Rheinstetten aktuell – das Medium der Bürgerinnen und Bürgerpresse

Nicht zum ersten Mal gab es im Rheinstettener Gemeinderat heftige Diskussionen um Veröffentlichungen in „Rheinstetten aktuell“.

Wir, die unabhängige Wählerliste „Bürger für Rheinstetten (BfR)“ sehen „Rheinstetten aktuell“ als Medium der Bürgerinnen und Bürger, in dem auch die amtlichen Nachrichten veröffentlicht werden. Hier wird das vielfältige Leben und Schaffen der Rheinstettener Schulen, Vereine, Kirchen und weiterer Gruppen und Menschen sichtbar und dokumentiert. Viele Menschen in Rheinstetten verfolgen „Rheinstetten aktuell“ deshalb sehr interessiert.

Dass dazu auch die politisch aktiven Parteien und Gruppierungen gehören, ist für uns selbstverständlich. Dass diese über ihre laufenden Diskussionen und Vorstellungen zu Themen der Kommunalpolitik berichten können, sollte sich in einer demokratisch verfassten Gesellschaft von selbst verstehen. Wo, wenn nicht in „Rheinstetten aktuell“ sollen sich Bürgerinnen und Bürger gerade auch über Kommunalpolitik informieren, um sich eine eigene Meinung bilden zu können. Dass die Fraktionen von CDU und SPD im Verbund mit dem Oberbürgermeister dies in „Rheinstetten aktuell“ verboten haben, lässt Zweifel an deren demokratischer Verfasstheit und Gesinnung zu. Kommunalpolitik gehört für uns nicht in die Hinterzimmer der großen sich „demokratisch“ nennenden Parteien, sondern in den öffentlichen Raum.

Wie wir aus der Vergangenheit wissen und auch in der Gegenwart, z. B. in der Türkei oder Russland beobachten können, versuchen autoritäre und intolerante Regime immer als erstes, ihren Mitbewerbern und Kritikern den Mund zu verbieten. Dass sich die Fraktionen von CDU und SPD sowie der OB von Rheinstetten auf dieses Niveau begeben, ist eigentlich kaum zu verstehen.

Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Bürgerinnen und Bürger sich direkt einbringen und ihre Anliegen auch öffentlich z. B. durch Leserbriefe in „Rheinstetten aktuell“ vorbringen können und schlagen deshalb vor, Leserbriefe grundsätzlich unzensiert zu veröffentlichen, sofern darin nicht Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder sonstige Gesetzesverstöße enthalten sind.

Kurz: So wie es in Tageszeitungen oder Internet-Blogs üblich ist. Weiterhin fordern wir, dass die undemokratischen Veröffentlichungsrichtlinien für Parteien und parteiunabhängige Gruppierungen der Stadt Rheinstetten wieder abgeschafft werden.

Wir sehen darin einen Beitrag für eine lebendige und tolerante Stadt in der die anstehenden Themen offen, unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger diskutiert werden, bevor die Entscheidungen gefällt werden. Wir denken, damit wird auch der allseits beklagten Politikverdrossenheit, die Rheinstetten bei der letzten Kommunalwahl eine Wahlbeteiligung von unter 50% bescherte, entgegen gewirkt.

Bürgerbeteiligung in Rheinstetten

Die Bürger für Rheinstetten stehen für so viel Bürgerbeteiligung wie möglich und sehen Bürgerbeteiligung als fortlaufenden kommunikativen Prozess zwischen Bürgerschaft und politisch Verantwortlichen zu allen anstehenden Themen und Entscheidungen. Es ist Aufgabe der Politik, auf Rheinstetten bezogen der Kommunalpolitik, Lösungen und Regelungen im Interesse und entsprechend den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern zu finden.

Bürgerbeteiligung beginnt mit umfassender Bürgerinformation, nur wenn frühzeitig möglichst offen und transparent über anstehende Vorhaben informiert wird, können sich die Betroffenen rechtzeitig mit ihren Anliegen und Vorstellungen einbringen. Eine Möglichkeit hierzu sind z. B. Leserbriefe in „Rheinstetten aktuell“ aus denen Gemeinderat und Verwaltung wertvolle Anregungen gewinnen können. Auch ein Austausch der in den Parteien und Gruppierungen aktuell diskutierten Themen durch eine Berichterstattung in Rheinstetten aktuell gehört für die BfR dazu. Dass die in der Gemeindeordnung vorgesehenen Möglichkeiten wie Bürgerversammlungen oder auch Bürgerbefragungen zur Anwendung kommen, sollte sich eigentlich von selbst verstehen.

