Anträge und Stellungnahme zum Haushalt 2026
Stellungnahme zum Haushalt 2026
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
nachdem bereits der Haushalt für 2025 mit einem Fehlbetrag von ca. 5,5 Mio. Euro im Ergebnishaushalt in die Beratung ging, legte der Herr Oberbürgermeister noch einmal nach. Für das Jahr 2026 musste der Gemeinderat mit einem Minus von ca. 6,5 Mio. Euro in die Beratung einsteigen. Die Verschuldung soll nach der Planung der Verwaltung zum 31.12.2028 auf einen Höchstwert von ca. 50 Mio. Euro anwachsen, was einer pro Kopfverschuldung von knapp 2400 Euro entspricht.
Das Ergebnis der Beratungen zum Haushalt 2025 veranlasste die Fraktionen von SPD, ULR und Bündnis 90/Die Grünen, dem Haushalt 2025 die Zustimmung zu verweigern und die Einberufung einer Einwohnerversammlung zu beantragen, was auf Zustimmung im Gemeinderat stieß. Beim Herrn Oberbürgermeister löste dieser Beschluss des Gemeinderats offensichtlich wenig Begeisterung aus. Nach mehreren
Verschiebungen kam der Termin dann unmittelbar vor den Beratungen des Gemeinderats zum Haushalt 2026 am 12. November 2025 zustande. Die Veranstaltung selbst zeigte das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der finanziellen
Lage der Stadt, was die Verwaltung ziemlich überraschte und auf „dem falschen Fuß“ erwischte. Dem Herrn Oberbürgermeister blieb nichts anderes übrig, als sich für den
viel zu kleinen Veranstaltungsraum und die unzureichende technische Vorbereitung hinsichtlich der Wahrnehmung der dargebotenen Inhalte zu entschuldigen. Unzufrieden zeigten sich Bürgerinnen und Bürger auch darüber, dass es hauptsächlich bei der Problembeschreibung blieb und die Verwaltung keine Lösungsansätze aufzeigte.
Mit unterschiedlichen Formulierungen (vergl. „Gemeinderat aktuell in Rheinstetten aktuell Nr. 47/2025) haben die Fraktionen von SPD, ULR und Bündnis 90/Die Grünen ähnlich wie die BfR den Schluss gezogen, dass die Information und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowohl von Seiten der Verwaltung als auch des Gemeinderates verbesserungswürdig ist. Wenig nachvollziehbar in diesem
Zusammenhang ist, dass ein Antrag der BfR zur Einführung einer öffentlich einsehbaren „Vorhabenliste“, auf der alle laufenden Vorhaben mit ihrem aktuellen Bearbeitungsstand aufgeführt werden, mit großer Mehrheit vom Gemeinderat im
Rahmen der Haushaltsberatungen abgelehnt wurde. Eine solche Vorhabenliste, die es in anderen Gemeinden durchaus schon gibt, gäbe einen besseren Überblick zu den zahlreichen in Bearbeitung stehenden Themen und würde im Übrigen auch den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten die Arbeit erleichtern. Ob die schon länger in Aussicht gestellte neue Internetseite der Stadt Rheinstetten das leisten wird, bleibt
abzuwarten.
Ein in den Haushaltsberatungen 2025 abgelehnter Antrag auf Gleichbehandlung des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums der Hebelschule hinsichtlich der Unterstützung durch einige Stunden Sozialarbeit wurde mit einer knappen Mehrheit jenseits der CDU-Fraktion mehrheitlich angenommen. Die Kosten hierfür betragen ca. 9.000 Euro im Jahr. Gestärkt wurde die Schule auch vom Schulamt durch die Berufung einer kompletten Schulleitung bestehend aus einer Rektorin und einer Konrektorin nachdem in den vorausgehenden 17 Jahren die Schule weitgehend von nur einer Rektorin geleitet wurde. Einer Verlagerung von Teilen der Schule nach Ettlingen, wie vom Herrn Oberbürgermeister angesprochen, halte ich für nicht für angebracht und würde den Haushalt auch nicht entlasten. Es ist Aufgabe der
Stadtgemeinschaft gerade auch Schülerinnen und Schülern, die es etwas schwerer haben, in unserer Stadt einen Lernort zu bieten.
