Stellungnahme zum Haushalt 2024
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wenn man für einige Vorhaben des Haushalts 2024 der Stadt Rheinstetten eine Überschrift im Stil der Zeitung mit den großen Buchstaben finden wollte, könnte diese etwa lauten: „Geld spielt keine Rolle“. Dies betrifft sowohl größere als auch kleinere Maßnahmen. Ca. 40 Millionen Euro sollen auf den Konten der Stadt schlummern und darauf warten, ausgegeben zu werden, die Gesamtsumme des Haushalts liegt bei über 60 Mio. Euro. Für jeden Einwohner gibt die Stadt damit etwas mehr als 2.850,00 Euro aus. Zum Vergleich, bezogen auf ganz Deutschland geben alle staatlichen Ebenen etwa 12.000,00 Euro pro Kopf aus.
25 Millionen Euro sollen in den Jahren 2024 bis 2027/28 für Hochbaumaßnahmen der für Mörsch beschlossenen Ganztagesgrundschule ausgegeben werden. Vergleicht man diese mit dem Kostenansatz von 7,8 Millionen Euro, die 2014 der Entscheidung für die Standortwahl zu Grunde gelegt wurden, kann selbst bei Berücksichtigung einer ca. 70%igen Baupreissteigerung die Frage aufgeworfen werden, ob sich daraus eine richtige Entscheidung und die beste Lösung ergeben hat, oder insgeheim damit noch andere Ziele verfolgt wurden, wie z. B. das Freimachen des Geländes der Albert-Schweitzer-Schule als sogenanntes „städtebauliches Filetstück“.
Traditionell haben bereits frühere Bürgermeister und die jeweiligen Gemeinderatsgremien großen Wert auf den Schulstandort Rheinstetten gelegt und dafür auch viel Geld bereitgestellt und ausgegeben. Derzeit ist allerdings festzustellen, dass in Rheinstetten einige Kinder schulisch nicht mehr ausreichend versorgt werden. Dass in Rheinstetten vor einigen Jahren die Werkrealschule, deren Erhaltung möglich gewesen wäre, abgeschafft wurde, kann inzwischen als Fehler bezeichnet werden. Es gibt Schülerinnen und Schüler, die die für sie passende Schulform nur noch außerhalb Rheinstettens, z. B. in Durmersheim, Ettlingen oder Karlsruhe finden, was dort natürlich auf wenig Begeisterung trifft und den betroffenen Familien selbst mehr Aufwand und Kosten verursacht. Im Vergleich zu den Grundschulen, der Realschule und dem Gymnasium eher nachteilig bedacht wurde bisher das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum, das aus der 1969 unter Bürgermeister Josef Winter gegründeten Förderschule hervorgegangen ist und bis 2014 im Gebäude der Hebelschule beheimatet war. Hier besteht inzwischen Handlungsbedarf, für ein ausreichende und für die Zukunft taugliche räumliche Ausstattung zu sorgen. Ideologiefrei arbeitende Pädagogen sehen Grenzen einer inklusiven Beschulung und halten den Fortbestand dieser Schule in Rheinstetten für erforderlich. Aus dem vorgelegten Haushaltsentwurf der Verwaltung ist nicht zu erkennen, dass man sich hier schon vorausschauende Gedanken gemacht hätte. Auch die im Gemeinderat antragsberechtigten Fraktionen von ULR, Bündnis90/Die Grünen, SPD und CDU scheinen das Thema nicht auf der Tagesordnung zu haben.
Vor diesem Hintergrund ist darüber nachzudenken, wie die Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule weiterhin in die Schul- und Kinderbetreuungslandschaft in Rheinstetten dauerhaft eingebettet werden können. Die Behauptung des Oberbürgermeisters, dass der Gebäudezustand zu marode und abbruchreif sei, wird bisher durch keine ausreichende fachliche Begutachtung gestützt. Von Mitarbeitenden des Bauamtes sind keine öffentliche Aussagen zu erwarten, die die Vorgaben des ihnen weisungsberechtigten Oberbürgermeisters in Frage stellen, dies gilt selbstverständlich auch für den fachlich qualifizierten beigeordneten Bürgermeister. Inzwischen kommen verantwortungsvolle, in die Zukunft schauende Baufachleute zu der Erkenntnis, dass aktuelles und künftiges Bauen hauptsächlich in der Erhaltung, Um- und Weiternutzung unserer vorhandenen gebauten Umwelt besteht. Der alte Handwerkerspruch „bauet auf und reiset nieder, dann habt ihr Arbeit immer wieder“ passt nicht mehr zu den Anforderungen, denen wir uns auf jeder Ebene besonders der kommunalen zu stellen haben. Gespannt darf man sein, wie in diesem Zusammenhang die Entscheidung im Gemeinderat zum Erhalt oder Abbruch des 1886 erbauten Hebelschulgebäudes in Mörsch demnächst ausfallen wird. In Rheinstetten gibt es mit dem ehemaligen Rathaus in Forchheim, das von Senioren bewohnt wird, der Grundschule in Neuburgweier oder dem Schulzentrum in Mörsch Beispiele für einen nachhaltigen Umgang mit Bestandsgebäuden. Eine Fortbildung der im Bauamt Mitarbeitenden in diese Richtung schlage ich deshalb an dieser Stelle vor.