Eine Bürgerbeteiligung wie sie zum Thema Stadtmitte durchgeführt wurde, mit eng begrenzenden Leitplanken, die bestimmte Themen und Diskussionen von vornherein verbieten und ausschließen, sehen die BfR als nicht ausreichend an. Weiterhin mangelt es dem seit mehr als einem Jahr ohne sichtbares Ergebnis laufenden Prozess zur Entwicklung der Rheinstettener Grundschulen an Transparenz und Offenheit, das Gleiche gilt für die Lenkungsgruppe zur neuen Stadtmitte, in der handverlesene Teilnehmer in nichtöffentlichen Sitzungen sich mit der Thematik beschäftigen.

Die BfR werden sich dafür einsetzen, dass in Rheinstetten im Sinne von „mehr Demokratiewagen“ eine größere Öffentlichkeit und damit Bürgerbeteiligung hergestellt werden.

Neue Stadtmitte

2012 wurde zum Vorhaben der "Neuen Stadtmitte" eine Bürgerbeteiligung durchgeführt, die aber durch von der Stadtverwaltung vorgegebene und vom Oberbürgermeister so genannte "Leitplanken" leider nur einen eng begrenzten Spielraum hatte.

Die Bürger für Rheinstetten betrachten die dort erarbeiteten Ergebnisse dennoch als Grundlage für weitere Entscheidungen und Festlegungen. Bürgerinnen und Bürger legten besonderen Wert auf einen ausreichend großen Grünstreifen und eine Sicherstellung der Nahversorgung durch eine nicht überdimensionierte Einkaufsmöglichkeit von ca. 1600 qm Verkaufsfläche.

Die BfR halten eine zufriedenstellende Lösung der ebenfalls in der Bürgerbeteiligung angesprochenen Verkehrsfragen insbesondere hinsichtlich des Durchgangsverkehrs Mörsch - Forchheim sowie des "ruhenden Verkehrs" für eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen des Vorhabens, ebenso sind für die zentrale Platzgestaltung weitere Ideen und Planungen erforderlich. Eine barrierefreie Anlage versteht sich eigentlich von selbst.

Die BfR halten ein qualitativ hochwertiges Angebot auf Grundlage fairen Handels und Wirtschaftens für eine gute Grundlage der geplanten Einkaufsflächen.

Die gewerblich genutzten Flächen in der neuen Stadtmitte sollen den Investoren auf Basis von Erbpachtverträgen zur Verfügung gestellt werden. Ein Verkauf der Flächen auf Basis der amtlichen Bodenpreise von ca. 100 Euro pro qm halten die BfR für eine nicht vertretbare Subvention zu Lasten der Allgemeinheit.

Flächenverbrauch in Rheinstetten

Seit der Stadterhebung sind in Rheinstetten 67 ha Fläche als Gewerbegebiet neu entstanden zusammen mit neuen Sondergebieten und einigen Flächen für Wohnbebauung summiert sich der Flächenverbrauch auf mehr als 100 ha für die letzten 13 Jahre. Rheinstetten nimmt damit einen Spitzenplatz beim Flächenverbrauch in Baden-Württemberg ein. Trotz dieses enormen Ressourcenverbrauchs haben sich die Gewerbesteuereinnahmen für Rheinstetten in dem Zeitraum inflationsbereinigt lediglich um ca. 2,9 Mio Euro bei einem Haushaltsvolumen von mehr als 50 Mio Euro erhöht. Genauere Angaben, wie sich die Gewerbesteuereinnahmen auf die einzelnen Gebiete verteilen, verweigert die Verwaltung mit Verweis auf das Steuergeheimnis. Was die Zahl und Qualität der entstandenen Arbeitsplätze angeht, besteht ebenfalls keine Transparenz, genauso verhält es sich mit den von der Stadt aufgewandten Kosten für Investitionen und Betrieb der Infrastruktur.

Die Bürger für Rheinstetten halten diesen enormen Flächenverbrauch in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht für nicht nachhaltig und fordern hier ein Umdenken. Lokales Handeln erfordert auch Berücksichtigung globaler Zusammenhänge.