Dramatisch stellt sich nach den Schilderungen des Leiters des Bauamts die personelle Lage im Bauamt dar. Nachdem der Herr Oberbürgermeister bei einer Verkaufs-veranstaltung der Deutschen Glasfaser im Spätjahr noch möglichst viele
Rheinstettener/innen von einem Vertrag mit dem Unternehmen überzeugen versuchte, fehlen der Stadt die notwendigen Fachkräfte um die dringend erforderlichen begleitenden und überwachenden Arbeiten des jetzt laufenden Ausbaus bewältigen zu können. Darüber hinaus befindet sich die Deutsche Glasfaser als Unternehmen offensichtlich in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten, so verfehlte sie schon die für 2024 erforderlichen Abschlussziele deutlich. Eine
Übernahme oder Insolvenz des Unternehmens erscheint durchaus möglich. Nicht nur in Rheinstetten sind die Menschen zurückhaltend und nicht bereit, für nicht bedarfsgerechte und überteuerte Leistungen längerfristige Verträge abzuschließen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie klug es von einem Oberbürgermeister ist, sich hier werbend in das Marktgeschehen einzumischen.
Die starke Beanspruchung der Mitarbeitenden des Bauamtes hat offensichtlich mit zu einem hohen Krankenstand beigetragen. Dies bestätigt im Nachhinein die von mir voreinem Jahr gemachten Vorbehalte, den damaligen Bauamtsleiter zusätzlich mit den Aufgaben als Geschäftsführer der neu gegründeten „Stadtbau GmbH“ zu belasten. Wie es genau mit dem städtischen Personal aussieht, wo es besonders „klemmt“ oder nicht „rund läuft“ erschließt sich dem gemeinen Gemeinderat bisher nicht. Eine Ursache wird auch in der großen Zahl unterschiedlicher zu bearbeitenden Vorhaben
liegen.
Ich werde deshalb in Zukunft dazu regelmäßig von meinem Fragerecht Gebrauch machen und entsprechende Auskünfte von der Verwaltung darüber verlangen. Die Anträge des Bauamtes nach zusätzlichem Personal sind nachvollziehbar und fanden bei der Beratung meine Unterstützung.
Die bisher weitgehend auf „Pump“ finanzierte Stadtbau GmbH mit ihrem bisherigen Hauptzweck Brauereigastronomie belastet den Haushalt 2026 nicht, wohl aber das städtische Personal, das die eigentliche Arbeit leisten muss. Ein Wirtschaftsplan
wurde dem Gemeinderat bisher nicht zur Kenntnis gebracht. Außer den in den Aufsichtsrat berufenen Gemeinderäten ist wenig bekannt, was dort so abgeht.
Ein Antrag der BfR zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des städtischen Wohnungsbestandes wurde mit großer Mehrheit des Gemeinderates abgelehnt. Sinngemäß kommentierte der Herr Oberbürgermeister: „am wirtschaftlichsten sind für die Stadt die marodesten Gebäude“! – dies ist auch eine Betrachtungsweise, die nicht weiter kommentiert werden muss, jede/jeder kann sich seinen Teil dazu denken.
Schon vor den Beratungen zum Haushalt 2026 wurden die Beiträge für Kinder-betreuungseinrichtungen mit einer Mehrheit der Fraktionen von CDU, SPD, ULR und Bündnis90/Die Grünen deutlich erhöht. Die nutznießende Wirtschaft leistet hierzu
keinen direkten Beitrag.
Künftig werden Bürgerinnen und Bürger auch mit spürbar höheren Kosten für die Abwasserreinigung belastet werden. Verursacht wird dies durch eine zusätzlich notwendige Reinigungsstufe, um Medikamenten- und Kosmetikrückstände
aus dem Wasser zu entfernen. Die verursachende Pharma- und Kosmetikindustrie bleibt auch hier mangels gesetzlicher Regelungen, die dem Verursacherprinzip Geltung verschaffen, außen vor.
Die jetzt nach den Beratungen zur Verabschiedung vorliegende Fassung des Haushalts für 2026 weist im Ergebnishaushalt nur noch einen Fehlbetrag von knapp 1,9 Mio. Euro auf, während der Schuldenstand um ca. 10 Mio. Euro auf knapp 24 Mio. bis
zum Jahresende 26 anwachsen wird. Möglich wurde dies durch eine nicht ganz Regel gerechte Kürzung des Ansatzes für Personalkosten um ca. 1,3 Mio. Euro. Der Betrag für nicht besetzte bzw. wahrscheinlich verzögert besetzt werdende Personalstellen wurde von den insgesamt ca. 22 Mio. Euro Personalkosten herausgerechnet. Weiterhin wurden die Ansätze für weitere Aufwendungen pauschal gekürzt.
