Aktivitäten in 2021

 Finanzielle Handlungsunfähigkeit?
In Fortsetzung der Haushaltspläne der vergangenen Jahre legte OB Schrempp auch für das Jahr 2022 in der letzten Sitzung dem Gemeinderat einen Haushaltsplanentwurf mit weiter steigenden Ausgaben und einem Fehlbetrag von ca. 3,4 Mio. Euro vor. Dabei ist der Fehlbetrag noch „schöngerechnet“, da der Plan bereits eine vom Gemeinderat noch nicht beschlossene deutliche Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer vorsieht. In der Vorausschau zeichnet sich bereits in wenigen Jahren die finanzielle Handlungsunfähigkeit der Stadt Rheinstetten ab. Die Verantwortung für diese Entwicklung sieht der OB weniger in seiner eigenen Amtsführung als z. b. in einer wachsende Anspruchshaltung der Bevölkerung und natürlich bei Bund und Land, die den Kommunen immer neue Aufgaben aufbürden. In den anstehenden Beratungen wird zu klären sein, inwieweit Vorhaben, wie das inzwischen bei ca. 18 Mio. Euro stehende (Kostensteigerung mehr als 3,5 Mio. Euro) Bürger- und Kulturhaus mit neuem Ratssaal und Fraktionsräumen im vorgesehenen räumlichen und
zeitlichen Rahmen verwirklicht werden kann. Über weitere Vorhaben wie Baugebiet Kirchbühl oder Gewerbegebiet Pfeiferäcker wird ebenfalls zu reden sein.
Manchmal kann „etwas weniger auch mehr sein.“   

Gemeindeanzeiger 48 vom 2. Dezember 2021


vom Zensurmeister verboten:

Wo werden Menschen im Dunkeln und Kalten sitzen,
wenn die Gasverdichteranlage im Mörscher Wald nicht gebaut würde?
In Rheinstetten aktuell 44/2021 wird Herr OB Schrempp in dem Bericht „Spatenstich ....“ Auf Seite 3 mit der Aussage: „.... Dieser Umbau wird von den Menschen aber nur dann mit hoher Akzeptanz begleitet, wenn wir zwischendrin nicht im Dunkeln und Kalten sitzen,“ zitiert. Herr Schrempp bedient sich damit der in Politik oft angewandten, aber dennoch billigen argumentfreien Methode der Panikmache und schürt Ängste der Menschen. Wo in unserem hochentwickelten, von zahlreichen Gasleitungen durchzogenem Land, der von Herrn Schrempp beschriebene Zustand tatsächlich eintreten könnte, hat er nicht ausgeführt.

verbotene Früchte


 

Zensur: OB hat folgenden Beitrag im Gemeindeanzeiger verhindert.

Spatenstich Gasverdichterstation
Folgt man den Darstellungen und den Behauptungen der terranets bw, einem Tochterunternehmen des EnBW-Konzerns, ist der Bau der Gasverdichteranlage im Mörscher Wald mit einem Kahlschlag von ca. 25.000qm Wald und einem zusätzlichen Ausstoß von jährlich ca. 8.000 Tonnen CO2 alleine für den Betrieb der Anlage ein Beitrag zum Gelingen der Energiewende.
Dabei wurde der künftige Gasbedarf lediglich anhand selbsterstellter Prognosen der Gaswirtschaft, die keiner objektiver Prüfung durch staatliche Stellen oder Behörden unterzogen wurden, angenommen und behauptet.
Der Umstand, dass für die erst 2016 in Betrieb genommene Nordschwarzwald-Gasleitung schon 2018 die Planung einer zusätzlichen Gasverdichteranlage mit einem Investitionsvolumen von 125 Mio. Euro erforderlich wurde, wurde von der terranets bw bisher weder begründet noch dargelegt. Es ist davon auszugehen, dass dies in grobem Planungsversagen begründet ist. Mit einem Bruchteil der o. g. Summe hätte die Nordschwarzwald-Gasleitung, z. B. durch Wahl eines größeren Rohrduchmessers, hergestellt werden können. Dies hätte auch zusätzliches Speichervolumen geschaffen.
Bleibt noch der Hinweis, dass die Investitionsmittel von 125 Mio. Euro für nützliche regenerative Energievorhaben nicht mehr zur Verfügung stehen.
Bedauerlich auch die Haltung der Stadt Rheinstetten zu dem Vorhaben. Bei dem Vorhaben haben weder OB-Schrempp noch die große Mehrheit des Gemeinderats, einschließlich der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, die Interessen der Stadt angemessen und selbstbewusst vertreten. Dieses Vorhaben ist ein Beispiel dafür, wie und mit wessen Hilfe (z. B. wäre der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende mit einem noch niedrigeren Verkaufspreis für das Baugelände zufrieden gewesen) sich die wirtschaftlich Stärkeren auf Kosten unserer Zukunft und der Allgemeinheit auch in Rheinstetten durchsetzen.