Für die Vergabe von Gewerbeflächen sind klare und transparente Kriterien in Bezug auf Qualität und Quantität der geplanten Arbeitsplätze aufzustellen und von Investoren einzufordern.

Die derzeit zu Grunde gelegten Bodenrichtpreise von ca. 100 bis 120 Euro/qm für Gewerbeflächen gegenüber 300 bis 350 Euro/qm für Wohnflächen halten die BfR für nicht nachvollziehbar und begründet. Sie entsprechen einem subventionierten Preis zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Die BfR treten auch dafür ein, Gewerbeflächen nur in Erbpacht an Investoren zu übergeben, wie z. B. bei der „Neuen Messe“ praktiziert. Dies gewährleistet der Stadt kontinuierliche Einnahmen und gibt auch künftigen Generationen Gestaltungsspielräume hinsichtlich der Nutzung.

Weiterhin fordern die BfR, konsequent die Innenentwicklungspotenziale der Stadt zu entwickeln und zu nutzen. Entsprechend aktueller Studien kann eine Stadt der Größenordnung Rheinstettens hier mit bis zu 30 ha Flächen rechnen. Anstatt in neue Infrastruktur zu investieren kann durch gezielte Anreize die Auslastung vorhandener Infrastruktur gesteigert werden.

Erbpacht vor Verkauf

Mit Hilfe des Erbbaurechts ist aus Sicht der Bürger für Rheinstetten – zumindest im Bereich der Gewerbegrundstücke – wesentlich besser und weitreichender sicherzustellen, dass im Falle der Aufgabe eines Betriebsstandortes die Verfügungsberechtigung bei der Stadt bleibt. Die einmalige Veräußerung kommunaler Grundstücke verschafft der Gemeinde nur kurzfristig (hohe?) Einnahmen. Die Grundstücke werden dadurch aber auf Dauer aus der Hand gegeben. Die Erbpacht bzw. der erhobene Zins stabilisiert die kommunalen Einnahmen und verhindert wirkungsvoll private Spekulationen mit den Grundstücken und somit einen entsprechenden, zusätzlichen Landschaftsverbrauch.

Die Stadt behält auf lange Sicht nicht nur die Grundstücke, sondern auch den damit verbundenen Gestaltungsspielraum in Sachen städtischer Entwicklungspotentiale. Das hätte auch den Vorteil, dass Rheinstetten mittel- und langfristig zu einem gesunden „Strukturmix“ kommen könnte. Denn gerade kleine und mittelständische Unternehmen verfügen oft nur über wenig Eigenkapital. Gerade deshalb sollen ihnen Grundstücke in Erbpacht angeboten werden können. Der Vorteil liegt übrigens auch bei den Gewerbetreibenden selbst, da diese ja primär an der Nutzung der Fläche interessiert sind und nicht am Besitz derselben.

Es sei denn, sie haben eine solche Kapitaldecke, dass Spekulationsgewinne – je nach Betriebsziel und Subventionsmöglichkeiten – mit dem Grundstück langfristig kalkulierbar bzw. realisierbar sind. Genau diese Spekulationsgeschäfte gilt es aus Sicht der BfR zu verhindern, denn sie gehen zu Lasten der Allgemeinheit. Wir möchten daher eine gründliche Auseinandersetzung mit diesem Thema anregen, denn nach einer weltweit völlig desaströsen neoliberalen Wirtschaftspolitik, sollten wir für unsere Stadt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung das verwirklichen, was in unserer Macht steht!

Diese Betrachtungen spielen gerade im Hinblick auf die schwindenden Ressourcen (kommunale Grundstücke gehören insbesondere dazu) eine zentrale Rolle. Es werden neue bzw. andere Regelungen von Nöten sein, damit in Zukunft wieder Chancengleichheit für kleine und mittelständische Betriebe hergestellt und damit eine gesunde und lokal verankerte Wirtschaftskraft sowie die dazu gehörenden Arbeitsplätze geschaffen werden können.

Die Bürger für Rheinstetten (BfR) sehen das viele Jahrhunderte alte Instrument des Erbbaurechts als ein Schlüsselelement in einer endlich zu reformierenden, kommunalen Wirtschaftspolitik an.