Die jahrelange Kritik der BfR an der Unterbewertung Rheinstettener Gewerbe- und Industrieflächen zeigt inzwischen Wirkung. Derzeit liegt dem Gemeinderat ein Antrag der Fraktionen von ULR, SPD und CDU vor, die Grundstückspreise für Gewerbeflächen deutlich zu erhöhen. Auch der Oberbürgermeister geht davon aus, dass der bisherige Preis der Vergangenheit angehören wird. Er sieht aber keine Notwendigkeit die Kalkulation für das ca. 10 Hektar große geplante Gewerbegebiet Lange Pfeiferäcker auf Mörscher Gemarkung entsprechend anzupassen. Das Nachsehen werden die bisherigen Grundeigentümer haben, sowohl die, die schon verkauft haben, als auch diejenigen, die derzeit noch mit der Drohung, bei der Umlegung mit einem für sie dann nutzlosen Randgrundstück abgespeist zu werden, unter Druck gesetzt werden. Bei den derzeit gehandelten Zahlen, werden ca. 5 Mio. Euro mehr als bisher geplant in der Stadtkasse fließen. Insgesamt können dann nach dem in den letzten 16 Jahren praktizierten Muster zusammen mit weiteren 6 Mio. Euro Einnahmen aus dem auf der grünen Wiese geplanten Baugebiet Kirchbühl die Haushalte für die nächsten 8 Jahre einigermaßen flüssig gehalten werden. Den Preis werden auch in Rheinstetten nachfolgende Generationen bezahlen, wenn die Ressource Boden ausverkauft ist und die klimabedingten Zusatzkosten bei uns noch deutlicher zu spüren sein werden. Beim Thema Flächenverbrauch ist leider weder beim Oberbürgermeister noch den Fraktionen von SPD und CDU, die sich neuerdings besonders für den Ausbau der Photovoltaik einsetzt, eine Änderung feststellbar. Sie halten hier weiter uneinsichtig an einer die Natur und Umwelt schädigenden Politik fest. Gegenüber Investoren wird mit wenig Selbstbewusstsein und Erfahrung zu Lasten der Interessen der Stadt verhandelt. So erstellt die Stadt derzeit auf eigene Kosten einen Bebauungsplan hauptsächlich im Interesse und zum Nutzen eines privatwirtschaftlich, konzernorganisierten Clubs, in dem eine Ballsportart betrieben wird, der nicht mit einem Verein gleichzusetzen ist. Auf ca. 600 qm sollen damit im Außenbereich die Voraussetzungen für weitere bauliche Maßnahmen im Interesse des Clubs geschaffen werden. Ob der aktuelle Gebäudebestand baurechtlich genehmigt ist, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Auf Kostenstelle 11335020, Sachkonto 341100 werden für die von dem Club insgesamt ca. 80.000 qm in Anspruch genommenen Flächen Pachteinnahmen in Höhe von 14.321,00 Euro ausgewiesen, das entspricht einer Pacht von knapp 1200,00 Euro pro Monat. Die Pachtberechnung, die offensichtlich in Anlehnung an die Berechnung für Landwirtschaftsflächen erfolgt, muss als grob fehlerhaft bezeichnet werden, da das Gelände nicht landwirtschaftlich, sondern gewerblich genutzt wird. Damit ist der derzeit geltende Bodenrichtwert von 140,00 Euro pro qm der Pachtberechnung zu Grunde zu legen und nicht 15 Euro pro qm. Für die Stadtkasse würde dies fünfstellige Mehreinnahmen pro Jahr bedeuten. Der Auffassung des Oberbürgermeisters, dass diese Pachteinnahmen angemessen und ausreichend seien, widerspreche ich und erwarte eine Anpassung. Weiterhin bitte ich um Überprüfung, ob es noch weitere ähnlich gelagerte Fälle gibt.
