Anträge und Stellungnahme zum Haushalt 2022

Anmerkungen zum Haushaltsplan 2022 der Stadt Rheinstetten
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Ende November letzten Jahres hat Herr Oberbürgermeister Schrempp den Haushaltsentwurf für 2022 mit den bisher höchsten Aufwendungen von ca. 59,2 Millionen Euro und einem Fehlbetrag von ca. 3,5 Millionen Euro im Ergebnishaushalt
eingebracht. Die BNN berichteten darüber unter der Überschrift: „Stadt Rheinstetten rutscht 2022 weiter ins Minus“ In zusätzlichen Beratungen im Haushaltssicherungsausschuss des Gemeinderates ist es gelungen, den Fehlbetrag auf ca. 2,5 Millionen Euro zu kürzen.
Bezieht man die Erfahrungen der letzten Jahre mit ein, so wird der Haushalt für 2022 mit keinem Fehlbetrag, vielleicht sogar mit einem Plus abgerechnet werden können.
Schaut man etwas weiter in die Zukunft, ergeben sich allerdings weniger erfreuliche Entwicklungen. Schon dieses Jahr sollen die Investitionen auf ca. 21 Millionen Euro gegenüber 10 Millionen im Jahr 2021 steigen und 2023 einen Höchststand von ca. 25
Millionen Euro erreichen. Die Verschuldung wird demnach für 2025 mit ca. 30 Millionen Euro vorhergesagt, das wären dann fast 1500 Euro für jeden von uns. Einen erheblichen Anteil wird das mehrheitlich im Gemeinderat beschlossene Bürger- und
Kulturhaus mit einem aktuellen Kostenstand von ca. 18,5 Millionen Euro ausmachen.
Es stellt sich bei einem derartigen sprunghaften Verlauf der geplanten Investitionen die Frage, wie das sich daraus ergebende Arbeitspensum von der Verwaltung, insbesondere von der Bauverwaltung abgearbeitet werden kann. In den
Haushaltsberatungen wurde z. B. bekannt, dass es die Bauverwaltung nicht geschafft hat, eine vom Gemeinderat genehmigte zusätzliche Vollzeitstelle offensichtlich aus
Zeitmangel zu besetzen. Derzeit sollen übers Jahr gerechnet ca. 10 Vollzeitstellen in der Stadtverwaltung Rheinstetten nicht besetzt sein, eine Überschlagsrechnung ergibt, dass sich damit das Jahresergebnis um mehr als ca. 500.000 Euro verbessern
wird. Die Frage ist nur, wer erledigt die vorhandene Arbeit.
Absehbar ist, dass die beschlossenen Baumaßnahmen für die
Pestalozzi Schule zur Errichtung einer Ganztagesgrundschule in
Mörsch nicht in dem geplanten Zeitrahmen erfolgen werden.
Immerhin soll der Architektenwettbewerb auf den Weg gebracht
werden.
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf acht Dächern von
stadteigenen Gebäuden mit Unterstützung der Naturstrom
Bürgerenergiegenossenschaft wird den Haushalt nicht belasten
und dennoch einen kleinen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
In einem Bürgerentscheid zur Verpachtung stadteigener Flächen
für Windenergieanlagen haben Bürgerinnen und Bürger mit
großer Mehrheit entschieden, dass diese klimafreundliche Art
der Energieerzeugung in Rheinstetten eine Chance haben soll.
In den anstehenden Genehmigungs- und Ausschreibungsverfahren ist vom Gemeinderat und der Verwaltung besonders darauf zu achten, dass die Belange des
Arten- und Naturschutzes sowie die Interessen unmittelbar
betroffenen Anwohner angemessen berücksichtigt werden.
Beispielhaft kann das angestrebte „Geschäftsmodell“ für die
Windkraftanlagen auf Rheinstettener Gemarkung für andere
Gewerbeansiedlungen sein. Die erforderlichen Bauflächen
bleiben im Eigentum der Stadt, Pachteinnahmen und eventuell
weitere Einnahmen fließen an die Stadt, Rückbauverpflichtungen
werden von vornherein mit den Betreibern vereinbart und
festgelegt. Alles Dinge, die bisher im Hinblick auf
Gewerbeansiedlungen von der Verwaltung und Mehrheit im
Gemeinderat als unmöglich oder zu schwierig umzusetzen
angesehen wurden.
Weitere Vorschläge und Verbesserungen im Klimaschutz dürfen