Zahlungen aus dem Sondervermögen von Bund und Land in Höhe von ca. 11 Mio. Euro, das Rheinstetten für bestimmte Vorhaben in den nächsten Jahren erhalten soll sind ebenfalls schon einmal eingerechnet worden. Insgesamt handelt es sich
meist nicht um wirkliche Einsparungen. Dies wird weiterhin eineAufgabe für die nächsten Jahre sein. Beim Vorhaben Ufgauhalle ist die Planung so weit fortgeschritten, dass keine Einsparungen mehr möglich sind. Über einen Verzicht auf ein zweites Normsportfeld bei Vorhaben Pestalozzischule wurde bisher nicht ernsthaft nachgedacht. Weiterhin wird bis jetzt mehrheitlich am Abbruch des Hebel-schulgebäudes festgehalten. Dies verursacht vermeidbare Kosten und bedeutet
einen Verlust an Nutzflächen.
Einer Anpassung der Verkaufspreise für Gewerbeflächen an die Preise von Wohnbauflächen hat sich die Gemeinderatsmehrheit verweigert. Bei einem Verkaufspreis von 345 Euro pro qm entsprechend dem niedrigsten Bodenrichtwert für Wohnbauflächen könnte die Stadt in den nächsten Jahren ca. 10 Mio. Euro mehr vereinnahmen.
Einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ins Spiel gebrachten „moderaten“ Erhöhung der Grundsteuer werde ich nicht zustimmen. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer sehe ich durchaus berechtigt, da der Wirtschaft durch die für das Jahr
2025 getroffenen Regelungen ein Vorteil von ca. 400.000 Euro entstanden ist, der auch 2026 fortbesteht.
Rechtzeitig zum Jahresende ist die vom Gemeinderat beschlossene und der Stadt vorfinanzierten mehr als 500 Seiten umfassende Stadtchronik der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Der umfangreiche Anhang mit Anmerkungen und
Quellenangaben zeigt den gewünschten „wissenschaftlichen“ Charakter des Werkes. Störend wirkt einzig das Grußwort des Herrn „Sparkassendirektors“. Was hat dieser mit Rheinstetten zu tun, außer vielleicht einer gewissen Nähe zum Herrn Ober-bürgermeister und natürlich seine besonderen geschäftlichen Interessen. Die Sparkassenstiftung könnte die mehr als 200jährige Geschichte der Sparkasse Karlsruhe wissenschaftlich erforschen lassen, da gibt es sicherlich noch einige dunkle Flecken. Auch die CumCum-Geschäfte warten noch auf genauere Aufarbeitung.
Nicht zufrieden stellend liefen dieses Jahr aus meiner Sicht die Beratungen zum Haushalt ab. Die Verkürzung der Haushaltsklausur auf einen halben Tag, die zum Teil zu spät bereitgestellten Beratungsunterlagen waren der Arbeit und dem
Beratungsergebnis nicht zuträglich. Vielleicht war dies auch gar nicht im Sinne des Herrn Oberbürgermeisters, der kurz vor den Beratungen der eigenen Verwaltung nicht zur Verfügung stand, da er mit dem Landkreis in Sachen „Klimaschutz“ in Brasilien unterwegs war. In Rheinstetten aktuell Nr. 46/2025 wurde darüber berichtet damit ist dies eine für Rheinstetten öffentliche Angelegenheit. Etwas merkwürdig die Botschaft des OB ans heimische Publikum: „Die Reise hat mir gezeigt, dass wir dort
auf hoch technologisierte Betriebe treffen, die unseren in Automatisierung und Prozesstechnik in nichts nachstehen – bei deutlich geringeren Lohn- und Energiekosten“. Soll wohl heißen die Löhne und Gehälter sind seiner Ansicht nach bei uns etwas zu hoch.
Es liegt am Gemeinderat für die nächsten Haushaltsberatungen von der Verwaltung mehr und bessere Beratungsbedingungen einzufordern.
Dem Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Wasserversorgung stimme ich zu.
Was den Haushalt 2026 betrifft, tue ich es der Vertreterin der ULR im Ortschaftsrat Neuburgweier gleich und stimme nicht zu.