Das fehlende Selbstbewusstsein der Stadt gegenüber Investoren zeigt sich auch darin, dass diese, wie laufende Bauvorhaben im Gewerbegebiet östlich der B36 zeigen, lediglich die baurechtlich geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich klimaschonendem und nachhaltigem Bauen erfüllen. Von ansprechender städtebaulicher Gestaltung wollen wir hier besser nicht reden. Von Ettlingen kommend, Richtung Ortseinfahrt Mörsch wird man sich an den Anblick „vereinigter Hüttenwerke“ gewöhnen müssen.
Auch beim Vorhaben Brauhaus gibt offensichtlich der Investor den Takt vor. Schon im Haushalt 2023 waren dafür 5 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt worden, die jetzt um 500.000,00 Euro für 2024 nach oben angepasst werden sollen. Der Investor hat es im laufenden Jahr nicht geschafft oder für nötig befunden, der Stadt ein aussagefähiges Angebot vorzulegen, aufgrund dessen eine Beratung und Entscheidung im Gemeinderat hätte erfolgen können. Dass in der „Neuen Stadtmitte“ Bürgerinnen und Bürgern ein ansprechendes gastronomisches Angebot gemacht wird, stelle ich nicht Abrede. Dass die Stadt hierfür bis zu 5,5 Mio. ausgibt, halte ich für nicht gerechtfertigt. Wenn der „Gestaltungswille“ der Stadt im Vertrag mit dem Investor nicht ausreichend berücksichtigt wurde, ist dies ein grobes Versäumnis des Oberbürgermeisters, der für die Vertragsgestaltung mit Investoren die Verantwortung trägt. Im Gemeinderat war während der Planungs- und Gestaltungsphase jedenfalls nie die Rede von einer System- oder Billiggastronomie, die jetzt angeblich verhindert werden soll. Bei den weiteren Beratungen zu diesem Thema werde ich mich, wie bei allen Beratungspunkten weiterhin lösungsorientiert beteiligen.
Der Gemeinderat hat in einer seiner letzten Sitzungen Klimaschutzziele und einen Energieplan für Rheinstetten beschlossen. Demnach soll Rheinstetten zumindest „rechnerisch“ bis 2035 klimaneutral werden. Entscheidend wird sein, wie es gelingt, den Wärmebedarf zu decken und was die Stadt Bürgerinnen und Bürgern möglicherweise an Infrastruktur anbieten kann. „Wann wird in welchen Straßen der Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein oder nicht?“ Die Beantwortung dieser Frage ist Voraussetzung dafür, dass die betreffenden Nutzer ihre eigenen Maßnahmen planen und entscheiden können. Entsprechend der Forderung der CDU-Fraktion: „Bürgerinnen und Bürger bei den notwendigen Veränderungen und mitzunehmen und zu informieren“ sollte deshalb die Verwaltung spätestens bis zum Ende des kommenden Haushaltsjahres einen einigermaßen verbindlichen Zeitplan zur Verfügung stellen. Ein erster Schritt besteht in einer Klärung inwieweit die Träumerei des Oberbürgermeisters von einer Geothermieanlage für Rheinstetten technisch, wirtschaftlich und zeitlich umsetzbar sein wird. Bisher liegen hierzu keine belastbaren Untersuchungsergebnisse und Aussagen vor. Auch hier hat der Oberbürgermeister eine Bringschuld, die einer baldigen Ablösung bedarf.
Keine Mehrheit im Gemeinderat fand der Oberbürgermeister für seinen Vorschlag ein Flurbereinigungsverfahren auf den Rheinstettener Gemarkungen durchzuführen. Er möchte weiter die Diskussion mit dem Gemeinderat suchen. Hier schon einmal ein Diskussionsbeitrag dazu:
„ein Flurbereinigungsverfahren werde ich dann unterstützen, wenn dies einen deutlichen ökologischen Mehrwert für unsere landwirtschaftlichen Flächen bringt. Dieser ist vorab festzulegen und zu bestimmen und kann sich nicht erst aus dem Verfahren heraus ergeben. Die Flächeninanspruchnahme für Wege wird um 10% reduziert. Wege werden bevorzugt als grüne Wege hergestellt. Befestigte Wege werden als Spurwege mit einem um ein Drittel reduzierten Versiegelungsgrad und zusätzlichen Querungsmöglichkeiten für Klein- und Bodenlebewesen hergestellt. Ein Flächenabzug für Eigentümer, die rechtlich natürliche Personen sind, erfolgt nicht. Als größter Grundeigentümer und Nutznießer werden eventuell notwendig werdende Flächenabzüge vollständig von der Stadt übernommen. Weiterhin werden die Grenzen für den Kies- und Sandabbau endgültig festgelegt“.
