewann Kirchbühl kann ich nicht zustimmen.
Viel Zeit haben Gemeinderat und Verwaltung der Umsetzung des
Bürgerentscheids für die Windenergieanlagen auf Rheinstettener
Gemarkung im zu Ende gehenden Jahr gewidmet. Unter Hinzuziehung
eines Fachbüros wurde ein Konzept für die Ausschreibung erarbeitet.
Ziel war und ist es, neben dem Hauptziel der nachhaltigen örtlichen
Energieerzeugung, dass die zusätzliche Wertschöpfung möglichst ganz
Rheinstetten und seinen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt. Das
heißt, dass der Kommune möglichst hohe Einnahmen zufließen und
beim weiteren Betrieb der Stadt möglichst umfängliche und weitgehende
Einflussmöglichkeiten verbleiben. Das Konzept beinhaltet weitgehende
Beteiligungsmöglichkeiten für Rheinstettener Bürgerinnen und Bürger.
Der jetzt ausgewählte Anbieter verspricht hier nach mehreren
Auswertungsrunden der vorgelegten Angebote das beste Ergebnis.
Leider konnte das Angebot des örtlichen Anbieters hier nicht umfänglich
überzeugen. Schon nach der ersten Auswertungsrunde hätte das
Verfahren eigentlich ohne diesen weitergehen müssen, nur dem
Vorschlag des Oberbürgermeisters, dem kein Gemeinderat widersprach,
war es zu verdanken, dass der örtliche Anbieter bis zum Schluss im
Rennen blieb. Im Gegensatz zur ULR und einem Gemeinderat der SPD
hatte ich den Mut, für das Angebot mit den besten und wichtigsten
Aussagen und Werten für Rheinstetten und seine Bürgerinnen und Bürger
zu stimmen. Die ehrenamtliche Arbeit der Bürgerenergiegenossenschaft Naturstrom ist zweifellos wünschenswert und förderungswürdig, eine Berechtigung daraus für sich Sonderrechte zu beanspruchen, besteht jedoch nicht und kann weder von der
Verwaltung noch dem Gemeinderat hingenommen werden. Die
Gleichbehandlung aller Anbieter und die Einhaltung geltender und
festgelegter Regeln sind bei Vergabeverfahren, insbesondere eines
öffentlichen Auftraggebers wie der Stadt Rheinstetten, streng zu
beachten. Bei einer Entscheidung entsprechend dem Vorschlag der ULR
hätte man von vornherein auf eine Ausschreibung verzichten können
oder als Vergabekriterium: „örtlicher genossenschaftlicher Anbieter,
Gewichtung 100%“ festlegen müssen. Dass die Qualität der
Präsentation, wie in einem Leserbrief in Rheinstetten aktuell 49/2022
unterstellt wurde, die Entscheidung maßgeblich beeinflusst habe, kann
getrost zurückgewiesen werden. Die Präsentation der örtlichen
Bürgerenergiegenossenschaft war sehr gut und engagiert. Ich möchte an
dieser Stelle meine Bitte an die Bürgerenergiegenossenschaft
Naturstrom wiederholen, sich am weiteren Verfahren zum Wohle der
Stadt und aller Bürgerinnen und Bürger sowie zum besonderen Nutzen
ihrer Mitglieder weiterhin engagiert zu beteiligen. Das Vorhaben, für das
die Stadt Grund- und Boden in Pachtform mit einer vollständigen
Rückbauverpflichtung zur Verfügung stellt, kann als Vorbild bzw.
„Blaupause“ auch für andere Gewerbe- und Industrieansiedlungen in
Rheinstetten angesehen werden.
Rheinstetten kann noch mehr für die Erhaltung unserer natürlichen
Ressourcen und die Begrenzung des Klimawandels leisten, da diese
Möglichkeiten nicht besser genutzt werden, muss ich mich nicht
irgendwo festkleben, kann aber ein Zeichen setzen und werde dem
vorgelegten Haushaltsplan deshalb nicht zustimmen. Dennoch werde ich
mich nicht hoffnungslos in die weitere Arbeit einbringen.
Einige Rätinnen und Räte hungern jetzt bestimmt schon dem
traditionellen Jahresabschlussessen in einem Rheinstettener Gourmet-
Restaurant entgegen. Einen Punkt möchte ich dennoch ansprechen. Für die Wahl
eines neuen Oberbürgermeisters oder einer Oberbürgermeisterin im nächsten Jahr stellt der Haushaltsentwurf die notwendigen finanziellen Mittel bereit. Die Kommunalverfassung in Baden-Württemberg räumt dem Amt des Oberbürgermeisters eine starke und vorherrschende Stellung ein. Für demokratisch begründete Spitzenämter halte ich eine Begrenzung der Amtszeit auf höchstens zwei
Amtsperioden für sinnvoll, Demokratie lebt vom Wechsel. Die BfR arbeiten daran, dass die kommende OB-Wahl nicht als „one man‘s show“ stattfinden wird.
An manchen Stellen habe ich vielleicht etwas weit ausgeholt, dafür bitte
ich nachträglich um Verständnis.
Danken möchte ich den Mitarbeitenden der Stadt Rheinstetten für Ihre
Arbeit im Dienste des Gemeinwohls und unserer Stadt. Danken möchte
ich auch Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie den „Rückenstärkern“ aus
dem Kreis der Bürger für Rheinstetten für zahlreiche Hinweise und
Anregungen in der laufenden Arbeit.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Rheinstetten, den 20. Dezember 2022/O. Deck

