Anträge und Stellungnahme zum Haushalt 2026
Stellungnahme zum Haushalt 2026
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
... folgt in Kürze ...
Anträge zum Haushalt 2026
- Verkauf unwirtschaftlicher Wohngebäude der Stadt
Im Eigentum der Stadt Rheinstetten befindet sich eine größere Zahl von Wohngebäuden, die sich in einem unterschiedlichen Zustand befinden. Die Verwaltung wird beauftragt, die unwirtschaftlichsten dieser Gebäude (ca. 6 bis 10 Gebäude) an Familien, Baugemeinschaften oder Bauträger zu verkaufen, die sich verpflichten, diese Gebäude zu sanieren oder durch neue zu ersetzen, so dass in den bebauten Ortsteilen neuer moderner Wohnraum entsteht. Je nach
Voraussetzungen können die betreffenden Grundstücke geteilt werden oder neue Wohnungen auch als Teileigentum entstehen, so dass diese besonders auch für Familien erschwinglich werden. Die Grundstücke sollten dabei mindestens zu 90 Prozent der baurechtlichen Möglichkeiten (Wohnfläche) ausgenutzt werden. Die dadurch entstehenden Einnahmen (ca. 1 bis 2 Mio. Euro) werden dazu verwendet, bei im Eigentum der Stadt verbleibende
Wohngebäude zu erweitern und zu sanieren. Die Maßnahme sollte innerhalb der nächsten drei Jahre umgesetzt werden.
Begründung:
Erhöhte Ausgaben für den Betrieb unwirtschaftlicher Gebäude fallen künftig weg. Die
Mitarbeiter der Bauverwaltung werden entlastet. Es entsteht neuer Wohnraum in den
bebauten Ortsteilen mit vorhandener Infrastruktur. Das Stadtbild wird sich zum
Besseren verändern. - Umsetzung des Mobilitätskonzepts im Bereich der Daimler-Benz-Straße,
Siemens- und der Draisstraße
Im Bereich der genannten Straßen wird seit Jahren der öffentliche Verkehrsraum entgegen der geltenden Straßenverkehrsordnung besonders von LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 7,5 Tonnen zum Parken genutzt. Dabei sind größere Schäden an der Straße, den
Entwässerungseinrichtungen und den Gehwegen entstanden. Dem Ordnungsamt ist es mit seinen Möglichkeiten bisher nicht gelungen eine Verbesserung zu erreichen. Im Haushaltsplan für 2026 werden die erforderlichen Mittel bereitgestellt, um die genannten Bereiche entsprechend den im Mobilitätskonzept festgelegten Regeln zu kennzeichnen.
Begründung:
Die Maßnahme ist notwendig, um einen jahrelang geduldeten Missstand zu beseitigen und die Glaubwürdigkeit der Stadt an dieser Stelle wieder herzustellen. Es ist weiterhin zu erwarten, dass weniger Schäden entstehen werden und sich das Stadtbild an dieser Stelle verbessern wird. - Rückbau eines nicht genehmigten befestigten PKW-Parkstreifens
Seitlich der Daimler-Benz-Straße befindet auf einer der Stadt gehörenden Grünfläche (FLST 4792), die als Grünbereich ausgewiesen ist eine ca. 100 Meter lange befestigte Parkfläche für PKW. Diese Parkfläche ist nicht zulässig. Bisher konnte die Verwaltung nicht darlegen, wie es zum Ausbau dieser Parkfläche gekommen ist. Im Haushaltsplan für 2026 werden die erforderlichen Mittel bereitgestellt, um die Maßnahme umzusetzen.
Begründung:
Die Maßnahme ist notwendig, um einen jahrelang geduldeten Missstand zu beseitigen und die Glaubwürdigkeit der Stadt an dieser Stelle wieder herzustellen. Parkplätze für PKW werden an dieser Stelle nicht benötigt, da bisher auf dem Parkstreifen keine PKW geparkt werden. Das Stadtbild wird sich an dieser Stelle verbessern.
- Angleichung der Verkaufspreise für Gewerbeflächen an die für Wohnbauflächen geltenden Bodenrichtwerte auf 345 Euro pro Quadratmeter.
Begründung:
Durch die seit dem 01.01.2025 geltende neue Berechnungsmethode der Grundsteuer, die sich am Bodenrichtwert orientiert, werden Gewerbeflächen gegenüber Wohnbauflächen deutlich bessergestellt. Der niedrigste Bodenrichtwert in Rheinstetten für Wohnbauflächen liegt derzeit bei 345 Euro pro Quadratmeter. Eine Erhöhung der Verkaufspreise wird hier mittelfristig zu einer Angleichung führen. Weiterhin wird dadurch die Finanzkraft der Stadt gestärkt und längerfristig können höhere Einnahmen aus Grundsteuern erwartet werden. - Vergabe eines Preises für besonders beispielhafte Gartengestaltungen
im Rahmen der Veranstaltung „offene Gärten Rheinstetten“. Dafür werden im Haushalt 2026 1000 Euro bereitgestellt. Das Preisgeld kann je nach Ergebnis auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Die Bewertung kann von Ehrenamtlichen unter Leitung fachlich geeigneter Mitarbeiter der Stadtverwaltung erfolgen.
Begründung:
Seit einigen Jahren erfreut sich die Veranstaltung „offene Gärten“ großer Beliebtheit.
Eine Auszeichnung kann ein Ansporn für eine weitere Beteiligung sein und bringt
gleichzeitig eine Wertschätzung der Teilnehmenden zum Ausdruck. - Verzicht auf die Erhebung von Grundsteuern
bei niedrigen Grundsteuerbeträgen unter einer nach wirtschaftlichen Bedingungen
ermittelten Bagatellgrenze, bei etwa 5 Euro.
Begründung:
Die Berechnung und Erhebung der Grundsteuer verursacht Kosten. Bei niedrigen
Grundsteuerbeträgen ist davon auszugehen, dass die Kosten höher sind als die
eingenommene Grundsteuer. Der Stadt entstehen damit Verluste. Weiterhin ist zu
berücksichtigen, dass gerade bei niedrigen Grundsteuerbeträgen die Stadt als
größter Grundeigentümer von Landwirtschaftsflächen besonders betroffen ist. Die
Stadt zahlt an sich selbst Grundsteuern und das noch in Kleinbeträgen nach dem
Prinzip „rechte Tasche -linke Tasche“. - Aufbau eines Sensornetzes über das Stadtgebiet
das unterschiedliche Klimadaten (Temperatur, Luftfeuchtigkeit und weitere) liefert, die sowohl für kurzfristige (z. B. Hitzewarnungen für bestimmte Plätze) als auch längerfristige
Maßnahmen (z. B. Planungen von Standorten für Pflanzungen, die Stadtplanung) genutzt werden können. In einem ersten Schritt werden im Haushaltsplan für 2026 die Kosten für die Planung aufgenommen.
Begründung:
Aller Wahrscheinlichkeit nach wird sich das Klima auch in Rheinstetten weiter verändern. Um darauf zielgerichtet mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Erhaltung der Lebensqualität in Rheinstetten antworten zu können, kann die beantragte Maßnahme einen wesentlichen Beitrag leisten.