Bürgerinnen und Bürger in Zukunft auch von dem seit wenigen
Wochen auf der Gehaltsliste der Stadt stehenden
Klimabeauftragten erwarten.
Dank eines feuchten und gemäßigten Sommers 2021 und eines
Zuschusses des Bundes geht es unserem ca. 1000 Hektar
großen Wald etwas besser und der finanzielle Verlust fällt etwas
geringer aus. Die Bemühungen um eine naturnähere
Bewirtschaftung durch die zuständigen Forstleute sind
anzuerkennen, wenngleich ernstzunehmende Vertreter der
Forstwissenschaft, es für sinnvoll halten, weitere Flächen aus
der Bewirtschaftung herauszunehmen und diese sich selbst zu
überlassen. Es wird auf absehbare Zeit nicht möglich sein, aus
unserem Wald größere finanzielle Gewinne zu erzielen oder
etwa gar größere Mengen Bauholz zu ernten.
Inzwischen wird dem Klimaschutz auf höchster Politikebene
große Bedeutung eingeräumt. Neben dem Energieverbrauch
geht unsere Klimaschädliche Lebensweise unmittelbar mit einem
großen Flächenverbrauch einher, der entsprechend den
Planungen des vorliegenden Haushaltsentwurfs auch in
Rheinstetten weiter voranschreitet.
Für weiteren Kies- und Sandabbau wurden vor kurzem mehr als
ca. 2,5 Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen,
Streuobstbäume und weitere Naturflächen im Bereich des Epple-
Sees abgeräumt.
Für ca. 5 Hektar im Bereich Pfeiferäcker wurde vor kurzem
mehrheitlich im Gemeinderat ein Umlegungsbeschluss gefasst,
obwohl weniger als die Hälfte der betroffenen Grundeigentümer
bereit sind, ihre Grundstücke an die Stadt zum Weiterverkauf an
Investoren und Investmentgesellschaften zu verkaufen.
Auch bei den Planungen des dringend erforderlichen neuen
Bauhofes für den Stadtbetrieb auf dem Gelände eines nicht mehr
existierenden Motoballclubs, möchte die Mehrheit des
Gemeinderates die Flächeninanspruchnahme nicht auf das
notwendige Maß beschränken. Ein Antrag der Bürger für
Rheinstetten, auf den geplanten Abstellplatz für Wohnmobile und
Campingwagen auf ca. 50 Prozent des Grundstücks zu
verzichten und zu renaturieren, fand im Gemeinderat keine
Mehrheit. Es ist nicht Aufgabe der Stadt mit großem finanziellem
Aufwand und zu Lasten der Natur, Angebote zu schaffen, für die
Halter solcher Fahrzeuge in eigener Verantwortung unter
Einhaltung der geltenden verkehrsrechtlichen Regelungen
Lösungen finden sollten.
Ein Vorgang im Silberstreifen bestätigt die Forderung der BfR,
Gewerbeflächen nur noch als Erbbaupachtflächen zu vergeben.
Ein Unternehmen, das in der Vergangenheit sicherlich viel auch
für die Stadt Rheinstetten geleistet hat, gibt seinen Standort auf
und zieht nach Ettlingen. Die ca. 5 Hektar große bisher genutzte
Betriebsfläche wurde zunächst an der Stadt vorbei an eine
Wohnungsbaugenossenschaft verkauft, die die Fläche
inzwischen an einen anderen Investor, ebenfalls an der Stadt
vorbei weiterverkauft hat. Ob dies dem Ziel vom bezahlbaren
Wohnen dient, beantwortet sich eigentlich von selbst. Die Stadt
wird es jedenfalls nicht leicht haben, hier Mindestvorgaben
durchzusetzen.
Um ein Zeichen zu setzten, die von mir angesprochenen Themen
zum Schutz unserer Umwelt und Schonung unserer natürlichen
Ressourcen künftig mehr zu berücksichtigen, werde ich auch
diesem Haushaltsplan nicht zustimmen. Ungeachtet dessen,
werde ich entsprechend meinen Überzeugungen im
Gemeinderat weiterhin gerne mitarbeiten.
Meinen nicht gehörten Rat aus der Stellungnahme zum Haushalt
2021: „weniger ist mehr“, möchte ich hier wiederholen.
Danken möchte ich den Mitarbeitern der Stadt Rheinstetten für
Ihre Arbeit im Dienste des Gemeinwohls und unserer Stadt.
Danken möchte ich auch Mitbürgerinnen und Mitbürgern für
zahlreiche Hinweise und Anregungen in der laufenden Arbeit.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Rheinstetten, den 22. Februar 2022/O. Deck