Kinderbetreuung

Kinder bis 12 Jahre sollten nicht allein zu Hause bleiben. Sehr viele Mütter arbeiten aber.

Die Mütter, die Vollzeit arbeiten, haben in Rheinstetten die Möglichkeit, Ihre Kinder bis 17:00h betreuen zu lassen. In der Kita, den Ganztagesgruppen einzelner Kindergärten und (bis zur 6.ten Klasse) im Schülerhort in der Albert-Schweizer-Schule

Die große Mehrheit der Mütter arbeitet aber Teilzeit! Und oft auch nicht jeden Tag gleich lang.

Manchmal teilen sich 2 Mütter eine Stelle, so dass jede 2,5 volle Tage arbeiten muss. Oder andere arbeiten in einer Arztpraxis und damit Mo, Di und Do lang. Wieder andere haben einmal in der Woche nachmittags Team-Besprechung.

Für Kinder von Müttern mit Teilzeit-Beschäftigung sieht es in Rheinstetten zur Zeit so aus:

  • In den Kindergärten kann man (neben der Regelgruppe mit Mittagspause) sein Kind durchgehend bis mindestens 14:15h betreuen lassen.
  • An jeder Grundschule gibt es Kernzeit-Betreuung (ab 7:00h). Im Regelfall aber nur bis 13:00h, in der verlängerten Variante bis 13:30h.
  • In der weiterführenden Schule (Gymnasium und Realschule) gibt es dann gar keine Betreuung mehr.
  • Gar nicht angeboten wird Nachmittags-Betreuung (an einzelnen Wochentagen) ab 13.30h.

Die Bürger für Rheinstetten regen daher an, dass die Stadt mit den Nachbargemeinden (Au, Durmersheim, Daxlanden, Etllingen) gleich zieht und Nachmittagsbetreuung für Kinder unter 12 Jahren anbietet:

  • In den jeweiligen Schulen selbst.
  • Buchbar für einzelne Wochentage, mindestens bis 16h.
  • Inklusive Angebot für die Ferien-Betreuung (nicht nur in den Sommerferien).

Schulentwicklung in Rheinstetten

Die Bürger für Rheinstetten werden sich dafür einsetzen, eine an den Bedürfnissen und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausgerichteten ergebnisoffenen transparenten Prozess der Schulentwicklung auch für die weiterführenden Schulen in Gang zu setzen. Es ist den BfR wichtig, dass in Rheinstetten alle Bildungsabschlüsse bis zur Hochschulreife weiterhin möglich sind. Dabei ist auf die unterschiedlichen Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen, ein Festhalten an bisherigen Schulformen und Schulorganisation halten die BfR in diesem Zusammenhang für eher kontraproduktiv. Es kommt den BfR nicht so sehr darauf an, welcher Name über der Schule steht, als auf deren Inhalte. Besonders zu berücksichtigen sind auch die Belange von Kindern, die in irgendeiner Weise benachteiligt sind.

Faire Arbeit in Rheinstetten 

Die Bürger für Rheinstetten (BfR) setzen sich für faire Arbeitsverhältnisse auf dem Gebiet der Stadt Rheinstetten und – davon positiv ausstrahlend – auch in der Technologieregion Karlsruhe ein.

2013 scheiterte der Versuch, auf Basis der „ Rheinstettener Erklärung“, die die Stadt Rheinstetten zu ethischem, sozial fairem und nachhaltigem Handeln in allen Bereichen verpflichtet, ein deutliches Signal zu setzen. Oberbürgermeister Sebastian Schrempp, der bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit ein „Fair trade Paket“ überreicht, sowie die Fraktionen von CDU, SPD und ULR lehnten den Antrag „Keine prekären Arbeitsverhältnisse auf Rheinstettener Gemarkung“ in vorauseilendem Gehorsam gegenüber dem größten Arbeitgeber in Rheinstetten ab.

Die BfR halten es weiter für sinnvoll und erforderlich, hier ein deutliches Zeichen zu setzen. Inzwischen ist offensichtlich, dass z. B. in der Fleischfabrik mindestens ca. 350 Arbeiter (meist aus Osteuropa) im Niedriglohnsektor und auf der Basis von mindestens „problematischen“ Leih- und Werkvertragsverhältnissen beschäftigt sind, obwohl stets und gebetsmühlenartig von der Stadtverwaltung und den Mehrheitsparteien im Gemeinderat behauptet wurde, es sollen dort vorwiegend Menschen aus der Region beschäftigt werden.