bfr-zensur-28okt21

Gemeindeanzeiger 43 vom 28. Oktobär 2021

Beitrag verboten!


 

Auftrag für den Gemeinderat
Mit deutlicher Mehrheit haben sich Bürgerinnen und Bürger für die Bereitstellung von
Flächen in Rheinstetten für die Errichtung von Windkraftanlagen zur Erzeugung
regenerativer Energie ausgesprochen. Dies ist ein klarer Auftrag an den Gemeinderat und
die Verwaltung, Rheinstetten hin zu mehr Klimaneutralität zu entwickeln. Zu beachten und
einzuhalten sind dabei die Vorgaben des Natur- und Artenschutzes. Die BfR werden
weiterhin darauf hinwirken, dass bei der Umsetzung des Vorhabens weitere Interessen
Rheinstettens und seiner Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden. Es gilt jetzt, ein
Konzept und ein umfassendes „Geschäftsmodell“ als Grundlage für eine Ausschreibung zu
entwickeln, die alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadt selbst an der Wertschöpfung
solcher Anlagen ohne Umwege beteiligt und erforderliche bauliche Eingriffe auf das absolut
Notwendige begrenzen.
Die klimaschädlichen Auswirkungen von kürzlich im Gemeinderat getroffenen Beschlüssen
zu weiterem Flächenverbrauch, wie z. B. für das Gewerbegebiet Pfeiferäcker oder dem von
der Fraktion Bündnis90/Die Grünen unterstützten Bau einer Gasverdichteranlage im
Mörscher Wald werden mit dem Bau von Windkraftanlagen keineswegs ausgeglichen und
erfordern weitere Anstrengungen und Maßnahmen hin zur Klimaneutralität.

Gemeindeanzeiger 39 vom 30. September 2021


 

Sanierung Ufgauhalle

Nachdem das SPD-Stadt-Gespräch „Stadtradeln – Fahrradkonzeption Rheinstetten“ der Ausgabe 27/2021 vom Oberbürgermeister dahingehend korrigiert wurde, dass in diesem Jahr schon 100 Fahrradabstellplätze in Rheinstetten neu hergestellt wurden, behauptet die SPD-Fraktion in der letzten Ausgabe von Rheinstetten aktuell im Falle einer Sanierung der Ufgauhalle nur für den Schul- und Vereinssport: „Dies würde sowohl für den Schulsport als auch für die Vereine bedeuten, dass die Keltenhalle mehrmals wochenlang nicht benutzt werden könnte.“
Den Mitgliedern der SPD-Fraktion ist wohl nicht bewusst und klar, dass sowohl die Ufgau- als auch die Keltenhalle in erster Linie für den Schulsport von der Stadt betrieben und unterhalten werden. Die Kommune erfüllt damit ihre Pflichtaufgabe als Schulträger. In der unterrichtsfreien Zeit, am Abend oder Wochenende können die Hallen dann sinnvollerweise für den Vereinssport genutzt werden. Eine wochenlange Sperrung der Hallen für den Schul- oder Vereinssport wegen Großveranstaltungen ist deshalb weder möglich noch akzeptabel.
Mit der Unterhaltung von zwei Hallen für Großveranstaltungen leistet sich Rheinstetten einen Luxus, der nicht zur finanziellen Gesamtsituation unseres Landes passt. Es ist absehbar, dass die Zuweisungen von Bund und Land angesichts großer Belastungen aus Pandemie und Flutkatastrophe nicht wachsen werden. Ehrlicherweise sollten die Befürworter dieser Maximalsanierung darlegen, wo die zusätzlich erforderlichen 750.000,00 Euro herkommen sollen.