Auch der vom Oberbürgermeister und Bürgermeister besonders beworbene Glasfaserausbau durch die Deutsche Glasfaser fand mit 17% nicht die bis zum 2. Dezember 2023 angestrebte Beteiligung von 33% der Mörscher und Forchheimer Haushalte. Marktwirtschaftlich betrachtet war das Angebot wohl nicht gut genug, um Mörscher und Forchheimer zu überzeugen. Auch die Vertriebsform durch „Klinken putzen“ fand nicht überall Anklang. Anstatt nur die Frist zu verlängern, sollte überlegt werden, wie das Angebot für Bürgerinnen und Bürger sowohl inhaltlich auch preislich verbessert werden kann.
Leider fanden die drei Anträge der BfR zum neuen Haushaltsjahr keine Mehrheit im Gemeinderat. Die Bauverwaltung sieht sich auch im nächsten Haushaltsjahr nicht in der Lage, Sanierungen des eigenen Baubestands durchzuführen oder gar vorhandene „Potentiale“ im erschlossenen Ortsgebiet zu nutzen.
Auch zusätzlich 100 Bäume im bebauten Stadtgebiet anzupflanzen, überfordert die Verwaltung, und sie findet mit dieser Begründung eine verständnisvolle Mehrheit im Gemeinderat. Im Jahr 2022 wurden im bebauten Stadtgebiet 27 Bäume entnommen und 38 neu angepflanzt. Da das laufende Jahr noch nicht ganz zu Ende, ist konnte der Oberbürgermeister für 2023 noch keine Zahlen nennen, obwohl Ende November schon alle Weihnachtsbäume aufgestellt waren. Selbstverständlich benötigt man in Rheinstetten auch kein Konzept für eine weitere Begrünung zur Verbesserung des Stadtklimas oder der Aufenthaltsqualität an manchen Stellen, offensichtlich weiß man schon alles und sowieso tut man ja schon viel für Natur und Nachhaltigkeit.
Etwas unterschiedlich bewertet die Verwaltung den Zustand unseres etwa 1000 Hektar großen Waldes von denen ca. 27 Hektar nicht mehr forstwirtschaftlich bearbeitet werden, also sich selbst überlassen bleiben. Während die höhere Verwaltungsebene den Zustand mit befriedigend bewertet, spricht man auf Amtsleiterebene eher von einem „Ausreichend“. Wie in den letzten Jahren sind für den Wald ca. 200.000,00 Euro über den Haushalt bereitzustellen. Einräumen musste die Forstverwaltung, dass Douglasien für unseren Wald nicht geeignet sind und deshalb künftig nicht mehr angepflanzt werden.
Im zu Ende gehenden Jahr war der Gemeinderat des Öfteren mit der Besetzung von leitenden Stellen der Stadtverwaltung befasst. Es sei in diesem Zusammenhang auf die besondere Verantwortung des „Chefs“ der Verwaltung für ein gutes Arbeits- und Betriebsklima hingewiesen, das erhebliche Kosten und Stillstände ersparen kann.
Aus meiner Sicht enthält der Haushaltsplan 2024 auf der einen Seite einige Vorhaben die ich nicht mittragen möchte, auf der anderen Seite werden manche Dinge, zu denen ich Vorschläge gemacht habe, nicht angegangen. Bei der Abwägung komme ich deshalb zu dem Ergebnis, dem von der Verwaltung vorgelegten und im Gemeinderat beratenen Haushalt für 2024 nicht zuzustimmen.
Bis zum 9. Juni 2024 werde ich die Arbeit im Gemeinderat gerne fortsetzen. Wie es dann weitergeht, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger von Rheinstetten in der dann anstehenden Kommunalwahl. Die BfR werden sich Stand heute bemühen mit starken Kandidatinnen und Kandidaten, Wählerinnen und Wählern ein Angebot für den neu zu wählenden Gemeinderat zu machen.
