Aktivitäten 2024

Glasfaser - wie geht`s weiter???- 1. Fortsetzung
Mehr als 75% der Bürgerinnen und Bürger aus Mörsch und Forchheim haben das Angebot der Deutschen Glasfaser nicht angenommen. Rückmeldungen zeigen, dass der wirkliche Bedarf und die tatsächlichen Wünsche der Verbraucher zu wenig berücksichtigt waren. Weiterhin wären auf viele Teilnehmer deutlich höhere Kosten zugekommen.
Dem Gemeinderat kann man durchaus vorwerfen, die Beschlussvorlage des Herrn Ober-bürgermeister zur Gemeinderatssitzung am 16.05.2023 TO 05 zu wenig kritisch durchleuchtet und beraten zu haben. Mit großer Mehrheit hat der Gemeinderat der Beschlussempfehlung des Herrn Oberbürgermeister im Vertrauen darauf, damit ein gutes Angebot zu unterstützen, zugestimmt. Die BfR sind davon nicht ausgenommen.
Umso mehr kommt es jetzt darauf an, dass der Gemeinderat mit seinem ganzen Gewicht dem Herrn Oberbürgermeister als dem bestbezahlten obersten Angestellten der Stadt Rheinstetten deutlich macht, dass es jetzt seine Pflicht und besondere Verantwortung ist, dem Gemeinderat ein umfassendes Konzept für die weitere Digitalisierung von Mörsch und Forchheim vorzulegen, damit diese Ortsteile digital nicht abgehängt werden. Dass in diesem Konzept unterschiedliche Angebote und Dienste gebündelt sein sollten, versteht sich von selbst, auch wenn es vielleicht besonderer Anstrengungen der Verwaltung bedarf.
Im Übrigen warten wir, falls in dieser Ausgabe nicht erfolgt, noch auf eine Mitteilung und Information der Öffentlichkeit durch den Herrn Oberbürgermeister zum aktuellen Stand und weiteren Fortgang in Sachen Windkraftanlagen.
Der von der Verwaltung gekürzte Beitrag der BfR in der Rubrik Gemeinderat aktuell in Rheinstetten aktuell Nr.16 kann unter: Menüpunkt "2024" vollständig nachgelesen werden.
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Gemeindeanzeiger 17 vom 25. April 2024

Glasfaser - wie geht`s weiter???
„Sehr schwierig und aufwendig gestaltet sich die Kommunikation mit dem Unternehmen (gemeint ist die Deutsche Glasfaser!) auch für die Stadt“, so konnte man es in Rheinstetten aktuell 13/2024 lesen. Bürgerinnen und Bürger haben sich mit weit unter 33% gegen das Lockvogelangebot und die vollmundigen Versprechungen der Deutschen Glasfaser entschieden. Auch die Unterstützung der Werbemaßnahmen durch zwei persönliche Anschreiben des Herrn Oberbürgermeisters an alle Haushalte sowie einem weiteren Schreiben des weisungsgebundenen Bürgermeisters konnten nicht überzeugen. Vor Unternehmen, die Anfragen nur schleppend beantworten, angeheuerte „Drückerkolonnen“, mit möglicherweise fragwürdigen Beschäftigungsverhältnissen, durch die Stadt schicken, warnen nicht nur Verbraucherschützer.
Inzwischen werden in Teilen von Rheinstetten Glasfaserkabel vom  Stromnetzbetreiber zum Anschluss digitaler Stromzähler verlegt. Auch die Stadt selbst beteiligt sich am derzeitigen „Digitalwahn“ und plant die Wasserverbräuche künftig digital auszulesen, allerdings ohne Glasfaser und ohne „h“ mit einem sogenannten LoRaWAN, einem auf Funktechnik basierenden weiteren digitalen Netz.
Es wäre ein echter Fortschritt eine wirkliche „Nachfragebündelung“ hinzukriegen und die Gehwege demnächst nicht mehrmals aufzugraben und weitere zusätzliche Hausanschlüsse herzustellen. Dem Herrn Oberbürgermeister kommt nach seinem gescheiterten Versuch der Breitbandverkabelung, jetzt die Verantwortung zu, ein umfassendes und tragfähiges Konzept für die weitere Digitalisierung Rheinstettens vorzulegen.

Gemeindeanzeiger 16 vom 18. April 2024

Nicht nur die CDU-Fraktion, auch die BfR fordern die Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer ab 2025

Die Halbierung des Hebesatzes auf 180 bedeutet, dass z. B. in Forchheim in weiten Teilen auf eine Fläche von 100 m2 90,91 Euro oder gar 108,11 Euro je nach Bodenrichtwert Grundsteuer fällig werden. Für große Teile von Mörsch werden entsprechend 78,62 Euro oder auch 99,92 Euro anfallen. Gewerbeflächen werden hingegen maximal mit 35,10 Euro pro 100 m2 besteuert werden. Auch hier fordern die BfR einen Ausgleich herzustellen. Da dies innerhalb des „Systems“ Grundsteuer nicht möglich ist, ist dies unter Einbeziehung der Gewerbesteuer zu bewirken.