Gemeindeanzeiger 31 vom 5. August 2021


 

Sanierung Ufgauhalle: „maximale Minimallösung“
Dass die Ufgauhalle sanierungsbedürftig ist, steht außer Frage. Der jetzt mit Mehrheit der
größeren Fraktionen als „Minimallösung“ gefasste Beschluss geht jedoch weit über das
notwendige Maß hinaus. Mit einem Mehrkostenaufwand von ca. 750.000,00 Euro soll die
Halle über das für den Schul- und Vereinssport Erforderliche auch für Großveranstaltungen hergerichtet werden. Begründet wird dies mit vier Fastnachtsveranstaltungen und weiteren ca. 10 Großveranstaltungen im Jahr, die in der Ufgauhalle stattfinden. Da in Rheinstetten mit der Keltenhalle eine weitere Halle für Großveranstaltungen sowie mehrere Veranstaltungsorte für unterschiedliche Formate zur Verfügung stehen, passt diese Entscheidung auf keinen Fall zu den künftigen Haushalten der Stadt Rheinstetten. Bei etwas gutem Wille und gegenseitiger Abstimmung könnten alle Veranstaltungen ohne Einschränkungen in Rheinstetten stattfinden. Es wird schwierig werden, bei den Beratungen zur „Haushaltskonsolidierung“ den vorgenannten Betrag durch andere Einsparungen zu erreichen. Erfolgreich war jedenfalls die Lobbyarbeit des Sprechers aus den Reihen der SPD-Fraktion, dem insbesondere die Fraktionen von CDU und SPD willig folgten und nichts entgegen setzen wollten, obwohl sich viele Bürgerinnen und Bürger, auch jene die sich in der Fastnacht engagieren, vom Ortsteildenken längst verabschiedet haben.

Gemeindeanzeiger 30 vom 29. Juli 2021 


Flächenumlegung Pfeiferäcker
Wie eine Flächenumlegung funktioniert, kann aktuell am Beispiel eines neuen Gewerbegebiets „Pfeiferäcker“ in Rheinstetten beobachtet werden.
Da kommt eine örtliches Unternehmen auf den Oberbürgermeister und Gemeinderat zu,
meldet einen zusätzlichen Flächenbedarf von ca. 4 Hektar an. Es findet eine Betriebsbesichtigung statt, die den Bedarf anhand einer nicht optimierten Betriebsorganisation unterlegen soll. Im Weiteren finden noch einige Hintergrundgespräche mit dem OB und seiner Verwaltung, der CDU-Fraktion und eventuell weiteren Gemeinderäten statt. Nach einigen Wochen Ruhe flattert dem Gemeinderat eine Vorlage mit einer auf die Interessen der anfragenden Firma zugeschnittenen Vorplanung auf den Tisch. Damit das alles nicht so offensichtlich und ganz blöd aussieht, werden ca. 10 weitere kleinere Gewerbegrundstücke ausgewiesen. Das Rheinstettener Bauamt ist selbstverständlich nicht in der Lage, die Umlegung durchzuführen. Zur Umsetzung wird deshalb eine „professionelle“ Erschließungsgesellschaft mit dem „know how“ wie man die Grundeigentümer am schnellsten rumkriegt beauftragt. Dieses wendet sich dann umgehend an die betroffenen Grundeigentümer und macht denen ein scheinbar günstiges Angebot zum schnellen Verkauf ihres Grundeigentums. Selbstverständlich hat alles seine gesetzlich geregelte Ordnung, die notwendigen Beschlüsse wurden entsprechend den ungewöhnlich schnell von einer besonders willfährigen Verwaltung erstellten Vorlagen mehrheitlich mit den Stimmen der bekannten Bau- und Betonierfraktionen im Rheinstettener Gemeinderat gefasst. Einwendungen, Rücksicht auf Landwirtschaft und Flächenverbrauch mit seinen schädlichen Folgen für Natur und Klima spielen keine Rolle.
Insgesamt kann dieses Vorgehen auch innerhalb eines gesamtgesellschaftlich schon seit
Jahrzehnten laufenden Prozesses „die Reichen werden reicher“ gesehen werden. Die
Grundeigentümer werden in Geld, das einem stetigen Wertverlust unterliegt, entschädigt,
während die Grundstückswerte ständig im Steigen begriffen sind. Da wir immer noch in einer Marktwirtschaft leben, in der Preise frei verhandelbar sind und dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage unterliegen, besteht für die betroffenen Grundeigentümer keine Veranlassung, auf die von der Erschließungsgesellschaft versandten Unterlagen vorschnell, ohne genaue Prüfung der eigenen Interessenlage, zu reagieren oder gar durch eine Unterschrift Tatsachen zu schaffen.
Vielleicht schaffen es die Grundeigentümer, trotz der derzeit geltenden pandemiebedingten Beschränkungen, sich derart zu organisieren und ihre Interessen zumindest insofern zu wahren, dass die gegenläufige Wertentwicklungen von Geld- und Grundvermögen in angemessener und fairer Weise berücksichtigt werden. Sie würden der Allgemeinheit damit einen Dienst erweisen, indem sie einem weiteren verschwenderischen Umgang der nicht vermehrbaren Ressource Grund und Boden besonders im Bereich der gewerblichen und industriellen Nutzung entgegenwirken.