Ich versichere, diese Anmerkungen zum Haushaltsplan 2024 ganz ohne KI verfasst zu haben.
Danken möchte ich den Mitarbeitenden der Stadt Rheinstetten für Ihre Arbeit im Dienste des Gemeinwohls und unserer Stadt. Danken möchte ich auch Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie den „Unterstützern“ aus dem Kreis der Bürgerinnen und Bürger für Rheinstetten für zahlreiche Hinweise und Anregungen in der laufenden Arbeit.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Rheinstetten, den 19. Dezember 2023/O. Deck
Anträge zum Haushalt 2024
Die Bürger für Rheinstetten beantragen:
Die Anpflanzung von zusätzlich 100 Bäumen zu den im laufenden Betrieb schon vorgesehenen Anpflanzungen von Bäumen an dafür geeigneten Stellen im bebauten Stadtgebiet. Je nach Standort sollen dafür geeignete Baumarten ausgewählt werden. Falls erforderlich sind Wurzelschutzmaßnahmen
vorzusehen. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat ein Konzept zur ausführenden Beschlussfassung vor, aus dem hervorgeht, wo welche Bäume im Stadtgebiet zusätzlich angepflanzt werden. Für die Maßnahmen werden im Haushalt 2024 250.000,00 Euro bereitgestellt. Die Maßnahme wird in den Folgejahren fortgesetzt werden.
Begründung:
Im Stadtgebiet gibt es zahlreiche Freiflächen und Stellen an denen gut ein Baum oder mehrere Bäume stehen könnten, ohne dass damit größere Beeinträchtigungen verbunden wären. Bäume haben erwiesener Maße eine positive Auswirkung auf das Kleinklima, spenden an Hitzetagen Schatten, sorgen für Kühlung und bieten Vögeln
und Insekten Lebensraum. Insgesamt wird damit das Kleinklima in Rheinstetten sowie die Biodiversität verbessert.
Die Bürger für Rheinstetten beantragen:
Die Erstellung eines Grünkonzeptes für Rheinstetten zur Milderung der schädlichen Auswirkungen der auch lokal feststellbaren Klimaänderungen, entsprechend dem aktuellen Stand des Wissens von dafür anerkannten und ausgewiesenen Fachleuten. Dem Gemeinderat und der Verwaltung sollen dadurch Empfehlungen und Handlungsanweisungen für weitere Planungen, Vorhaben und Beschlüsse zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere soll das Konzept aufzeigen, mit welchen Pflanzenarten an welchen Orten und Stellen besonders günstige Wirkungen erzielt werden können. Für die Maßnahme werden im Haushalt 2024 ca. 60.000,00 Euro bereitgestellt werden.
Begründung:
Die Änderung der klimatischen Verhältnisse insbesondere in den Sommermonaten erfordern auch in Rheinstetten Maßnahmen zur Milderung der schädlichen Auswirkungen. Inzwischen gibt es zahlreiche Beispiele, wie Städte durch gezielte Gestaltung öffentlicher Räume mit Pflanzen das lokale Stadtklima verbessern. Um die örtlichen und besonderen Bedingungen Rheinstettens zu berücksichtigen, kann ein darauf abgestimmtes Konzept mit entsprechenden Handlungsempfehlungen eine wertvolle Hilfe sein.
Die Bürger für Rheinstetten beantragen:
Die Sanierung und Erweiterung bzw. Aufstockung der stadteigenen Häuser im Bereich der Gartenstraße. Durch Aufstockung werden mindestens fünf zusätzliche Wohnungen unterschiedlicher Größe hergestellt. Es werden ausschließlich Mindeststandards angestrebt und sämtliche Möglichkeiten kostengünstigen Bauens berücksichtigt. Für die Planung der Maßnahme werden im Haushalt 2024 250.000,00 Euro bereitgestellt. Im Folgehaushalt sind
für die Ausführung weitere 1.600.000,00 Euro bereit zu stellen.
Begründung:
Der Bedarf an Wohnraum besonders im bezahlbaren Bereich ist auch in Rheinstetten hoch. Weiterhin hat die Stadt die Verpflichtung bei der energetischen Sanierung ihres eigenen Gebäudebestandes beispielhaft Maßstäbe zu setzten. Es ist jetzt auch für die Stadt wichtig, in diesem Feld ins „Tun“ zu kommen. Die betreffenden Gebäude können dann später durch aus in eine andere von der Stadt beschlossene Organisationsform eingebracht werden.
Anträge vom 09.11.2023