 


 

Anträge zum Haushalt 2022

 

Die Bürger für Rheinstetten beantragen:

  • die im vergangenen Jahr und früher mit Schotter erfolgte Straßenverbreiterung von ca. mehr als einem Meter über die die Fahrbahn begrenzenden Randborde hinein in den Grünbereich der Straße „Hinter-Gierle-Weg“ zum Wertstoffhof zurückzubauen und den Randbereich wieder als Grünstreifen mit Einsaat, durchsetzt mit geeigneten Blühpflanzen herzustellen. Die erforderlichen Kosten werden in den Haushalt eingestellt.
    Begründung: Ohne Zustimmung und Beteiligung des Gemeinderates und ohne vorausgehendes Genehmigungsverfahren wurde die Straße „Hinter-Gierle-Weg“ im letzten Jahr um zum Teil mehr als einen Meter mit Schotter über die die Fahrbahn begrenzenden Randborde in den Grünbereich hinein verbreitert. Damit wurde der seitliche natürliche Grünstreifen zerstört. Durch die damit verbundene Fahrbahnverbreiterung werden motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Fahrt mit höheren Geschwindigkeiten verleitet, was zu gefährlicheren Verkehrssituationen führen kann. Da die Verbreiterung nicht fachgerecht ausgeführt wurde und deshalb schon große Schäden (Schlaglöcher) aufweist, können durch einen Rückbau der Straßenverbreiterung regelmäßig anfallende Kosten für Reparaturen künftig vermieden werden.
  • der Preis von Gewerbeflächen von 140,00 Euro pro Quadratmeter ist entsprechend Darlegungen von Herrn Gemeinderat Peregovits zu niedrig und wird den tatsächlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen nicht gerecht. Der Bodenwert für Gewerbeflächen wird auf 360,00 Euro pro Quadratmeter angehoben. Die Ansätze werden im Haushaltsplan entsprechend ausgewiesen.
    Begründung: Gewerbeflächen werden zunehmend von Investorengesellschaften und nicht von den eigentlichen Nutzern der Grundstücke bebaut. Ein Grund-stückspreis von 140,00 Euro pro Quadratmeter Gewerbefläche berücksichtigt die Interessen der Allgemeinheit nicht in angemessener Weise und führt mittel- und langfristig z. B. zu niedrigen Bodenrichtwerten und damit im Vergleich zu mit Wohnungen bebauten Grundstücken zu geringeren Grundsteuern. Weiterhin bietet ein zu geringer Bodenpreis wenig Anreize für eine flächensparende und damit Ressource schonende Flächennutzung.
  • Gewerbeflächen im Eigentum der Stadt Rheinstetten werden Nutzern für den Betrieb von Gewerben in Erbbaupacht auf Grundlage der vom Gemeinderat festgesetzten Bodenwerte zur Verfügung gestellt und nicht an Nutzer oder Investoren verkauft. Die Flächen verbleiben im Eigentum der Stadt Rheinstetten, vertraglich werden Rückbau- verpflichtungen der Pächter und Weiteres geregelt.
    Begründung: Mittel- und langfristig fließen der Stadt damit gleichmäßigere und berechenbare Einnahmen zu. Unternehmen konzentrieren sich mehr auf ihre Kerntätigkeiten womit auch unnötiger Ressourcenverbrauch vermieden wird. Ein wesentlicher Nachteil eines Grundstücksverkaufs, der aus rechtlichen Gründen der Stadt ein Rück- bzw. Vorkaufsrecht auf maximal ca. 15 Jahre ermöglicht, wird durch eine Vergabe entsprechend Erbbaurecht vermieden. Der Stadt und künftigen Generationen verbleiben bei einer Vergabe nach Erbbaupacht mehr Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten, um auf geänderte Bedürfnisse und Bedingungen reagieren zu können. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden durch Spekulation mit der nicht vermehrbaren Ressource Grund und Boden auf Kosten der Allgemeinheit werden ebenfalls vermindert.

 

Bürger/innen für Rheinstetten (BfR) 0