Gemeindeanzeiger 21 vom 27. Mai 2021


 

Planfeststellung: Polder Bellenkopf Rappenwört
Der einer Baugenehmigung entsprechende Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes zum Polder Bellenkopf Rappenwört enthält große Ungereimtheiten und Widersprüche sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht. So fand z. B. der Vorschlag Rheinstettens zur Dammertüchtigung mit großen ökologischen und wirtschaftlichen Vorteilen und weit weniger Beeinträchtigungen durch den Baustellenbetrieb keine Berücksichtigung.
Soll dies nicht alles „unter den Teppich gekehrt werden“, bleibt als einzige Möglichkeit, gegen den Beschluss zu klagen, um hier möglicherweise ein besseres Ergebnis für Rheinstetten auf der juristischen Schiene zu erreichen. Bedauerlich wäre es, wenn dabei das Konzept der „ökologischen Flutungen“ im wahrsten Sinne des Wortes den Rhein hinuntergespült würde, und damit langfristig eine auenähnliche Naturlandschaft mit großer Artenvielfalt vor unserer Haustüre verhindert wird.
Enttäuschend in diesem Zusammenhang das Wirken der seit 2019 fünfköpfigen Fraktion Bündnis 90/die Grünen im Rheinstettener Gemeinderat und der zuständigen Landtagsabgeordneten der Grünen. Es ist diesen nicht gelungen, ihre politischen Beziehungen zum Vorhabenträger und dem zuständigen Ministerium für bessere Lösungen für Natur und Rheinstetten zu nutzen. Bei entsprechendem Willen und klugen Einsatz wäre hier mehr möglich gewesen.

Gemeindenazeiger 18 vom 6. Mai 2021

 


 

Kommunalpolitischer „lockdown“

Vor Wahlen sind Veröffentlichungen in Rheinstetten aktuell in der Rubrik „Gemeinderat aktuell“ nicht möglich.
Die Bürger für Rheinstetten verweisen deshalb auf ihre Homepage:
www.buerger-fuer-rheinstetten.de
dort können die sieben Anträge eingesehen werden, mit denen die BfR in die Freitag (26.02.21 ab 14 Uhr) und Samstag (27.02.21 ab 9 Uhr) in der Keltenhalle stattfindenden öffentlichen Haushaltsberatungen 2021 gehen.

 

Die BÜRGER für RHEINSTETTEN werden von Otto Deck im Gemeinderat vertreten.

Gemeindeanzeiger 8 vom 25. Februar 2021

 
 
 
 

Seitenaufrufe seit 3. Februar 2021

Bürger/innen für Rheinstetten (BfR) 0