 

Anträge zum Haushalt 2023

 

Die Bürger für Rheinstetten beantragen:

  • die Bereitstellung der für die Einrichtung eines Ortschaftsrates für den Ortsteil Silberstreifen erforderlichen Mittel in den Haushaltsplan 2023.

Begründung:

Die ca. 1000 Bewohner des Ortsteils Silberstreifen haben derzeit keinen Vertreter im

Gemeinderat. In Neuburgweier fand kürzlich eine Bürgerversammlung statt, in der

der Ortsvorsteher die Bedeutung und die positiven Auswirkungen des Ortschaftsrates auf den Ortsteil Neuburgweier eindrucksvoll darstellte. Ein Ortschaftsrat kann den Bürgerinnen und Bürgern im Silberstreifen ähnliche Möglichkeiten einräumen und mehr Einfluss zur Gestaltung ihres unmittelbaren Umfeldes geben. Insgesamt bedeutet dies eine Stärkung der Demokratie für ganz Rheinstetten. Möglich wäre auch, dass sich Bürgerinnen und Bürger in einer überparteilichen Liste für einen Ortschaftsrat Silberstreifen zur Wahl stellen.

  • Erstellung eines Grünkonzeptes für Rheinstetten zur Milderung der
    schädlichen Auswirkungen der auch lokal feststellbaren Klimaänderungen,
    entsprechend dem aktuellen Stand des Wissens von dafür anerkannten und
    ausgewiesenen Fachleuten. Dem Gemeinderat und der Verwaltung sollen
    dadurch Empfehlungen und Handlungsanweisungen für weitere Planungen,
    Vorhaben und Beschlüsse zur Verfügung gestellt werden.
    Begründung:
    Die Änderung der klimatischen Verhältnisse insbesondere in den Sommermo-naten erfordern auch in Rheinstetten Maßnahmen zur Milderung der schädlichen
    Auswirkungen. Inzwischen gibt es zahlreiche Beispiele, wie Städte durch gezielte
    Gestaltung öffentlicher Räume mit Pflanzen das lokale Stadtklima verbessern. Um
    die örtlichen und besonderen Bedingungen Rheinstettens zu berücksichtigen kann
    ein darauf abgestimmtes Konzept mit entsprechenden Handlungsempfehlungen eine wertvolle Hilfe sein.
  • für die im vergangenen Jahr in der Rappenwörthstraße entfernten vier
    Straßenbäume gleichwertige Ersatzanpflanzungen vorzunehmen sowie die
    dazu erforderlichen Pflanzinseln wieder herzustellen. Die erforderlichen Kosten werden in den Haushalt eingestellt.
    Begründung:
    Ohne vorherige Information und Beteiligung des Gemeinderates wurden im letzten Jahr vier langjährig vorhandene Straßenbäume in der Rappenwörthstraße entfernt und nicht ersetzt. Damit wurde der ursprünglich geplante Charakter der
    Rappenwörthstraße nachhaltig verändert und gestört sowie die positive Wirkung von Bäumen auf Klima, Natur und Luftqualität zunichte gemacht. Weiterhin wurde durch die farblich nicht passende Pflasterung der bisherigen Pflanzinseln zusätzliche Versiegelungsfläche hergestellt. Durch die beantragte Maßnahme sollen die beschriebenen nachteiligen Folgen gemildert und rückgängig gemacht werden.
     

 

 

Bürger/innen für Rheinstetten (BfR) 0