Unabhängig von dem Vorgenannten gehen die BfR davon aus, dass ein Hebesatz von 180, wie vom Oberbürger-meister genannt, deutlich zu hoch ist und eben den von der CDU-Fraktion abgelehnten „Missbrauch“ der Reform für eine „verdeckte“ Steuererhöhung darstellt. Um eine „aufkommensneutrale“ Grundsteuer in Rheinstetten herbeizuführen, sehen die BfR einen Hebesatz weit unterhalb von 180!

Gemeindeanzeiger 15 vom 11. April 2024

Für ein „selbstbewusstes Rheinstetten“!
Folgende Menschen sind bereit, sich dafür im Gemeinderat einzusetzen:
1. Otto Deck
2. Uwe Kasimir
3. Herbert Förter
4. Thomas Kastner
Der Wahlausschuss der Stadt Rheinstetten hat dem Wahlvorschlag der „Bürger für Rheinstetten“ einstimmig zugestimmt.
In den nächsten Wochen bis zum Wahlsonntag, dem 09. Juni 2024 werden die BfR vorwiegend in „Rheinstetten aktuell“ und auf der Homepage ihre Vorstellungen zur weiteren Gestaltung und Entwicklung von Rheinstetten äußern und mitteilen. Medien und Plattformen, die für fragwürdige und unsichere Inhalte stehen, werden wir vermeiden und nicht nutzen.
Die Kandidierenden der BfR stehen gerne zur persönlichen Ansprache zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Gemeinderat Otto Deck, Hirschstraße 5 a, Rheinstetten, Tel.: 07242 / 5633

Gemeindeanzeiger 14 vom 4. April 2024

Parkraumkonzept, Windkraft, Glasfaser ... !

  • Auf Vorschlag der BfR wird die derzeit in Überarbeitung befindliche Planung für das Parkraumkonzept der Konrad-Adenauer- und Theodor-Heuss-Straße vor der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat, den betroffenen Anwohnern in einer zusätzlichen zweiwöchigen Offenlage in Rheinstetten aktuell und digital zur weiteren Klärung vorab zur Kenntnis gebracht.
  • Weiterhin sicherte der Oberbürgermeister zu, entsprechend einer Anregung der BfR, nach Ostern über den Sachstand und die weiteren Schritte zum Vorhaben der geplanten Windkraftanlagen sowie dem weiteren Glasfaserausbau in Rheinstetten aktuell zu berichten.
  • Mit großer Mehrheit abgelehnt wurde im Gemeinderat ein Antrag der BfR, anstehende Verkäufe von weiteren Gewerbeflächen in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

Gemeindeanzeiger 13 vom 28. März 2024

Grundsteuer „aufkommensneutral“?
Die von der „grün-schwarzen“ Landesregierung festgelegten Regelungen zur Grundsteuerreform geben den Gemeinden mit der alleinigen Festlegung des Hebesatzes wenig Gestaltungsmöglichkeiten. In Rheinstetten werden sich auch bei „aufkommensneutraler“ Festlegung des Hebesatzes die großen Unterschiede zwischen den
Bodenrichtwerten für Gewerbeflächen und denen zu Wohnzwecken genutzten Flächen dahingehend auswirken, dass Eigentümer von Wohnhäusern, bezogen auf die Fläche mehr als doppelt so hohe Grundsteuern im Vergleich zu gewerblich genutzten Flächen zahlen müssen. Bedanken können sich Bürgerinnen und Bürger dafür insbesondere bei den Gemeinderatsfraktionen von CDU und SPD, die regelmäßig bei Verkäufen von
Gewerbeflächen die BfR-Anträge nach höheren Verkaufspreisen ablehnen. Über die Grundsteuer kann kein fairer Ausgleich hergestellt werden. Denkbar wäre, ein Teil der Grundsteuer auf die Gewerbesteuer zu verlagern, d. h. der Hebesatz für die Grundsteuer darf nicht „aufkommensneutral“ sondern müsste niedriger festgelegt werden. Zum Ausgleich wäre der Hebesatz für die Gewerbesteuer entsprechend zu erhöhen.

 

Gemeindeanzeiger 10 vom 7. März 2024

EINE HALBE STUNDE FÜR DIE OPFER VON DAMALS UND FÜR UNSERE
DEMOKRATIE HEUTE
Wir möchten gemeinsam mit anderen am Samstag, 27. Januar 2024 um 17 Uhr – dem Tag
des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus – ein Zeichen setzen gegen Intoleranz
und Menschenverachtung. Deshalb laden wir alle Rheinstettenerinnen und Rheinstettener
ein, mit uns den Opfern der NS-Ideologie zu gedenken und den Menschen, die heute
Ausgrenzung und Ablehnung erfahren, beizustehen.
Ort: vor dem Technischen Rathaus in Mörsch am Mahnmal für die Rheinstettener Opfer der
Euthanasie.

Gemeindeanzeiger 4 vom 25. Januar 2024

Bürger/innen für Rheinstetten (BfR) 0