Den Mitarbeitenden der Stadt Rheinstetten, den freiwillig und ehrenamtlich Mitarbeitenden an einem lebenswerten Rheinstetten gilt mein besonderer Dank!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Rheinstetten, 16.12.2025/O. Deck
... folgt in Kürze ...
Anträge zum Haushalt 2026
- Verkauf unwirtschaftlicher Wohngebäude der Stadt
Im Eigentum der Stadt Rheinstetten befindet sich eine größere Zahl von Wohngebäuden, die sich in einem unterschiedlichen Zustand befinden. Die Verwaltung wird beauftragt, die unwirtschaftlichsten dieser Gebäude (ca. 6 bis 10 Gebäude) an Familien, Baugemeinschaften oder Bauträger zu verkaufen, die sich verpflichten, diese Gebäude zu sanieren oder durch neue zu ersetzen, so dass in den bebauten Ortsteilen neuer moderner Wohnraum entsteht. Je nach
Voraussetzungen können die betreffenden Grundstücke geteilt werden oder neue Wohnungen auch als Teileigentum entstehen, so dass diese besonders auch für Familien erschwinglich werden. Die Grundstücke sollten dabei mindestens zu 90 Prozent der baurechtlichen Möglichkeiten (Wohnfläche) ausgenutzt werden. Die dadurch entstehenden Einnahmen (ca. 1 bis 2 Mio. Euro) werden dazu verwendet, bei im Eigentum der Stadt verbleibende
Wohngebäude zu erweitern und zu sanieren. Die Maßnahme sollte innerhalb der nächsten drei Jahre umgesetzt werden.
Begründung:
Erhöhte Ausgaben für den Betrieb unwirtschaftlicher Gebäude fallen künftig weg. Die
Mitarbeiter der Bauverwaltung werden entlastet. Es entsteht neuer Wohnraum in den
bebauten Ortsteilen mit vorhandener Infrastruktur. Das Stadtbild wird sich zum
Besseren verändern. - Umsetzung des Mobilitätskonzepts im Bereich der Daimler-Benz-Straße,
Siemens- und der Draisstraße
Im Bereich der genannten Straßen wird seit Jahren der öffentliche Verkehrsraum entgegen der geltenden Straßenverkehrsordnung besonders von LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 7,5 Tonnen zum Parken genutzt. Dabei sind größere Schäden an der Straße, den
Entwässerungseinrichtungen und den Gehwegen entstanden. Dem Ordnungsamt ist es mit seinen Möglichkeiten bisher nicht gelungen eine Verbesserung zu erreichen. Im Haushaltsplan für 2026 werden die erforderlichen Mittel bereitgestellt, um die genannten Bereiche entsprechend den im Mobilitätskonzept festgelegten Regeln zu kennzeichnen.
Begründung:
Die Maßnahme ist notwendig, um einen jahrelang geduldeten Missstand zu beseitigen und die Glaubwürdigkeit der Stadt an dieser Stelle wieder herzustellen. Es ist weiterhin zu erwarten, dass weniger Schäden entstehen werden und sich das Stadtbild an dieser Stelle verbessern wird. - Rückbau eines nicht genehmigten befestigten PKW-Parkstreifens
Seitlich der Daimler-Benz-Straße befindet auf einer der Stadt gehörenden Grünfläche (FLST 4792), die als Grünbereich ausgewiesen ist eine ca. 100 Meter lange befestigte Parkfläche für PKW. Diese Parkfläche ist nicht zulässig. Bisher konnte die Verwaltung nicht darlegen, wie es zum Ausbau dieser Parkfläche gekommen ist. Im Haushaltsplan für 2026 werden die erforderlichen Mittel bereitgestellt, um die Maßnahme umzusetzen.
Begründung:
Die Maßnahme ist notwendig, um einen jahrelang geduldeten Missstand zu beseitigen und die Glaubwürdigkeit der Stadt an dieser Stelle wieder herzustellen. Parkplätze für PKW werden an dieser Stelle nicht benötigt, da bisher auf dem Parkstreifen keine PKW geparkt werden. Das Stadtbild wird sich an dieser Stelle verbessern.
- Angleichung der Verkaufspreise für Gewerbeflächen an die für Wohnbauflächen geltenden Bodenrichtwerte auf 345 Euro pro Quadratmeter.