Auch wenn das Arbeitsrecht nicht in die unmittelbare Zuständigkeit der Stadt fällt, können Bürgerinnen und Bürger an derartigen Beschäftigungsverhältnissen kein Interesse haben. Es ist daher eine Frage von Moral und Anstand, wenn die Stadt Rheinstetten durch eine entsprechende Erklärung dies offen und deutlich zum Ausdruck bringt. Denn eine lebendige Demokratie überlässt die Beseitigung von Missständen nicht ausschließlich den Aufsichtsbehörden und den Gerichten: Es ist vielmehr Aufgabe der Politik, offensichtliche Probleme aktiv anzugehen, auch und gerade im kommunalen Bereich.

Die BfR werden daher das Thema „faire Arbeitsverhältnisse“ im neuen Gemeinderat erneut aufgreifen und damit öffentlich machen.

Radwegekonzept in Rheinstetten

Bis auf den Gestadebruch ist in Rheinstetten so ziemlich alles eben, die Topografie lädt also geradezu ein, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Die Bürger für Rheinstetten setzen sich deshalb dafür ein, Rheinstetten zur Fahrradstadt auszubauen. Für die BfR heißt dies, Fahrradfahrern und Fußgängern sind grundsätzlich als gleichberechtigte Verkehrteilnehmer zum motorisierten Verkehr zu sehen. Durch intelligente Konzepte mit entsprechende Markierungen oder Regelungen soll ein möglichst konfliktfreies Nebeneinander der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden. Ein besonderes Augenmerk ist auch auf die Sicherheit der Schulwege zu legen.

Ein Radwegekonzept erschöpft sich für die BfR nicht in der Asphaltierung von Feld- und Waldwegen wie von anderen vorgeschlagen oder nur der Verbesserung der Beschilderung für auswärtige Besucher und Ausflügler.

Die bisher vorgelegten Planungen und Konzepte halten die BfR für nicht ausreichend. Hier müssen weitere Planer mit ausgewiesener Kompetenz auf diesem Gebiet mit eingebunden werden.

Zukunft der Vereine in Rheinstetten

In Rheinstetten findet ein vielfältiges Vereinsleben insbesondere auf sportlichem und kulturellem Gebiet statt. Bürgerinnen und Bürger bringen ihre unterschiedlichen Fähigkeiten, ihr Engagement zum Nutzen der Gemeinschaft und einer lebenswerten Stadt ein. Dennoch werden auch die Rheinstettener Vereine nicht von gesellschaftlichen Veränderungen wie dem demografischen Wandel oder Veränderungen in der Arbeitswelt verschont und haben deshalb vermehrt Schwierigkeiten, Ehrenamtliche für die Vereinsarbeit zu gewinnen. Die Bürger für Rheinstetten regen deshalb an, dass die Stadt im Rahmen ihrer Vereinsförderung gezielt Zukunftsprojekte, innovative Vereinskonzepte oder auch die Zusammenarbeit bis hin zu Vereinsfusionen fördert. Wichtig ist den Bürgern für Rheinstetten dabei, dass dies nicht über die Köpfe der Vereinsverantwortlichen hinweg geschieht, sondern diese z. B. bei der Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien miteinbezogen werden.

Musikschule

Die Bürger für Rheinstetten (BfR) setzen sich für den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Städten und Gemeinden der Region auf kulturellem Gebiet ein.

Konkret schlagen wir vor, dass auch in Rheinstetten eine Außenstelle der Musikschule Ettlingen eröffnet wird, so wie das in Malsch, Karlsbad und Marxzell bereits der Fall ist.
(siehe http://www.ettlingen.de/,Lde/startseite/Bildung+_+Soziales/Aussenstellen.html )

Der außerschulische Musikunterricht wird nicht nur von den Rheinstettener Vereinen getragen, die im Übrigen von einer Außenstelle Rheinstetten der städtischen Musikschule Ettlingen (oder dem Badischen Konservatorium Karlsruhe?) profitieren könnten. Viele Eltern wünschen sich auch eine Instrumentalausbildung, die nicht oder nur selten von den etablierten Musikvereinen angeboten wird, wie z.B. den Unterricht am Klavier oder im Bereich der klassischen Streich- und Zupfinstrumente. Wer lehrt in Rheinstetten schon Oboe, Fagott oder Schlagzeug auf professionellem Niveau und in entsprechenden Räumen?

Eine Musikschule war und ist ein Zuschussbetrieb. Die Stadt Ettlingen kann davon ein Lied singen. Das Einzugsgebiet der Musikschule Ettlingen geht aber weit über die Grenzen der eigenen Stadtmauern hinaus. Kein Wunder, denn dort wurden in den letzten Jahren immer wieder herausragende Leistungen ermöglicht und das Sinfonieorchester der Musikschule genießt einen überregionalen Ruf.

Warum also arbeitet die Stadt Rheinstetten nicht enger mit Ettlingen, Karlsbad, Malsch und Marxzell in Form einer gemeinsam getragenen Musikschule zusammen? Es würden alle davon profitieren: Die musikbegeisterten Schüler, weil sie zu fast jedem Instrument einen Profi als Lehrer haben könnten, die Eltern, weil durch eine Außenstelle in Rheinstetten das „Taxi-Mama“ ausgedient haben könnte und schließlich die jeweiligen Kommunen, weil in Zeiten knapper Kassen jede (gewollte!) Investition in die Kultur möglichst effizient sein sollte.

Die Freiwillige Feuerwehr Rheinstetten benötigt aus Sicht der Bürger für Rheinstetten (BfR) einen hauptberuflichen Leiter statt eines ehrenamtlichen Kommandanten.

Wie der aktuelle Kommandant Jürgen Landhäußer bei der diesjährigen Jahreshaupt-versammlung der Feuerwehr ausführte, geht „der Aufwand, die Feuerwehr zu führen an die Grenze, die durch eine ehrenamtliche Feuerwehrleitung geleistet werden kann.“

Es ist aus Sicht der BfR nicht damit getan, dem Leiter der Feuerwehr bzw. den anderen Ehrenamtlichen zeitraubende Routinearbeiten abzunehmen, wie dies durch die bereits geschaffene Stelle eines hauptamtlichen Gerätewartes geschehen ist oder Verwaltungstätigkeiten an einen „Koordinator für Brand- und Katastrophenschutz“ zu delegieren.

Nein, der Leiter einer Gemeindefeuerwehr mit ca. 240 – nennen wir es ruhig – Mitarbeitern, kann und darf nicht länger ein Hobby-Retter sein!

Dabei geht es nicht nur um die eigenen Feuerwehrmänner und -frauen, für deren Ausbildung und körperliche Unversehrtheit im Einsatz der „Chef“ eine hohe Verantwortung trägt. Es geht vielmehr um die Sicherheit von über 20.000 Bürgerinnen und Bürgern, um die mühsam erarbeiteten Immobilienwerte von Familien und Firmen, das stetig steigende Umweltrisiko durch immer komplexere technische Anlagen, die Gefahr von Jahrhundertunwettern und Waldbränden als Folgen der Klimaerwärmung, um den immer noch zunehmenden Schienen-, Schifffahrts- und Straßenverkehr mit all seinen Unfallrisiken, um Freizeiteinrichtungen mit hohem Gefahrenpotential wie z. B. den Epplesee oder den Flugplatz und – nicht zu vergessen – die großen Versammlungsstätten sowie die Seniorenzentren, Schulen und Kindergärten unserer Stadt.

Rheinstetten sollte daher schleunigst eine entsprechend dotierte Stelle ausschreiben und einen erfahrenen und gut ausgebildeten Profi mit dieser Aufgabe betrauen. Hier sei angemerkt, dass der Deutsche Städtetag von seinen Bewerbern für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst ein abgeschlossenes, meist technisches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium erwartet. Danach durchläuft der Bewerber noch einmal eine zweieinhalbjährige Sonderausbildung, die mit einer Staatsprüfung abschließt. DAS ist das Niveau, das die BfR vom künftigen Leiter der Feuerwehr Rheinstetten erwarten. Der Stelleninhaber ist innerhalb der Stadtverwaltung einem Amtsleiter gleichzusetzen. Seine Ausbildung und seine große Verantwortung machen diesen Schritt erforderlich.

Bürger/innen für Rheinstetten (BfR) 0