Begründung:
Durch die seit dem 01.01.2025 geltende neue Berechnungsmethode der Grundsteuer, die sich am Bodenrichtwert orientiert, werden Gewerbeflächen gegenüber Wohnbauflächen deutlich bessergestellt. Der niedrigste Bodenrichtwert in Rheinstetten für Wohnbauflächen liegt derzeit bei 345 Euro pro Quadratmeter. Eine Erhöhung der Verkaufspreise wird hier mittelfristig zu einer Angleichung führen. Weiterhin wird dadurch die Finanzkraft der Stadt gestärkt und längerfristig können höhere Einnahmen aus Grundsteuern erwartet werden. - Vergabe eines Preises für besonders beispielhafte Gartengestaltungen
im Rahmen der Veranstaltung „offene Gärten Rheinstetten“. Dafür werden im Haushalt 2026 1000 Euro bereitgestellt. Das Preisgeld kann je nach Ergebnis auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Die Bewertung kann von Ehrenamtlichen unter Leitung fachlich geeigneter Mitarbeiter der Stadtverwaltung erfolgen.
Begründung:
Seit einigen Jahren erfreut sich die Veranstaltung „offene Gärten“ großer Beliebtheit.
Eine Auszeichnung kann ein Ansporn für eine weitere Beteiligung sein und bringt
gleichzeitig eine Wertschätzung der Teilnehmenden zum Ausdruck. - Verzicht auf die Erhebung von Grundsteuern
bei niedrigen Grundsteuerbeträgen unter einer nach wirtschaftlichen Bedingungen
ermittelten Bagatellgrenze, bei etwa 5 Euro.
Begründung:
Die Berechnung und Erhebung der Grundsteuer verursacht Kosten. Bei niedrigen
Grundsteuerbeträgen ist davon auszugehen, dass die Kosten höher sind als die
eingenommene Grundsteuer. Der Stadt entstehen damit Verluste. Weiterhin ist zu
berücksichtigen, dass gerade bei niedrigen Grundsteuerbeträgen die Stadt als
größter Grundeigentümer von Landwirtschaftsflächen besonders betroffen ist. Die
Stadt zahlt an sich selbst Grundsteuern und das noch in Kleinbeträgen nach dem
Prinzip „rechte Tasche -linke Tasche“. - Aufbau eines Sensornetzes über das Stadtgebiet
das unterschiedliche Klimadaten (Temperatur, Luftfeuchtigkeit und weitere) liefert, die sowohl für kurzfristige (z. B. Hitzewarnungen für bestimmte Plätze) als auch längerfristige
Maßnahmen (z. B. Planungen von Standorten für Pflanzungen, die Stadtplanung) genutzt werden können. In einem ersten Schritt werden im Haushaltsplan für 2026 die Kosten für die Planung aufgenommen.
Begründung:
Aller Wahrscheinlichkeit nach wird sich das Klima auch in Rheinstetten weiter verändern. Um darauf zielgerichtet mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Erhaltung der Lebensqualität in Rheinstetten antworten zu können, kann die beantragte Maßnahme einen wesentlichen Beitrag leisten. - Erweiterung der Homepage der Stadt Rheinstetten durch ein KI-Programm („Chatbot“), das Nutzeranfragen auf Grundlage des „gesamten Wissens“ der Seite versteht und beantwortet. Die Maßnahme wird im Haushaltsjahr 2026 umgesetzt, die dafür erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2026 bereitgestellt.
Begründung:
Mit Umsetzung des Antrags wird das Dienstleistungsangebot für Bürgerinnen und Bürger verbessert, die Verwaltung wird mittelfristig entlastet. Nachbargemeinden (Ettlingen, Malsch) verfügen bereits über derartige Möglichkeiten. Die dafür erforderlichen Mittel sollten überschaubar sein. - Erstellung und Führung einer „Vorhabenliste“ in der alle in Arbeit befindlichen Vorhaben der Verwaltung entsprechend ihrem aktuellen Bearbeitungsstand aufgelistet sind. Die Liste wird über die homepage der Stadt der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme wird im Haushaltsjahr 2026 von der Verwaltung umgesetzt, die dafür erforderlichen Mittel werden im
Haushalt 2026 bereitgestellt.
Begründung:
Mit Umsetzung des Antrags werden Bürgerinnen und Bürgern besser und zusammenhängend über die Arbeit der Verwaltung und die unterschiedlich laufenden Vorhaben informiert. Etliche Städte (Heidelberg, Bonn und weitere) führen solche Listen bereits und ermöglichen damit auch eine bessere Bürgerbeteiligung. Die dafür erforderlichen Mittel sollten überschaubar sein.